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Definition
Was sind Bestattungskosten?
Bestattungskosten sind Ausgaben, die in Folge eines Todesfalls im Rahmen der Bestattung anfallen. Zum einen müssen die direkten Leistungen des Bestatters bezahlt werden. Hierzu gehören u.a. der Sarg und gegebenenfalls die Urne sowie die Überführung und die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
Zu den Kosten einer Beerdigung kommen Ausgaben für die Leistungen anderer Dienstleister, wie der Florist für den Blumenschmuck oder die Zeitungsredaktion für die Schaltung der Traueranzeige, hinzu. Auch die Friedhofsgebühren zählen zu den Bestattungskosten.
Die Höhe der Bestattungskosten variiert je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Ein Großteil dieser Kosten entsteht durch den Friedhof. Diese Kosten sind in der Gebührenordnung des jeweiligen Friedhofs festgelegt. Weitere Kosten für die Beerdigung entstehen durch die Leistungen des Bestattungsunternehmens sowie Fremdleistungen wie Blumenschmuck, eine Todesanzeige und Trauerkarten. Ein Leistungs- und Preisvergleich ist in jedem Fall ratsam. Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die Preisspannen der einzelnen Leistungen.
* Die Kosten für das Krematorium fallen nur bei Urnen-Beisetzungen an.
** Die Friedhofsgebühren beziehen sich auf ein Erdwahlgrab für 20 Jahre.
Quelle: Stiftung Warentest, Spezial Bestattung (März 2013) Übersicht über Bestattungskosten
Wie hoch sind Bestattungskosten?
Bestatterleistungen
Von
Bis
Überführung, innerorts
90,-
250,-
Sarg, Kiefer massiv
350,-
1.100,-
Urne einfach
60,-
160,-
Ankleiden und Einsargung
60,-
190,-
Totenbekleidung
50,-
130,-
Allgemeine Verwaltung
80,-
230,-
Aufbahrung
70,-
280,-
Summe Bestatterleistungen
760,-
2.340,-
Fremdleistungen
Leichenschau/Totenschein
60,-
60,-
Sterbeurkunde
10,-
10,-
Krematorium*
160,-
550,-
Traueranzeige
210,-
400,-
Kranz
95,-
250,-
Trauerredner
120,-
400,-
Orgelspiel, Musiker
35,-
220,-
Kaffeetisch für 30 Personen
300,-
1.000,-
Summe Fremdleistungen
990,-
2.890,-
Friedhofsgebühren**
Beisetzungsgebühren
350,-
1.000,-
Grabnutzungsgebühren
1.100,-
2.400,-
Nutzung Trauerhalle
140,-
320,-
Summe Friedhofsgebühren
1.590,-
3.720,-
Gesamtkosten
3.340,-
8.950,-
Leistungen des Bestattungsunternehmens
Was sind Bestattereigenleistungen?
Die Kosten einer Bestattung werden üblicherweise direkt über das Bestattungsunternehmen beglichen. Dabei fallen nicht alle Kosten der Beerdigung durch den Bestatter an. Bei einigen Kostenpunkten geht dieser für Sie in Vorleistung, damit Sie am Ende lediglich einen Rechnungssteller haben. Die Kosten, die durch Leistungen des Bestattungsunternehmens entstehen, werden dabei als Eigenleistungen bezeichnet. Das sind beispielsweise die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zu dem Bestattungsunternehmen sowie zum Friedhof, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung. Falls Sie Formalitäten wie die Beantragung der Sterbeurkunde nicht eigenständig erledigen wollen, kann der Bestatter dies für Sie übernehmen. Für Behördengänge und Abmeldungen bei Krankenkassen etc. fallen in der Regel ebenfalls Kosten an.
Zu den Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens gehören zum Beispiel:
Die nachfolgende Grafik stellt die durchschnittlichen Bestattereigenleistungen der jeweiligen Bestattungsart von über Bestattungen.de vermittelten Bestattungen in 2014 dar. Die anonyme Seebestattung und die anonyme Feuerbestattung sind auf dieser Datenbasis die günstigsten Bestattungsarten 2014.

Da jeder Bestatter seine eigenen Preise veranschlagen kann, ist ein Bestattervergleich in Ihrer Region zu empfehlen. Wenn Sie vorab die Bestattungsleistungen und -preise vergleichen, erhalten Sie einen Überblick und können sich anhand von genauen Daten für einen Bestatter entscheiden.
