In der Vergangenheit waren die Bestattungskosten für viele Menschen ein Tabu-Thema. So wurde oft argumentiert, dass es nicht respektvoll und angemessen sei, die Kosten der letzten Ruhe eines Angehörigen zu hinterfragen. Inzwischen hat sich diese Einstellung jedoch grundlegend geändert. Verbraucherschützer empfehlen schon lange, sich mit den Kosten einer Bestattung früh auseinanderzusetzen und bereits zu Lebzeiten bestimmte Wünsche hinsichtlich der Bestattung in der Familie zu besprechen.
Kosten für den Bestatter
Die Kosten einer Bestattung können je nach Ausführung sehr stark variieren. So können für eine Erdbestattung in Deutschland von 1.500,- Euro bis weit über 15.000,- Euro aufgewendet werden. Kosten fallen überwiegend für die folgenden Einzelposten an: Für das Bestattungsinstitut, für den Friedhof und für den Steinmetz. Die Kosten für einen Bestatter gliedern sich in zwei Bestandteile, die Eigenleistungen und die Fremdleistungen. Typische Eigenleistungen eines Bestatters sind etwa die Überführung des Verstorbenen, die Aufbahrung und die hygienische Versorgung. Typische Fremdleistungen sind zum Beispiel die Traueranzeige, der Blumenschmuck oder die Gebühren für die Einäscherung. Einige Bestatter bieten gehobene Bestattungen mit umfangreichen Leistungen an, andere haben sich darauf spezialisiert, günstige Bestattungen anzubieten.
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Kosten für den Friedhof
Die Kosten für den Friedhof können regional sehr differieren. Unterschiede von bis zu 1.500,- Euro sind möglich. Im Allgemeinen sind die Kosten in einer Großstadt höher als auf dem Land. Großstädte müssen meist viele Friedhöfe mit Personal und Arbeitsgeräten versorgen und sich um die Instandhaltung kümmern, weshalb die Kosten dort höher angesetzt werden. Gebühren werden unter anderem für die Grabnutzung, für die Beisetzung sowie für die Grabmalgenehmigung erhoben. Festgelegt sind die Kosten für den Friedhof in den jeweiligen Gebührenordnungen der Friedhöfe. Friedhofsgebühren sind immer bei Erwerb der Grabstelle für die gesamte Nutzungsdauer zu zahlen. Auch wenn ein Grab bereits vorhanden ist und beispielsweise ein Verstorbener bei einem bereits früher verstorbenen Familienmitglied beigesetzt werden soll, fallen Gebühren an. Der Grund dafür ist, dass Grabnutzungsrechte in der Regel bei jeder weiteren Beisetzung in ein vorhandenes Grab verlängert werden, um für die Zersetzung des Leichnams eine ausreichend lange Liegedauer zu gewährleisten. Auch eventuelle Kosten für die Grabpflege müssen bedacht werden. Soll die Friedhofsgärtnerei die Grabpflege übernehmen, sind dafür jährliche Beträge fällig.
Kosten für den Steinmetz
Die Anfertigung eines Grabsteins übernimmt der Steinmetz. Zu berücksichtigen ist, dass die Kosten für den Grabstein erst einige Wochen oder Monate nach der Bestattung anfallen, da die Anfertigung des Grabsteins einige Zeit dauern kann. Zudem kann der Grabstein erst dann errichtet werden, wenn sich die Grabstelle gesenkt hat, also ein weiteres Absacken der Grabfläche nach der Beisetzung ausgeschlossen werden kann. Die Kosten für den Grabstein können je nach Material und Gestaltung des Steins sehr unterschiedlich ausfallen. Auch das Ergänzen eines bereits vorhandenen Steins bedingt Kosten für das Entfernen, Beschriften und Wiedererrichten des Grabsteins.
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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de
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