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Pfändung der Sterbegeldversicherung: Grundlagen & Schutz

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Auf einen Blick
  • Pfändungsfreigrenze: Sterbegeldversicherungen sind bis zu 3.579 Euro unpfändbar.

     

  • Gesetzlich geschützt: Nach § 850b ZPO.

     

  • Absicherung: Schutz der Bestattungskosten bei Zahlungsunfähigkeit.

     

  • Überschreitung: Beträge über der Grenze können gepfändet werden.

     

  • Tipp: Versicherungssumme entsprechend der Freigrenze wählen.

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen nur eine erste Information sind und keine juristische Beratung ersetzen oder darstellen.

Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de