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Erbschein: So beantragen und nutzen Sie das wichtige Nachweisdokument

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Auf einen Blick
  • Erbschein-Kosten: Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert, etwa 100 bis 1.000 Euro.

  • Notwendigkeit: Erbschein ist notwendig für Bankgeschäfte und Grundbucheinträge.

  • Beantragung: Beantragt wird er beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen.

  • Unterlagen: Erforderlich sind Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag und Personalausweis.

  • Nutzung: Der Erbschein weist die Erbberechtigung nach und ermöglicht die Verwaltung des Nachlasses.

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Tipps, Hinweise und Definitionen

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Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbschein bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de