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Mietrecht im Todesfall: Rechte & Pflichten der Erben und Vermieter

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Auf einen Blick
  • Kündigungsfrist: Erben und Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.

     

  • Übernahme: Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder können den Mietvertrag übernehmen.

     

  • Räumung: Wohnung muss vor Übergabe geräumt und ggf. renoviert werden.

     

  • Fristen: Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate nach Sonderkündigungsrecht.

     

  • Rechte des Vermieters: Kann bei wichtigen Gründen innerhalb eines Monats kündigen.

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Tipp: Neben dem Mietvertrag müssen bei einem Todesfall häufig auch weitere Verträge gekündigt werden. Finden Sie hier alle Infos zum Thema
Kündigung im Todesfall.

Tipp: Eine Übersicht über alle notwendigen Formalitäten, die im Tod zu erledigen sind, finden Sie hier.

Tipps, Hinweise und Definitionen

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Tipps, Hinweise und Definitionen

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Mietrecht im Tod bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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Weitere Quellen

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de