Definition
Was ist eine Autopsie?
Eine Autopsie (griechisch autopsÄa = das Sehen mit eigenen Augen) bezeichnet das Öffnen einer Leiche, um die Todesursache feststellen zu können. Die Autopsie, auch Obduktion oder Sektion genannt, wird entweder von einem Pathologen oder einem Rechtsmediziner durchgeführt. Eine Autopsie dauert in der Regel zwischen zwei und vier Stunden und wird vom Auftraggeber bezahlt. Nach Freigabe des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann der Leichnam von dem Bestatter abgeholt werden, den die Angehörigen beauftragt haben.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Definition
Als Autopsie bezeichnet man die innere und äußere Untersuchung einer Leiche zur Feststellung der Todesursache.
Durchführung
Die Autopsie wird von einem Pathologen oder einem Rechtsmediziner durchgeführt.
Bestattung
Nachdem die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigegeben hat, kann der Verstorbene bestattet werden.
Freie Bestatterwahl
Auch im Falle einer Autopsie haben Sie die freie Wahl eines Bestatters. Die Staatsanwaltschaft arbeitet häufig mit einem lokalen Bestatter zusammen, der die Überführungen erledigt. Das bedeutet nicht, dass Sie sich auch zwingend für diesen entscheiden müssen.
Arten der Autopsie
Welche Arten von Autopsien gibt es?
Es gibt zwei Arten von Autopsien: Die klinische Autopsie (pathologische Sektion) wird bei einer natürlichen Todesursache von einem Pathologen durchgeführt, um die Todesursache und mögliche Vorerkrankungen festzustellen. So kann das Erkennen von Erbkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten der Grund für eine Autopsie sein. Außerdem werden im klinischen Bereich Autopsien zu Lehrzwecken durchgeführt. Für die klinische Sektion ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig, außer wenn es sich um Untersuchung einer meldepflichtigen Erkrankung handelt.
Wenn die Todesursache ungeklärt ist und der Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod besteht, kommt es zu einer gerichtlichen Autopsie (gerichtsmedizinischen Sektion). Diese wird vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Gegen die gerichtliche Obduktion können Sie als Angehöriger keinen Widerspruch einlegen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Klinische Autopsie
Als Autopsie bezeichnet man die innere und äußere Untersuchung einer Leiche zur Feststellung der Todesursache.
Gerichtliche Autopsie
Die gerichtsmedizinische Autopsie wird bei Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod zur Klärung der Todesursache durchgeführt. Sie wird vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben.
Gründe für eine Autopsie
Warum gibt es eine Autopsie?
Eine klinische Autopsie wird nach einem natürlichen Tod durchgeführt, um mehr über die Todesursache, Erbkrankheiten oder potenzielle Seuchen zu erfahren. Eine klinische Sektion kann auch zu medizinischen Lehrzwecken angeordnet werden.
Eine gerichtliche Autopsie wird immer dann durchgeführt, wenn der Arzt auf dem Totenschein ankreuzt, dass die Todesart ungeklärt sei. Dann handelt es sich womöglich um einen Unfall, einen Suizid oder ein mögliches Verbrechen und die Todesursache muss genauer beleuchtet werden. Die folgende Bildergalerie zeigt Ihnen, wie der Totenschein in Niedersachsen aussieht.
Durchführende Personen
Wer führt eine Autopsie durch?
Die klinische Autopsie wird von einem ausgebildeten Pathologen durchgeführt. Bei einer gerichtlichen Obduktion müssen laut Paragraf 87 der Strafprozessordnung immer zwei Ärzte anwesend sein, von denen einer die Zulassung als Rechtsmediziner besitzt.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Pathologe
Ein Pathologe ist ein Arzt mit Zusatzausbildung in der Fachrichtung Pathologie (griechisch: Lehre vom Leiden.
Rechtsmediziner
Ein Rechtsmediziner ist ein Arzt mit Ausbildung in forensischer Medizin.
Ablauf
Was passiert bei einer Autopsie?
Die Autopsie besteht aus zwei Teilen: der äußeren und der inneren Leichenschau. Bei der äußeren Leichenschau wird der Leichnam genau begutachtet, die allgemeinen Körpermerkmale dokumentiert und eventuelle Verfärbungen, Wunden und Ergüsse erfasst. Hierbei wird also der derzeitige körperliche Zustand des Verstorbenen festgehalten. Bei der inneren Autopsie werden die Organe auf Unregelmäßigkeiten untersucht und die Körperflüssigkeiten auf Gifte oder andere Besonderheiten analysiert.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Äußere Leichenschau
Das Äußere des Verstorbenen wird genau untersucht und alle Merkmale, die der Körper des Verstorbenen aufweist, dokumentiert.
Innere Leichenschau
Der Leichnam wird geöffnet, um die Organe zu untersuchen und die Körperflüssigkeiten auf Gifte und andere Besonderheiten zu analysieren.
Kosten
Wer bezahlt die Autopsie?
Die Autopsie wird vom Auftraggeber, in der Regel vom Krankenhaus oder von der Staatsanwaltschaft, bezahlt. Auf Sie als Angehöriger kommen dann keine Kosten zu. Wenn Sie eine klinische Autopsie selbst beauftragen, müssen Sie unter Umständen mit Kosten rechnen. In der Regel veranlasst aber der behandelnde Arzt die klinische Obduktion, sodass keine Kosten auf Sie zukommen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Auftraggeber
Die Kosten einer Autopsie werden vom Auftraggeber bezahlt. In der Regel ist dies ein Mediziner (klinische Obduktion) oder ein Staatsanwalt (gerichtliche Obduktion).
Angehörige
Sie als Angehöriger müssen in der Regel nichts für die Autopsie bezahlen.
Trauerfeier
Kann nach einer Autopsie eine Trauerfeier am offenen Sarg stattfinden?
In der Regel kann eine Trauerfeier am offenen Sarg nach einer Autopsie durchgeführt werden. Die Spuren einer Autopsie sind bei einem sorgsam hergerichteten Leichnam nicht sichtbar. Dies bedeutet, dass eine offene Aufbahrung auch nach einer Autopsie möglich ist. Fragen Sie im Zweifel Ihren Bestatter oder Thanatopraktiker.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Thanatopraktiker
Ein Thanatopraktiker ist ein in Thanatopraxie ausgebildeter Bestatter. In dieser Ausbildung wird erlernt, wie Leichname hygienisch und ästhetisch wieder hergerichtet werden können, um eine pietätvolle Aufbahrung zu gewährleisten.
Aufbahrung
Eine Aufbahrung ermöglicht Angehörigen eine persönliche Verabschiedung von dem Verstorbenen. Hierbei liegt der Verstorbene in einem offenen Sarg. Die Angehörigen haben dann die Zeit, sich am Sarg individuell von dem Verstorbenen zu verabschieden.
Weitere Quellen
Strafprozessordnung (StPO) – § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
Weitere Quellen
Annika Wenzel – Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann / Bestattungen.de, Totenschein © Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Anlage 1 der Verordnung über die Todesbescheinigung in der Fassung vom 05.06.2009, Nds. GVBl. S. 230
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