Sozialbestattung

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Sozialbestattung


Was ist eine Sozialbestattung?

Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen werden. Dies ist der Fall, wenn sie den Kostentragungspflichtigen nicht zugemutet werden können (Paragraph 74 SGB XII). Denn üblicherweise sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Da Bestattungen selbst bei günstiger Ausführung mehrere hundert Euro kosten, gibt es Familien, die mit der Finanzierung einer Bestattung überfordert sind. Können die Angehörigen die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. Der Bestatter muss seine Leistungen in diesem Fall nach einer Kostenordnung abrechnen. Als Erstes empfehlen wir Ihnen zu prüfen, wer die Bestattung in Auftrag geben und wer die Bestattungskosten tragen muss.

Sozialbestattung

Der Antrag


Wo beantrage ich eine Sozialbestattung?

Der Antrag auf Kostenübernahme einer Sozialbestattung erfolgt in der Regel bei dem Sozialhilfeträger, der für den Sterbeort zuständig ist. Der Antragsteller muss kein Arbeitslosengeld II empfangen und keine Sozialhilfe beziehen. Menschen mit niedriger Rente oder geringem Einkommen können generell den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen einer Sozialbeerdigung stellen. Dazu ist eine Überprüfung des Vermögens der Angehörigen nötig.
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Internetseite mit weiterführenden Informationen zu einem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten in der jeweiligen Stadt (Stand: Januar 2017).

Stadt Internetseite
Berlin Link
Hamburg Link
München Link
Köln Link
Frankfurt am Main Link
Stuttgart Link
Düsseldorf Link
Dortmund Link
Essen Link
Bremen Link

Für die Prüfung sind neben dem entsprechenden Formular und den Nachweisen über eigene Einkünfte und finanzielle Belastungen auch einige Dokumente des Verstorbenen einzureichen. Dazu zählen die Sterbeurkunde, Kopien von Sparguthaben des Verstorbenen, dessen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von Versicherungspolicen und die Aufstellung und Bewertung des Nachlasses. Wird der Antrag vor der Bestattung gestellt und angenommen, wird in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung erstellt, welche dann bei dem ausführenden Bestatter vorgelegt werden kann. Der Bestatter rechnet in diesem Fall direkt mit dem zuständigen Sozialamt ab.

Ein Antrag auf Kostenübernahme kann auch gestellt werden, wenn die Bestattung bereits in Auftrag gegeben oder bereits durchgeführt wurde. Hier ist nur zu beachten, dass die Differenz für eine zu teure Bestattung vom Antragsteller, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, selber bezahlt werden muss. Auch bereits bezahlte Rechnungen können beim zuständigen Sozialamt eingereicht und ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bei einer Ablehnung der Sozialbestattung sollten Angehörige mit dem Bestatter sprechen. Oftmals kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Bestattungspflicht


Wer muss die Bestattung in Auftrag geben?

In jedem Fall verbleibt die gesetzliche Bestattungspflicht bei den nächsten Verwandten. Diese müssen daher die Bestattung in Auftrag geben. Die Bestattungspflicht ist allerdings nicht mit der Kostentragungspflicht zu verwechseln. Die Rangfolge der Bestattungspflicht sieht in den meisten deutschen Bundesländern wie folgt aus:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • Volljährige Enkelkinder

Kostenübernahme


Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?

Eine Sozialbestattung kann nur von demjenigen beantragt werden, der normalerweise gesetzlich dazu verpflichtet wäre, für die Bestattung aufzukommen. Da die Bestattungspflicht erst einmal bei den nächsten Verwandten liegt, diese aber nicht immer die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung haben, sollte die Kostentragungspflicht des testamentarischen Erben geltend gemacht werden. Hat der Verstorbene mehrere Kinder gehabt, würden sich die Bestattungskosten auf alle Kinder aufteilen, sofern es keinen Lebenspartner des Verstorbenen mehr gibt. Kann die Bestattung von dem Erbe bezahlt werden, übernimmt das Sozialamt keine Kosten. Dies ist der Fall, wenn der gesamte Nachlass in die Bestattungskosten fließt, selbst wenn es vorher zu familiären Streitigkeiten zwischen dem Verstorbenen und dem Kostentragungspflichtigen gekommen ist. Auch wenn der Verpflichtete über ein ausreichendes Vermögen verfügt, übernimmt das Sozialamt keine Kosten.

Die Kostentragung ist dem Verpflichteten allerdings nicht zumutbar, wenn das Erbe nicht ausreicht und er selber Sozialhilfeempfänger ist. Im Fall, dass es zu Lebzeiten zu nachgewiesenen körperlichen Misshandlungen durch den Verstorbenen kam, gilt die Kostentragung auch als nicht zumutbar. Die Reihenfolge der Kostentragungspflicht sieht in den meisten Fällen wie folgt aus:

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Zahlungsumfang


Wie teuer darf eine Sozialbestattung sein?

Die Sozialbestattung hat einen begrenzten Zahlungsumfang, da das Sozialamt nur einen gewissen Satz für die Ausrichtung der Sozialbestattung bewilligt. Die Zahlungen des Sozialamts variieren von Kommune zu Kommune. Auch die Leistungen unterscheiden sich je nach Ort. Die Unterschiede sind zum Teil beträchtlich. Nicht bezahlt werden allerdings die Dauergrabpflege, Trauerkleidung, Reisekosten für angefahrene Gäste, der Leichenschmaus und Traueranzeigen.

Eine Sozialbestattung wird immer auf das Nötigste reduziert. Meist wird ein einfacher Sarg ausgewählt und auch der Blumenschmuck wird eher bescheiden gehalten. Da eine Sozialbestattung nicht auffällig arm aussehen darf, werden die nachfolgend aufgezählten Punkte als ""erforderliche Kosten" angesehen und in den meisten Fällen vom Sozialamt bezahlt:

Vorstellungen des Verstorbenen


Werden die Wünsche des Verstorbenen bei einer Sozialbestattung mit einbezogen?

Wünsche können bei der Sozialbeerdigung in gewissem Umfang berücksichtigt werden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten bereits einen Wunsch bezüglich der Beisetzungsart geäußert, muss dieser in der Regel berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise eine Seebestattung verfügt wurde, so wird diese bei einer Sozialbestattung durchgeführt, falls die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Für die Berücksichtigung der Angaben des Verstorbenen bei einer Sozialbeerdigung muss dieser zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfasst haben, aus der die individuellen Vorstellungen eindeutig hervorgehen. Wichtige Eckpunkte einer Bestattungsverfügung sind:

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sozialbestattung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: Titelbild © C. Sollmann / Bestattungen.de; Grafik: © Bestattungen.de


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