Bekannt aus: RTL ntv Bild.de Die Welt
Schutz durch: SSL-Verschlüsselung
Mitglied bei: Mitglied bei Erfolgsfaktor Familie

Kostentragungspflicht bei einer Bestattung

Kostentragungspflicht bei einer Bestattung

Stirbt ein Angehöriger, stellt sich die Frage, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat. In diesem Fall greift die gesetzlich festgelegte Kostentragungspflicht bei einer Bestattung. Die Gesetze geben Aufschluss darüber, wer im Todesfall für die Kosten einer Bestattung aufkommen muss. Die Kostentragungspflicht bei einer Bestattung wird dabei von der Bestattungspflicht abgegrenzt, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Grundlegende Informationen zur Kostentragungspflicht bei einer Bestattung finden Sie auf dieser Seite.

Abgrenzung Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht

Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht bei einer Bestattung. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung, kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland eigenständig festlegt. Die Kostentragungspflicht dagegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, so muss diese für die Finanzierung aufkommen.

Kostenlos Bestatter vergleichen

Kostentragungspflichtige bei einer Bestattung

Kostentragungspflichtige sind bei einer Bestattung gesetzlich festgelegt. Die Kostentragungspflichtigen sind zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an ihrer Stelle beauftragt hat. Können die Erben für den Betrag nicht aufkommen, so wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. War eine andere Person vorsätzlich für den Tod des Verstorbenen verantwortlich, so können die Kosten von dieser zurückverlangt werden.

Ausnahmen bei der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle greift die Kostentragungspflicht bei einer Bestattung, nur bei triftigen Gründen werden Ausnahmen zugelassen. Eine Ausnahme, in der die Kosten vom Staat getragen werden müssen, tritt ein, wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die im Rahmen der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung belangt werden könnten. Eine weitere Ausnahme wird dann gemacht, wenn die Angehörigen nachweislich nicht über das Kapital verfügen, um die Kosten einer Bestattung zu tragen. In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung durch den Staat. Das Sozialamt zahlt dann die Bestattungskosten anstelle der Angehörigen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kostentragungspflicht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de


Bewertung dieser Seite: 4.0 von 5 Punkten. (12 Bewertungen)
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)