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Sterbeurkunde
Was ist das?
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie dokumentiert den Sterbeort und den Todeszeitpunkt des Verstorbenen und wird von dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes erstellt. In der Regel benötigen Sie fünf bis zehn Exemplare im Original, beispielsweise für Versicherungen, Banken oder für die Erstellung des Erbscheins beim Nachlassgericht. Bei der Abmeldung von Mitgliedschaften (zum Beispiel im ADAC) reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunden aus.
Beantragung
Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bestatter diese Aufgabe für Sie übernimmt, stellen Sie ihm eine Vollmacht für die Abholung aus.
Benötigte Dokumente
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung der Sterbeurkunde?
Für die Erstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Standesamt in jedem Fall die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) und den Personalausweis des Toten. Außerdem wird benötigt: die Geburtsurkunde (bei Ledigen), die Heiratsurkunde (bei Verheirateten), die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten). Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser enthalten sein soll, müssen Sie das entsprechende Diplom vorlegen. Falls die benötigten Dokumente nicht vorhanden sind, können Sie oder Ihr Bestatter auch eine Abschrift aus dem Familienbuch beim zuständigen Standesamt besorgen.
Totenschein
Was ist eine Todesbescheinigung?
Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt. Inhalt dieser Bescheinigung sind die persönlichen Angaben des Toten, die Zeit und der Ort des Sterbefalls sowie die Todesursache. Wichtig hierbei ist die Angabe, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt.
Kosten
Was kostet die Beantragung?
Das erste Exemplar kostet in der Regel zehn bis zwölf Euro. Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei. Weitere Sterbeurkunden sind in der Regel günstiger und kosten um die fünf Euro. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt zu den Instituten aufzunehmen, die eine Sterbeurkunde bekommen sollen. Erfragen Sie, ob diese im Original benötigt wird oder ob eine Kopie ausreicht.
Die nachfolgende Tabelle listet die Gebühren der angegebenen Städte auf.
Stadt | Sterbeurkunde* | Weitere Exemplare** |
Berlin | 10,00 € | 5,00 € |
Dresden | 10,00 € | 5,00 € |
Düsseldorf | 10,00 € | 5,00 € |
Frankfurt am Main | 10,00 € | 5,00 € |
Hamburg | 12,00 € | 6,00 € |
Hannover | 10,00 € | 5,00 € |
Köln | 10,00 € | 5,00 € |
Leipzig | 10,00 € | - |
München | 10,00 € | - |
Wuppertal | 10,00 € | 5,00 € |
* Die Sterbeurkunde für den Träger der Rentenversicherung ist in der Regel gebührenfrei
** weitere Exemplare bei gleichzeitiger Ausstellung
Stand: Januar 2016
Aussehen
Wie sieht die Sterbeurkunde aus?
Die Dokumente, die durch ein Standesamt ausgestellt werden, sind der Aufmachung nach alle identisch. Auf weißem Grund zeigt sich in leichtem Grau der Bundesadler. Im Kopfbereich der Seite ist die entsprechende Urkunde betitelt, das Standesamt sowie die Registernummer vermerkt. Je nach Art der Urkunde unterscheiden sich die weiteren Angaben. Eine Sterbeurkunde enthält folgende Angaben zu der verstorbenen Person: Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Zeitpunkt des Todes, Sterbeort, letzter Wohnsitz, Geburtstag, Geburtsort, Religion und Familienstand. Außerdem werden Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, zum Lebenspartner oder zur Lebenspartnerin eingetragen. Das sind der Familienname, der Geburtsname sowie der/die Vorname(n). Weitere Angaben aus dem Register, die Angabe des Ortes und des Tags der Ausstellung, das Siegel und der Name sowie die Funktion der Urkundsperson vervollständigen die Sterbeurkunde.
Aufbewahrung
Wie lange muss eine Sterbeurkunde aufgehoben werden?
Die Sterbeurkunde sollte nicht nach einer bestimmten Frist entsorgt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese sorgfältig abzulegen und ebenso wie beispielsweise den Personalausweis dauerhaft aufzubewahren.
Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de
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