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Regionale Unterschiede
Wie hoch sind die Beerdigungskosten in den verschiedenen Regionen?
Die Kosten einer Bestattung unterscheiden sich je nach Bestattungsart und der gewünschten Ausführung. Regional können ebenfalls große Differenzen auftreten. Bei der Vielfalt an Möglichkeiten und lokalen Unterschieden raten wir Ihnen daher zu einem Vergleich verschiedener Bestatter und deren Angebote. Auf Basis der über Bestattungen.de zustande gekommenen Bestattungen haben wir die nachfolgende Grafik für Sie erstellt. Diese zeigt den Durchschnittspreis der Bestattereigenleistungen des jeweiligen Bundeslandes in 2014. Hierbei werden weder die Kosten des Friedhofes noch die anderer externer Dienstleister berücksichtigt. Der Durchschnittspreis wurde unabhängig von der Bestattungsart ermittelt.

Kosten Sarg
Unterschiede zwischen den verschiedenen Sargarten
Die Kosten für einen Sarg variieren je nach Bestattungsart und Material. Der Sarg für eine Feuerbestattung, der Verbrennungssarg, ist in der Regel einige hundert Euro günstiger als der Sarg für eine Erdbestattung. Grund dafür ist die geringere Stabilität des Verbrennungssarges. Der Verstorbene wird unter anderem aus Gründen der Pietät in einem Sarg verbrannt, dieser muss aber keiner Erdlast standhalten wie der Sarg für die Beerdigung. Ebenso sind keine Griffe zum Tragen vorhanden. Bei dem Sarg für die Erdbestattung unterscheiden sich die Kosten durch günstige Materialien wie Kiefer oder Fichte und teure Materialien wie Eichenholz oder Mahagoni. Designersärge können auch mit Edelsteinen besetzt sein oder aus Kunstharz gefertigt werden. Diese sind meistens teurer als ein Sarg aus Holz.
Kosten Urne
Abhängig von Modell und Material
Die Kosten für eine Urne sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Nach der Kremierung wird die Asche des Verstorbenen in eine Aschekapsel gefüllt. Die Urne, die auf Trauerfeiern zu sehen ist, ist die Schmuck- oder Überurne. In dieser wird die Aschekapsel aufbewahrt. Die Überurne wird je nach Bestattungsart und Geschmack ausgewählt. Für eine Seebestattung können nur spezielle Urnen gewählt werden, die sich innerhalb weniger Stunden auf dem Meeresboden auflösen. Wünschen Sie eine oberirdische Bestattung beispielsweise in einem Kolumbarium, muss das Material der Urne beständiger sein. Hier werden meist Urnen aus Marmor gewählt. Die Kosten der Urne variieren je nach Material und Individualität. Eine mit einem Wunschmotiv handbemalte Urne ist teuerer als eine schlichte Überurne, die bereits ab 50,- Euro erworben werden kann.
Fremdleistungen
Leistungen anderer Unternehmen
Die Kosten einer Bestattung, die nicht durch Leistungen des Bestatters entstehen, werden als Fremdleistungen bezeichnet. Diese fallen beispielsweise für den Sarg- oder Urnenschmuck, die Kremierung bei einer Feuerbestattung (200,- bis 400,- Euro) oder die Schaltung einer Traueranzeige in einer Zeitung an. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie ebenso das Versenden von Trauerkarten veranlassen. Dabei sollten Sie mit dem Bestatter im Vorfeld besprechen, ob bei der Erledigung dieser oder ähnlicher Aufgaben gesonderte Kosten für Sie anfallen. Die nachfolgenden Leistungen werden üblicherweise ebenso wie die Friedhofsgebühren als Fremdleistungen über das Bestattungsinstitut bezahlt.
Friedhofsgebühren
Kosten des gewünschten Friedhofes
Die Friedhofsgebühren machen einen großen Teil der gesamten Bestattungskosten aus. Unterschieden wird dabei nach den Grabkosten und den Beisetzungsgebühren. Die Grabkosten entstehen für die Nutzung der Grabstätte, die Beisetzungsgebühren für die Bereitstellung dieser. Dazu gehört beispielsweise das Ausheben ebenso wie das Einebnen des Grabes. Je nach Grabart und Friedhof unterscheiden sich die Kosten. Die teuerste Grabstätte ist das Wahlgrab. Für eine anonyme Grabstätte fallen geringere Friedhofsgebühren an.
