Sobald ein Todesfall eintritt, befinden sich Angehörige meist in einer angespannten Situation: Emotional belastet müssen Sie eine Vielzahl von Entscheidungen treffen sowie Formalitäten erledigen. Schnell passiert es dann, dass etwas vergessen wird oder wichtige Dokumente nicht parat sind. Dabei ist es wichtig, dass nach einem Todesfall bestimmte Aufgaben zeitnah erledigt und diverse Fristen eingehalten werden. So muss der Verstorbene zum Beispiel spätestens 24 bis 36 Stunden nach Eintreten des Todesfalls überführt werden.
Was ist zu tun nach einem Todesfall?
Die ersten Schritte nach dem Eintreten des Todesfalls variieren je nachdem, wo der Todesfall eingetreten ist. Bei Sterbefällen zuhause muss unbedingt sofort ein Arzt gerufen werden, der die Leichenschau vornimmt und einen Totenschein ausstellt. Als nächstes muss die Abholung des Verstorbenen durch einen Bestatter veranlasst werden. Da bei Todesfällen in Privaträumen oder Seniorenheimen die Abholung in den meisten Bundesländern spätestens nach 24 bis 36 Stunden vorgenommen werden muss, sollten die Suche nach einem passenden Bestatter und das Einholen von Vergleichsangeboten die nächsten Schritte sein. Ist der Todesfall im Krankenhaus eingetreten oder wurde eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlasst, stehen den Angehörigen in der Regel mehrere Tage zur Verfügung, um in Ruhe einen Bestatter zu suchen. Damit Sie im Ernstfall den Überblick behalten und nichts vergessen, haben wir für Sie eine "Checkliste Todesfall" zusammengestellt. Diese Checkliste listet sowohl notwendige Dokumente auf als auch wichtige Maßnahmen, die bei einem Todesfall erledigt werden müssen. Die Checkliste als Übersicht zum Thema „Todesfall - was tun, wenn jemand stirbt?“ können Sie auch hier als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken.
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Welche Dokumente werden benötigt?
Die ersten und wichtigsten Dokumente, die nach einen Sterbefall besorgt werden müssen, sind Totenschein und Sterbeurkunde. Ohne diese Dokumente sind Bestattungen nicht möglich. Den Totenschein stellt ein Arzt aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Dies wird von der jeweiligen Einrichtung übernommen. Mit dem Totenschein, dem Personalausweis und den Personenstandsunterlagen, beispielsweise der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde, können beim Standesamt die Sterbeurkunden beantragt werden. Die Erstellung der Sterbeurkunden übernimmt das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Die Sterbeurkunden für die Abmeldung beim gesetzlichen Rententräger und bei der Krankenkasse sind gebührenfrei. Für viele Formalitäten (z. B. für die Beantragung des Erbscheins oder für Bankangelegenheiten) wird eine gebührenpflichtige Sterbeurkunde benötigt, daher empfiehlt es sich in der Regel, fünf bis zehn Sterbeurkunden zu beantragen.
Ansprechpartner bei einem Todesfall
Der Arzt und das Bestattungsinstitut sind nach einem Todesfall meist die ersten und wichtigsten Ansprechpartner für die Hinterbliebenen. Das Bestattungsunternehmen kann bei der Erledigung vieler Maßnahmen helfen. So werden Sterbeurkunden häufig vom Bestatter auf dem Standesamt besorgt und an die Angehörigen übergeben. Es sollte jedoch geprüft werden, welche Aufgaben von den Angehörigen selbst übernommen werden können, da die Kosten eines Bestattungsunternehmens je nach Leistungsumfang sehr stark variieren können. Deshalb empfehlen Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Wer das nicht selbst tun möchte oder kann, nutzt am besten den kostenlosen Vergleichsdienst von Bestattungen.de. Hier erhalten Angehörige passende Angebote, ohne direkt mit den Bestattern in Kontakt zu treten.
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