Skip to content

Mietrecht im Todesfall: Rechte & Pflichten der Erben und Vermieter

List block

Auf einen Blick

  • Kündigungsfrist: Erben und Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.

     

  • Übernahme: Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder können den Mietvertrag übernehmen.

     

  • Räumung: Wohnung muss vor Übergabe geräumt und ggf. renoviert werden.

     

  • Fristen: Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate nach Sonderkündigungsrecht.

     

  • Rechte des Vermieters: Kann bei wichtigen Gründen innerhalb eines Monats kündigen.

Image Alt Text

Tipp: Neben dem Mietvertrag müssen bei einem Todesfall häufig auch weitere Verträge gekündigt werden. Finden Sie hier alle Infos zum Thema
Kündigung im Todesfall.

Tipp: Eine Übersicht über alle notwendigen Formalitäten, die im Tod zu erledigen sind, finden Sie hier.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Hier juristische Unterstützung und geprüfte Experten-Anwälte finden

Tipps, Hinweise und Definitionen

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Mietrecht im Tod bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

List block

Weitere Quellen

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de