Gesetzeslage
Ist die Sterbegeldversicherung vor einer Pfändung sicher?
Laut Paragraph 850b der Zivilprozessordnung ist eine Sterbegeldversicherung unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 3.579,- Euro nicht übersteigt. Wörtlich heißt es hier:
„(1) Unpfändbar sind ferner […] 4. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ferner Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, wenn die Versicherungssumme 3 579 Euro nicht übersteigt.
Bedeutung
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben und zahlungsunfähig sind, Ihre Gläubiger sich auch Ihre Sterbegeldversicherung ansehen. Diese kann gepfändet werden, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 3.579,- Euro übersteigt. Dieser Betrag wurde vom Bundesgerichtshof als durchschnittliche Kosten für eine Bestattung festgelegt.
Dass die Sterbegeldversicherung bis zu einem Betrag von 3.579,- Euro nicht pfändbar ist, gehört zu den Vorteilen einer Sterbegeldversicherung. Welche Aspekte Sie noch beachten müssen, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen nur eine erste Information sind und keine juristische Beratung ersetzen oder darstellen.
Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de