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Umbettung: Ablauf, Gründe & rechtliche Voraussetzungen für eine Grabverlegung

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Auf einen Blick
  • Kosten: Umbettungen kosten ca. 1.000 bis 3.000 Euro für Särge, Urnen ca. 500 bis 1.000 Euro.

     

  • Gründe: Familiäre Gründe, Bodenbeschaffenheit, Zusammenlegung von Familiengräbern.

     

  • Ablauf: Erneute Freilegung des Leichnams, ggf. Verwendung einer Gebeinekiste.

     

  • Genehmigung: Zustimmung von Friedhofsverwaltung und Behörden erforderlich.

     

  • Beantragung: Antrag bei Friedhofsverwaltung und Gesundheitsamt stellen.

Tipps, Hinweise und Definitionen

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Weitere Quellen

Autor: Annika Wenzel – Bildquellen: © C. Sollmann, Antrag auf Umbettung © Stadtverwaltung Trier