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Erbschein

Erbschein

Themenübersicht


Einführung


Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die eine Person gegenüber Dritten als legitimen Erben ausweist. Vor allem im Rechtsverkehr und bei Geschäften, die das Erbe betreffen, kann der Erbschein notwendig sein. Er ist immer dann erforderlich, wenn das Testament oder der Erbvertrag nicht ausreicht oder diese nicht vorhanden sind. Der Erbschein wird gegen Gebühr vom Nachlassgericht ausgestellt. Alle Details zur Erbfolge, sowie zu den Rechten und Pflichten der Erben regelt das Erbrecht. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die gesetzliche Erbfolge.

Gesetzliche Erbfolge

Nutzen eines Erbscheins


Wofür benötige ich einen Erbschein?

Der Nutzen eines Erbscheins liegt in seiner Beweiskraft gegenüber verschiedensten Institutionen. Ihnen dient der Erbschein als Nachweis darüber, dass die Person, die ihn besitzt, tatsächlich ein Erbe ist und alle damit verbundenen Rechte besitzt. So kann ein Erbschein beispielsweise bei Behörden- und Bankengängen hilfreich sein. Laut der neuesten Rechtsprechung ist aber bei vielen Rechtsgeschäften bereits ein beglaubigtes Testament ausreichend, um sich als Erbe auszuweisen.
Auch wenn der Erblasser eine Immobilie hinterlässt, für die ein Grundbucheintrag geändert werden muss, ist in der Regel ein Erbschein notwendig. Wenn allerdings eine Vollmacht vorliegt, die über den Tod hinaus gültig ist oder mit diesem beginnt, ist ein Erbschein in vielen Fällen nicht notwendig.

Beantragung eines Erbscheins


Wie erhalte ich einen Erbschein?

Die Beantragung eines Erbscheins können Sie beim zuständigen Nachlassgericht vornehmen, nachdem ein eventuell vorliegendes Testament eröffnet wurde, da dieses in der Regel die Grundlage des Antrages bildet. Liegt kein Testament vor, muss der Nachweis der Erbenstellung anhand der gesetzlichen Erbfolge und gegebenenfalls notwendiger Dokumente, wie Geburts- und Sterbeurkunden, erbracht werden. Das Gericht wird alle Unterlagen genau prüfen. Je nach Komplexität der Klärung kann die Erteilung des Erbscheins bis zu mehreren Wochen dauern. Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein kann von verschiedenen Personen beantragt werden. Hierzu gehören unter anderem die Erben selbst, ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter oder der gesetzliche Betreuer eines Erben.

Kosten eines Erbscheins


Wie viel kostet das Beantragen des Erbscheins?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der behördlichen Kostenordnung. Außerdem ist der Wert des Nachlasses von entscheidender Bedeutung. Je höher der Wert des Erbes ist, desto teurer sind auch die Gebühren. Es muss in der Regel mit Kosten von mindestens 35,- Euro gerechnet werden, bei entsprechendem Umfang des Erbes können auch mehrere hundert Euro anfallen.
Da das Abweisen eines Antrags durch das Nachlassgericht aufgrund eines falsch gestellten Antrags kostspielig sein kann, sollten die Antragsdetails vor der Antragstellung bei dem Nachlassgericht erfragt werden.

Verschiedene Arten von Erbscheinen


Welche unterschiedlichen Erbscheine gibt es?

So wie es verschiedene Arten von Erben gibt, gibt es auch verschiedene Arten von Erbscheinen. Die wichtigsten Arten sind hierbei der sogenannte Erbschein für den Alleinerben und bei mehreren Erben bzw. einer Erbgemeinschaft der Teilerbschein bzw. der gemeinschaftliche Erbschein. Auf diesem sind auch die jeweiligen Anteile des Erben angegeben. Alle Regelungen zu Erbscheinen finden Sie in den Paragraphen 2353 ff. des BGB.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbschein bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de


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