Ob Sie den Pflegegrad 3 erhalten, hängt vor allem davon ab, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bestreiten können und wie sehr Sie in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind.
Ob Sie für den Pflegegrad 3 (nicht zu verwechseln mit der Pflegestufe 3) alle Voraussetzungen erfüllen, entscheidet ein Gutachter anhand verschiedener Kriterien wie Mobilität und kognitive Fähigkeiten.
Welche Pflegestufen gibt es?
Wenn Sie sich die Frage stellen „Welche Pflegestufen gibt es?“, geht es Ihnen wie vielen anderen Menschen auch. Allerdings ist die Antwort etwas komplizierter, da die sogenannten drei Pflegestufen nur bis 2016 gelten. Seitdem gibt es die folgenden fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor.
- Pflegegrad 2: Betroffene leiden unter einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
- Pflegegrad 3: Der Alltag ist durch schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit geprägt.
- Pflegegrad 4: Es kommt zu einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 5: Neben der schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit bestehen besondere Anforderungen an die Pflege.
Definition und Bedeutung von Pflegestufe 3
Die Pflegestufe 3, die bis 2016 galt, wurde dadurch definiert, dass die Betroffenen einen so hohen Hilfsbedarf hatten, dass sie rund um die Uhr versorgt werden mussten. Sie benötigten nicht nur eine körperliche Pflege, sondern auch jemanden, der die Haushaltsführung für sie übernahm.
Die ehemalige Pflegestufe 3 entspricht den Pflegegraden 4 und 5. Während früher im Fokus der Bewertung stand, wie viele Stunden am Tag für die Pflege der betroffenen Person aufgebracht werden musste, wird der Pflegegrad 3 nicht nach Zeitaufwand, sondern danach bewertet, wie sehr die Betroffenen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Ein Pflegegrad 3 ist dementsprechend gegeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.



Hinweis:
Im folgenden Text gehen wir auf den Pflegegrad 3 ein, verwenden synonym aber auch die Bezeichnung Pflegestufe. Dabei beziehen wir uns aber immer auf das aktuell gültige System zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit.
Beantragung der Pflegestufe 3
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss der Pflegegrad anerkannt werden. Sie erhalten dann Zahlungen, die an den jeweiligen Grad angepasst sind. Den Antrag können Sie bei der Pflegekasse stellen.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf und lassen Sie sich das Antragsformular geben. Wenn Sie aufgrund Ihres Pflegegrades nicht dazu in der Lage sind, können Sie auch einer Vertrauensperson in Ihrem Umfeld eine Vollmacht ausstellen. Nachdem Sie das Formular erhalten haben, geht es folgendermaßen weiter:
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an Ihre Pflegekasse.
- Die Pflegekasse erstellt jetzt ein Gutachten und schickt jemanden bei Ihnen zu Hause vorbei. Nach einem Punktesystem wird entschieden, in welchen Pflegegrad Sie fallen.
- Anschließend erhalten Sie einen Pflegegrad-Bescheid. Die Leistungen erhalten Sie rückwirkend bis zu dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Vorbereitung durch ein Pflegetagebuch
Um sich auf das Gutachten vorzubereiten, sollten Sie im Voraus ein Pflegetagebuch führen. Protokollieren Sie die folgenden Punkte:
- Wie stark und inwiefern sind Sie in Ihrem Alltag eingeschränkt?
- Welche Aufgaben können Sie weiterhin eigenständig erledigen?
- Bei welchen Tätigkeiten brauchen Sie Hilfe?
Optimalerweise sollten Sie das Pflegetagebuch mindestens über einen Zeitraum von zwei Wochen führen. Einzelne Tage können schließlich stark voneinander abweichen.
Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Ob der Pflegegrad 3 (nicht zu verwechseln mit Pflegestufe 3) und seine Voraussetzungen erfüllt werden, wird anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Nicht alle davon sind gleich stark gewichtet. Nachdem jeder Aspekt einzeln bewertet wurde, kann mithilfe eines Punktesystems ausgerechnet werden, ob Sie in den Pflegegrad 3 oder doch in eine andere Einstufung fallen.
