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Auf einen Blick

  • Die Pflegestufe 3 gibt es seit 2017 nicht mehr. Jetzt wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingeteilt.

     

  • Pflegegrad 3 wird anerkannt, wenn Sie in Ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind.

     

  • Beeinträchtigt können unter anderem Ihre Mobilität, Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder Ihre Selbstversorgung sein.

     

  • Welchen Pflegegrad sie haben, wird mithilfe eines Punktesystems bestimmt. Je höher Ihre Punktzahl ist, desto höher ist auch der Pflegegrad.

     

  • Neben einem monatlichen Pflegegeld erhalten Sie Pflegesachleistungen. Außerdem können Sie Zuschläge für eine stationäre Pflege beziehen.

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Hinweis:

Im folgenden Text gehen wir auf den Pflegegrad 3 ein, verwenden synonym aber auch die Bezeichnung Pflegestufe. Dabei beziehen wir uns aber immer auf das aktuell gültige System zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit.

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Gut zu wissen:

Für die Zuzahlung für das Pflegeheim gibt es ein neues Gesetz. Demnach werden Heimbewohner finanziell noch besser entlastet. 

FAQs - Pflegestufe 3 & Ihre Voraussetzungen

Autor: Annika Wenzel – Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann / Bestattungen.de, Grafik Trauerphasen © Bestattungen.de