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Auf einen Blick
  • Aktive Sterbehilfe: In Deutschland verboten, bedeutet die aktive Herbeiführung des Todes durch z.B. Medikamentenüberdosis.

     

  • Passive Sterbehilfe: Erlaubt, beinhaltet das Unterlassen oder Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen.

     

  • Indirekte Sterbehilfe: Erlaubt, z.B. starke Schmerzmittelgabe, die das Leben verkürzt.

     

  • Patientenverfügung: Legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden, für Ärzte bindend.

     

  • Länderunterschiede: In Ländern wie den Niederlanden und der Schweiz ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legal.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipp: Eine Übersicht über die Bestattungskosten finden Sie hier.

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Tipps, Hinweise und Definitionen

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Tipps, Hinweise und Definitionen

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sterbegeldversicherung bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C.Sollmann / Bestattungen.de