Was ist das Erbrecht?
Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Genaue Regelungen finden sich in den § 1922 bis 2385 des BGB.
- Dieses Recht ermöglicht es, über das Eigentum für den Fall des eigenen Todes zu verfügen.
Gleichzeitig berechtigt das Erbrecht Personen dazu, ein Erbe zu empfangen, also zu erben. Die Begünstigten werden in der Erbfolge gesetzlich festgelegt, wenn nicht ein Testament oder Erbvertrag vorliegt und andere Bestimmungen enthält. Gesetzliche Erben haben jedoch stets einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Sie können nur in seltenen Sonderfällen enterbt werden.
Regelungen zur Erbfolge
Wie werden bei einem Todesfall die Erben bestimmt?
Im Erbrecht wird eine genaue Abfolge der Erbberechtigten festgelegt. Dabei ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend. Die engsten Angehörigen sind an erster Stelle erbberechtigt. Wurde vom Verstorbenen ein Testament verfasst, so kann das Erbe jedoch auch anderweitig weitergegeben werden, beispielsweise an Personen, die nicht zur Familie gehören. Erbberechtigte haben in diesem Fall jedoch gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Die Höhe des Pflichtteils ist festgeschrieben und richtet sich nach der Höhe des Nachlasses und nach der Anzahl der berechtigten Erben, da sich diese die Erbschaft teilen müssen.
Tipp: Alle Details zum Thema Erbfolge finden Sie hier.
Rechte und Pflichten des Erblassers
Was muss der zukünftige Erblasser beachten?
Will der Erblasser die Verteilung der Erbmasse bestimmen, kann er dies durch ein Testament tun. Dieses muss handschriftlich verfasst und mit Datum unterschrieben sein. Dennoch ist diese sogenannte Testierfreiheit durch das Gesetz beschränkt. Nur Menschen und juristische Personen können erben.
Zudem steht den nächsten Angehörigen immer ein Pflichtteil zu.
Dies betrifft auch Schenkungen, die in den Jahren vor dem Todesfall vorgenommen werden. Hier greift ein Schutz der Pflichtteilsberechtigten. Diese haben Anspruch darauf, dass der Pflichtteil um den Wert der Schenkungen ergänzt wird. Je später die Schenkung erfolgte, desto größer ist der Anspruch.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Testierfreiheit
Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht, über das eigene Erbe zu verfügen. Diese endet jedoch an den gesetzlichen Vorschriften zum Pflichtteil.
Schenkungen
Auch Schenkungen, die vor dem Todesfall erfolgen, können unter Umständen für das Erbe und den Pflichtteil von Bedeutung sein.
Rechte und Pflichten der Erben
Was müssen die Erben beachten?
Sie haben als Erben gewisse Rechte und Pflichten, die im Erbrecht festgelegt sind. Die Erben eines Nachlasses sind dazu berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen. Binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme ist dies möglich. Das Ausschlagen des Erbes kann wichtig sein, denn es werden auch eventuelle Schulden vererbt. Der Erbe haftet grundsätzlich für alle durch das Erbe entstehenden Verbindlichkeiten, wenn er das Erbe nicht ausschlägt.
Zudem sind Sie als Erbe verpflichtet, Erbschaftssteuer zu zahlen. Die Besteuerung des Erbes, die im Jahr 1906 einheitlich eingeführt wurde, richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft.
Der Freibetrag, der den Erben zusteht, ist bei den engsten Verwandten am höchsten und nimmt mit absteigendem Verwandtschaftsgrad ab. Der Freibetrag kann sehr stark variieren. Ehepartnern steht mit 500.000,- Euro beispielsweise das Fünfzigfache des Freibetrages für Nichten und Neffen zu.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Erbausschlagung
Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls kann das Erbe ausgeschlagen werden.
Erbschaftssteuer
Jedes Erbe wird in Deutschland mit einer Erbschaftssteuer belegt, dessen Höhe vom Verwandtschaftsgrad abhängt.
Entstehung des Erbrechts
Wie ist das Erbrecht entstanden?
Bereits seit langer Zeit wird zwischen Menschen eine Art Familienerbrecht angewendet und somit sichergestellt, dass das Eigentum des Verstorbenen innerhalb der engsten Familie blieb. Es wird heute davon ausgegangen, dass Personen mit höherem gesellschaftlichen Rang auch zunehmend selbst Einfluss auf den Verbleib ihrer Hinterlassenschaft hatten.
Seit dem vierten Jahrhundert regelte die römische Testierfreiheit, dass jeder Mensch das Recht besaß, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum nach dem Tod geschehen soll. Im Mittelalter veränderte sich die Erbschaftsregelung. Die Kirche versprach gegen eine große Zuwendung Seelenheil; eine Neuerung, die mit dem Familienerbrecht in Konflikt geriet.
Doch erst mit der Abnahme des kirchlichen Einflusses konnte sich das Erbrecht innerhalb familiärer Kreise wieder etablieren. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbrecht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © C. Sollmann