Kündigung im Todesfall

Kündigung im Todesfall

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Übersicht über Kündigungen


Was muss ich im Todesfall kündigen?

Abhängig davon, ob der Verstorbene alleine gelebt hat oder nicht, müssen die nachfolgenden Verträge geprüft, gegebenenfalls gekündigt, abgeändert oder die betroffenen Stellen informiert werden:

Kündigung der Wohnung


Wie kündige ich die Wohnung im Todesfall?

War der Verstorbene allein stehend und alleiniger Mieter seiner Wohnung, stellt sich die Frage, ob Sie die Wohnung kündigen oder übernehmen wollen. Als Erben haben Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt davon jedoch unberührt. Es greift der Paragraph 580 „Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters“ des BGB: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
Wenn Sie selber auch in der Wohnung leben, können Sie in den Mietvertrag eintreten. Machen Sie als Erbe von dem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag normal mit Ihnen als Mieter weiter. Denken Sie bei der Kündigung einer Wohnung auch an die Abmeldung von Strom und Wasser.

Muster zur Kündigung einer Wohnung im Todesfall

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Strom und Wasser


Wie kündige ich die Versorgung der Wohnung?

Denken Sie bei der Kündigung der Wohnung oder dem Verkauf einer Immobilie daran, die Versogung dieser zu kündigen. Das betrifft die Lieferung von Strom, Wasser und Gas. Um den Ablauf zu beschleunigen, geben Sie die Kundennummer des Verstorbenen sowie die Zählernummern und die Stände am Tag Ihrer Kündigung an.

Muster der Kündigung von Strom, Wasser oder Gas im Todesfall

Hier können Sie unser kostenloses Muster für die Kündigung der Versorgungsverträge der Wohnung im Todesfall herunterladen.

Begrifflichkeiten der Versicherungen


Was bedeutet Versicherungsnehmer und versicherte Person?

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Eine Kündigung kann beispielsweise nur von dieser Person vorgenommen werden. Der Versicherungsschutz hingegen erstreckt sich auf die versicherte Person.

Krankenversicherung


Muss die Krankenversicherung gekündigt werden?

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Hier reichen eine Abmeldung und die Abgabe der Versicherungskarte aus. Wenn Sie als Familienmitglieder über den Verstorbenen mitversichert waren, melden Sie sich innerhalb von zwei Monaten bei der entsprechenden Versicherung, um den Vertrag fortzuführen.

Muster einer Kündigung im Todesfall

Laden Sie hier unsere kostenlose Vorlage für die Kündigung einer Versicherung im Todesfall herunter.

Unfallversicherung


Wie kündige ich die Unfallversicherung?

Handelt es sich bei dem Sterbefall um einen Unfalltod, so müssen Sie diesen innerhalb von 48 Stunden dem Versicherungsunternehmen melden. Die Versicherungssumme wird anschließend der bezugsberechtigten Person ausgezahlt. Sofern der Verstorbene Versicherungsnehmer und versicherte Person war, endet der Vertrag mit dem Tod. War der Tote nicht die versicherte Person, sondern nur Versicherungsnehmer, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen.

Lebensversicherung


Wie wird die Lebensversicherung im Todesfall gekündigt?

Melden Sie den Sterbefall unverzüglich bei dem Versicherungsunternehmen. Dieses benötigt das Original des Versicherungsscheins und eine Sterbeurkunde. Üblicherweise wird auch eine Bescheinigung über die Todesursache oder die Obduktion abgewartet, ehe die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des Versicherungsscheins anzufertigen, da Sie das Original versenden. Um sicher zu gehen, dass die Dokumente bei dem Versicherungsunternehmen eingehen, sollten Sie diese per Einschreiben-Rückschein versenden.

Privathaftpflichtversicherung


Muss die private Haftpflichtversicherung gekündigt werden?

