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Wohnung geerbt: Das Wichtigste in Kürze

  • Beantragen Sie einen Erbschein

  • Nehmen Sie eine Grundbuchänderung vor

  • Kümmern Sie sich um die Erbschaftssteuer

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Tipp:

Eine Immobilie zu erben, ist nicht immer ein Glücksgriff. Gegebenenfalls ist sie mit einer hohen Hypothek belastet oder sanierungsbedürftig, sodass mit dem Erbe mehr Kosten als Nutzen verbunden sind. Das sollten Sie unbedingt prüfen und gegebenenfalls das Erbe ausschlagen.

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Achtung:

Wenn Sie eine Wohnung erben und das Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Sie müssen sich innerhalb von sechs Wochen an das zuständige Nachlassgericht wenden. Sonst gilt das Erbe automatisch als angenommen. Für den Fall, dass Sie im Ausland leben, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Sollten Sie minderjährige Kinder haben, müssen Sie für diese ebenfalls das Erbe ausschlagen, da sie automatisch in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken würden. 

Wichtige Schritte nach Wohnungserbe

  1. Schritt: Klären Sie, wie viel die Immobilie wert ist und ob eventuell eine Überschuldung vorliegt. Wenn das der Fall ist, schlagen Sie das Erbe aus. 
  2. Schritt: Ermitteln Sie den Nachlasswert inklusive Wohnung und aller anderen Vermögenswerte. Verbindlichkeiten müssen natürlich abgezogen werden. 
  3. Schritt: Wenn kein notarielles Testament vorliegt, sollten Sie einen Erbschein beantragen. 
  4. Schritt: Lassen Sie sich innerhalb von zwei Jahren kostenlos als neuer Eigentümer in das Grundbuch eintragen. 
  5. Schritt: Zeigen Sie das Erbe beim Finanzamt an und zahlen Sie die anfallende Erbschaftssteuer. 

FAQ zur geerbten Wohnung

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Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: Titelbild: © C.Sollmann / Bestattungen.de; Grafik: © Bestattungen.de