Mobilität
Bei diesem Kriterium geht es darum, inwiefern sie sich noch selbstständig bewegen können und ob Sie Hilfe benötigen. Dabei geht es um ganz alltägliche Bewegungsabläufe wie das Treppensteigen oder auch um verschiedene Körperstellungen. Zum Beispiel wird überprüft, ob Sie eine stabile Sitzposition halten können. Die Mobilität macht 10 % in der Gesamtbewertung aus.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hierbei wird bewertet, wie klar Sie sind, ob Sie Entscheidungen treffen können und wie gut Ihre räumliche und zeitliche Orientierung ist. Darüber hinaus achtet der Gutachter auf welche Art und Weise Sie mit Ihren Mitmenschen kommunizieren und ob Sie einem Gespräch folgen können. Dieses Kriterium fällt mit 7,5 % ins Gewicht.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Auch dieser Punkt wird mit 7,5 % gewichtet. Der Gutachter prüft, ob soziale Auffälligkeiten vorliegen oder ob Sie von psychischen Problemen wie Ängsten oder innerer Unruhe gequält werden.
Selbstversorgung
Dieser Teil des Gutachtens hat mit 40 % Gewichtung den größten Einfluss auf das Ergebnis. Vor Ort klärt der Gutachter, ob Sie Ihren Alltag noch alleine meistern können oder ob Sie in bestimmten Situationen Hilfe benötigen. Dabei spielen unter anderem die Zubereitung der Mahlzeiten, die Körperpflege oder der Toilettengang eine Rolle.
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Dieser Teil wird mit 20 % gewertet. Es wird untersucht, ob Sie aufgrund einer Erkrankung und der damit verbundenen Therapie besonderen Belastungen ausgesetzt werden. Der Gutachter schaut sich an, wie Sie damit im Alltag umgehen und ob Sie beispielsweise bei einem Diabetes Ihren Blutzuckerwert selbst ermitteln oder bei Bluthochdruck eine entsprechende Messung durchführen können.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Das letzte Kriterium erhält eine Gewichtung von 15 %. Geprüft wird, ob Sie soziale Kontakte pflegen und ob Sie in der Lage sind, Ihren Tagesablauf zu regeln oder ob Sie auch dafür Unterstützung von außen benötigen.
Punktesystem und Gesamtbewertung
Anhand der oben genannten Kriterien werden Punkte vergeben. Je nachdem, welches Endergebnis Sie erhalten, werden Sie in einen Pflegegrad eingestuft.
Der Pflegegrad 3 (nicht zu verwechseln mit Pflegestufe 3) und seine Voraussetzungen sind bei einem Punktestand von 47,5 bis 70 Punkte erfüllt.
Pflegegrad | Punkte |
Pflegegrad 1 | 12,5 bis 27 |
Pflegegrad 2 | 27 bis 47,5 |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis 70 |
Pflegegrad 4 | 70 bis 90 |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
Sie haben Pflegestufe 3 – aber wie viel Geld bekommen Sie dann eigentlich? Die Antwort ist nicht ganz einfach, da die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse an bestimmte Leistungen gekoppelt ist.
Neben einem monatlichen Pflegegeld stehen Ihnen feste Beträge für Pflegesachleistungen zu. Zusätzlich erhalten Sie Zuschüsse für Pflegemittel sowie für verschiedene andere Dinge.
Pflegegeld
Bei Pflegegrad 3 besteht der Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 573 Euro. Wie Sie dieses Pflegegeld einsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Bei Pflegegrad 1 und 2 ist es entsprechend niedriger, während es bei Pflegegrad 4 und 5 höher ausfällt. Eine Pflegegeld-Erhöhung ist 2025 zu erwarten. Voraussichtlich wird es um 4,5 % steigen.
Pflegesachleistungen
Zu den Pflegesachleistungen gehören all die Maßnahmen, die von einer weiteren Person vorgenommen werden, um Ihnen den Alltag zu erleichtern. Das kann zum Beispiel das alltägliche An- und Entkleiden oder die Körperpflege sein.
Viele Betroffene stellen sich die Frage: Wie oft kann ich duschen bei Pflegestufe 3? Grundsätzlich kommt das auf das eigene Bedürfnis an. Üblicherweise werden ausreichend Ganzwaschungen abgedeckt. Die Pflegekasse zahlt Ihnen bis zu 1.432 Euro pro Monat, damit Sie diese Pflegesachleistungen bezahlen können.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Pflege wird häufig von Angehörigen durchgeführt. Wenn diese eine Pause brauchen, kann die sogenannte Verhinderungspflege für höchstens 42 Tage oder 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag dafür liegt bei 1.612 Euro pro Jahr.