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung endet mit dem Tod des Versicherten, sofern es sich nicht um eine Familienversicherung handelt. Bei einem Einzelvertrag müssen Sie das Versicherungsunternehmen lediglich informieren. Es empfiehlt sich, diese Meldung nicht zu lange zu verzögern, denn die Summe der Rückzahlung des Jahresbeitrages wird ab dem Tag der Meldung berechnet. Eine Familienversicherung läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Durch die nächste Zahlung des Beitrages werden Sie Versicherungsnehmer.

Weitere Versicherungen kündigen


Welche Versicherungen müssen noch gekündigt werden?

Weitere Kündigungen im Todesfall betreffen Versicherungen, die nicht personengebunden sind, wie beispielsweise die Hausrat- oder Kfz-Versicherung. Die Hausratversicherung bleibt bestehen, wenn Sie als Erbe die Wohnung übernehmen. Andernfalls besteht der Versicherungsschutz maximal zwei Monate nach dem Tod. Die Kfz- Versicherung geht ebenfalls auf die Erben über, wird gegebenenfalls aber angepasst. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

Rente


Wie gehe ich vor, wenn der Verstorbene Rente bekommen hat?

Wenn der Tote eine Rente bezogen hat, müssen Sie diese abmelden. Dafür wird die Sterbeurkunde benötigt. In den ersten drei Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, erhalten Sie die Rente Ihres verstorbenen Ehepartners in Höhe von dessen Altersrente. Außerdem kann eine Witwen- oder Witwerrente, bei geschiedenen Paaren mit Kindern die Erziehungsrente sowie die Waisen- oder Halbwaisenrente beantragt werden.

Bankkonto


Muss ich das Bankkonto kündigen?

Bei der Bank ist eine Kündigung im Todesfall nicht notwendig, das Konto wandelt sich im Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um. Beachten Sie, dass alle Lastschriftaufträge, sowie vor dem Tod angewiesenen Überweisungen weiter durchgeführt werden. Das Konto bleibt von der Bank so lange gesperrt, bis die Abwicklung des Erbes vollzogen ist. Mit einem Erbschein besteht dann die Möglichkeit, über das Konto zu verfügen und es aufzulösen.

Wenden Sie sich für weitergehende Informationen an Ihren Bankberater.

Telefon und Internet


Wie kündige ich den Telefonanschluss?

Die Kündigung des Internet- und Telefonanschlusses ist gesetzlich nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Der Vertrag und die damit verbundenen Kosten gehen auf den Erben über. Allerdings sind die meisten Unternehmen sehr kulant und bieten eine außerordentliche Kündigung an, wenn der Erbe kein Interesse an dem Vertrag hat. Oft findet man auf den Webseiten der Unternehmen Formblätter, die Sie ausfüllen und mit der Sterbeurkunde an den jeweiligen Anbieter schicken oder faxen können.

GEZ abmelden


Wie melde ich den Verstorbenen vom Rundfunkbeitrag ab?

Die GEZ-Gebühren, die seit 2013 als Rundfunkbeitrag bezeichnet werden, müssen abgemeldet werden. Ein Formular für diese Abmeldung kann online ausgefüllt und anschließend unterschrieben und mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die folgende Adresse geschickt werden:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Mitgliedschaften bei Vereinen


Müssen Vereinsmitgliedschaften gekündigt werden?

Laut dem Vereinsrecht in Deutschland endet eine Mitgliedschaft mit dem Tod. Eine Kündigung bzw. ein Austritt aus dem Verein ist nicht erforderlich. Dennoch sollten Sie den Verein über den Sterbefall informieren - nicht nur um mögliche Lastschriftverfahren einstellen zu lassen. Üblicherweise begleiten Vereinskameraden Verstorbene auf ihrem letzten Weg in der Uniform oder Tracht des Vereins und erweisen diesem so die letzte Ehre.

Arbeitsverhältnis


Muss ich das Arbeitsverhältnis des Toten kündigen?

Ein Angestelltenverhältnis endet automatisch mit dem Tod des Angestellten. Es Bedarf keiner Kündigung oder gar einer Fortführung durch die Erben.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kündigung im Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere Quellen:


Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Gajus / Fotolia.de


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