Begrifflich werden „Sterbefall“ und „Todesfall“ oftmals synonym verwendet. Allerdings können die beiden Begriffe nach dem persönlichen Bezug unterschieden werden. In erster Linie spricht man von einem Todesfall, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einem nahen Verwandten oder einen guten Bekannten handelt. Der Definition nach bezeichnet das Wort „Sterbefall“ oftmals allgemein das Ableben einer Person und wird daher häufig in amtlichen Schreiben oder öffentlichen Bekanntmachungen verwendet.
Sprachliche Verwendung des Begriffs „Sterbefall“
Im Alltagsgebrauch wird zwischen Todesfall und Sterbefall kaum unterschieden. Auch regional lassen sich in der Verwendung keine Unterschiede erkennen. Von der Wortbedeutung her sind die beiden Begriffe „Todesfall“ und „Sterbefall“ kaum voneinander abgrenzbar. In seltenen Fällen ist bei einem Sterbefall auch von einem Trauerfall die Rede. Diese Bezeichnung fokussiert hingegen nicht wie bei „Todesfall“ oder „Sterbefall“ die Situation des Verstorbenen, sondern spiegelt den Gemütszustand der Angehörigen wider.
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Wann spricht man von einem Sterbefall?
Das Sterben bezeichnet im Allgemeinen den Übergang vom Leben zum Tod. Ob der Tod eines Menschen eingetreten ist, kann mit eindeutiger Sicherheit nur ein Arzt feststellen. Das heißt, ein Sterbefall ist genau dann eingetreten, wenn ein Arzt anhand medizinischer Untersuchungen nachweisen kann, dass der Betroffene seine wesentlichen Lebensfunktionen endgültig verloren hat. Sterben ist auf der biologischen Ebene ein Prozess, bei dem nach und nach immer mehr Zellen absterben. Dies führt schließlich zum Versagen eines oder mehrerer lebenswichtiger Organe, wie beispielsweise dem Herzen oder dem Gehirn. Somit kann der Todeszeitpunkt eines komplexen Organismus wie dem des Menschen selten exakt bestimmt werden.
Bestimmung des Sterbefalls
Zu den wichtigsten lebenserhaltenden Organen zählen in erster Linie das Herz und das Gehirn. Somit wird ein Sterbefall in den meisten Fällen über den Herzstillstand oder über den Hirntod bestimmt. Entscheidend für die eindeutige Feststellung eines Sterbefalls ist dabei die Körperkerntemperatur. Sobald keinerlei Zweifel am Eintritt des Todes bestehen und Wiederbelebungsmaßnahmen keine Wirkung mehr erzielen, stellt ein Arzt den Totenschein aus. Der Totenschein bestätigt den Todeszeitpunkt und beschreibt die Todesursache des Sterbefalls. In Deutschland war die häufigste Todesursache in den letzten Jahren ein Versagen des Herz-Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren bei Männern Krebserkrankungen im Verdauungstrakt und der Lunge sowie bei Frauen Krebserkrankungen im Verdauungstrakt und der Brust.
Die zweite Leichenschau
Wünschen die Angehörigen oder der Verstorbene eine Feuerbestattung, so ist nach der ersten Bestimmung des Sterbefalls meist eine sogenannte zweite Leichenschau vorgesehen. Bevor die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium vorgenommen werden kann, muss dieser also ein zweites Mal untersucht werden. Hierbei soll zum einen geprüft werden, ob der Verstorbene wirklich der ist, dessen Name angegeben wurde. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass bei der Einsargung und Versorgung des Verstorbenen gesetzeskonform vorgegangen wurde, sich also auch keine Dinge im Sarg befinden, die nicht hinein gehören. Eine Ausnahme zu dieser Regelung bildet beispielsweise das Bundesland Bayern, in dem für die Bestimmung des Sterbefalls nur eine Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Mancherorts, zum Beispiel in München, muss dennoch eine zweite Leichenschau durch einen Friedhofsmitarbeiter vorgenommen werden, der vor der Einäscherung den Sarg öffnet und die Identität des Verstorbenen kontrolliert.
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Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Sarahc / pixelio.de
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