Haushaltshilfe und Hilfsmittel
Wenn Sie in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, bedeutet das häufig auch, dass Sie Ihren Haushalt nicht mehr allein führen können. Dementsprechend müssen viele pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe einstellen. Die Kosten dafür können möglicherweise über den Entlastungsbetrag oder Vorsorgeversicherungen gedeckt werden.
Darüber hinaus können Sie medizinische Hilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat erhalten.
Haushaltshilfe
Bei Pflegegrad 3 bekommen Sie einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Im Jahr sind das ganze 1.500 Euro. Die können Sie unter anderem einsetzen, um eine Haushaltshilfe zu engagieren.
Technische Pflegehilfsmittel
Für den Erhalt von normalen medizinischen Hilfsmitteln wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel benötigen Sie keinen Pflegegrad. Mithilfe einer ärztlichen Verordnung erstattet die Krankenkasse die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Anders sieht das bei technischen Pflegehilfsmitteln wie bei einem Pflegebett oder einem Waschwagen aus. Damit diese bewilligt werden, müssen Sie eine Pflegestufe vorweisen können.
Finanzielle Unterstützung und Vergünstigungen
Sie fragen sich, welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3 außerdem möglich sind? Zum Beispiel kann bei einem Krankenhausaufenthalt bei Pflegegrad 3 eine Begleitperson notwendig werden. Deren Dienstausfall wird dann erstattet. Zusätzlich haben wir eine kleine Liste für Sie zusammengestellt:
- Hausnotruf: Bis zu 25,50 Euro pro Monat
- Wohngruppenzuschuss: 240 Euro im Monat
- Digitale Pflegeanwendungen: Bis zu 50 Euro im Monat
- Vollstationäre Pflege im Heim: 1.262 Euro im Monat
- Pflegeberatung
- Pflegekurse für Angehörige
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige



Gut zu wissen:
Für die Zuzahlung für das Pflegeheim gibt es ein neues Gesetz. Demnach werden Heimbewohner finanziell noch besser entlastet.
Fazit zur Pflegestufe 3 und Ihren Voraussetzungen
Wer in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und beispielsweise den Haushalt nicht mehr richtig führen oder sich nicht mehr waschen kann, sollte einen Pflegegrad beantragen.
Bei Pflegegrad 3 muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Ob das der Fall ist, wird in einem Gutachten durch die Pflegekasse geklärt.
In jedem Fall aber sollte über den früjzeitigen Abschluss einer Versicherung nachgedacht werden, welche im Zweifelsfall greifen kann.
FAQs - Pflegestufe 3 & Ihre Voraussetzungen
Welche Pflegestufen gibt es?
Die Pflegestufen von 1 bis 3 wurden 2017 abgeschafft. Seitdem gibt es fünf Pflegegrade.
Was sind die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegestufe 3?
Für die Pflegestufe 3 galt bis Ende 2016, dass die betroffene Person rund um die Uhr gepflegt werden musste. Anders sieht es beim Pflegegrad 3 aus. Hier muss eine schwere Beeinträchtigung seiner Selbstständigkeit vorliegen. Für den Pflegegrad 3 und seine Voraussetzungen gibt es mehrere Beispiele, wie die Unfähigkeit, sich selbst zu waschen oder allein zu kochen. Allerdings kommt es bei jedem Pflegegrad-3-Fallbeispiel immer auf die Summe verschiedener Beeinträchtigungen an, sodass eine individuelle Bewertung erfolgen muss.
Welche Art von Pflegebedarf wird bei Pflegestufe 3 anerkannt?
Betroffene bekommen bei Pflegegrad 3 verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie die stationäre Pflege im Pflegeheim anerkannt.
Wie wird der Pflegegrad für Pflegestufe 3 festgestellt?
Mithilfe eines Gutachtens beim Betroffenen vor Ort wird der Pflegegrad ermittelt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung oder Verhaltensweisen und psychische Probleme herangezogen. Bei einem Ergebnis von 47,5 bis 70 Punkten wird der Pflegegrad 3 festgestellt.
Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegestufe 3 zu?
Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen wie eine Pflegeberatung, Pflegekurse für Ihre Angehörigen, ein Pflegeunterstützungsgeld und ein Pflegegeld. Darüber hinaus können Sie verschiedene Pflegesachleistungen beziehen.
Autor: Annika Wenzel – Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann / Bestattungen.de, Grafik Trauerphasen © Bestattungen.de