Die folgende Grafik zeigt die anfallenden Friedhofsgebühren für ein Sargwahlgrab und ein Urnenwahlgrab in verschiedenen deutschen Städten auf Basis einer Untersuchung von Bestattungen.de. In den Kosten sind neben der Nutzungsgebühr auch die Beisetzungs- und Verwaltungsgebühren enthalten.
Kosten für den Grabstein
Kosten für den Steinmetz
Abhängig davon, ob ein Grabstein gesetzt wird, fallen diese Kosten erst einige Wochen nach der Beisetzung an. Mit der Fertigung eines Grabmals wird ein Steinmetz beauftragt. Bei der anonymen Feuerbestattung, der Seebestattung und der Baumbestattung kann kein Grabmal gesetzt werden.
Bestattungskosten steuerlich absetzen
Können die Beerdigungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Die Beerdigungskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern diese nicht aus dem Nachlass beglichen werden können. Die Aufwendungen, die berücksichtigt werden sollen, müssen im direkten Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Falls ein Teil der Kosten mit einer Sterbegeldversicherung abgedeckt werden kann, so ist dieser Teil von dem Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden soll, abzuziehen. Quittungen und Rechnungen müssen die Ausgaben belegen.
Kostentragungspflicht
Wer muss die Kosten der Bestattung zahlen?
Die Erben sind in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten einer Bestattung zu tragen. Die Kostentragungspflicht ist von der Bestattungspflicht zu unterscheiden. Bestattungspflichtig bedeutet, dass diese Person die Organisation der Beisetzung übernehmen muss. Die bestattungspflichtige Person muss dabei nicht gleichzeitig auch kostentragungspflichtig sein. Falls die Kosten der Bestattung nicht von dem Erbe getragen werden können und die kostentragungspflichtige Person diese ebenfalls nicht übernehmen kann, so wird üblicherweise eine Sozialbestattung beim Sozialamt beantragt. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten dazu, wer die Kosten der Bestattung tragen muss.
Bestattungsarten
Unterschiedliche Kosten bei den Bestattungsarten
Große Preisunterschiede entstehen auch bei der Wahl der Bestattungsart. Die Feuerbestattung, im speziellen die anonyme Feuerbestattung, ist üblicherweise die günstigste Bestattungsart. Die einfache Seebestattung ist in der Regel aufgrund der wegfallenden Friedhofsgebühren ebenfalls günstiger als die Erdbestattung. Die Kosten der Baumbestattung hängen davon ab, welcher Baum für die Beisetzung gewählt wird. Einzel- oder Familienbäume sind beispielsweise teurer als ein Gemeinschaftsbaum.
Abzocke?
Wieso sind die Kosten so unterschiedlich?
Einige Bestatter, sogenannte Discount-Bestatter, locken mit sehr günstigen Angeboten. Doch hier ist Vorsicht vor Dumpingangeboten angesagt. Ob man eine Bestattung für unter 400,- Euro bekommt, wird von vielen Experten bestritten. Wir empfehlen Ihnen daher, Angebote immer gründlich nach den enthaltenen Leistungen zu prüfen. Fragen Sie gegebenenfalls direkt nach, ob die Kosten der Sargträger, der Hygienischen Versorung oder beispielsweise der Überführung bereits eingerechnet sind. Andernfalls kann mit der abschließenden Rechnung eine böse Überraschung auf Sie warten. Damit Sie sich im Vorfeld versichern können, dass Sie einen seriösen Bestatter beauftragen, empfehlen wir Ihnen einen Bestattungsvergleich.
Bei den hier angegebenen Preisspannen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die auf Erfahrungswerten beruhen. Je nach Region können diese Kosten variieren. Unsere Ausführungen dienen einer ersten Übersicht und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weitere Quellen
- Auflistung der einzelnen Kostenpunkte - www.test.de
- BGB § 1968 - dejure.org
- Absetzen der Bestattungskosten von der Steuer - www.vlh.de
Sterbegeldversicherungsvergleich
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Die Einbindung der Vergleichsrechner erfolgt als Tippgeber. Diese sind ein Angebot der financeAds GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg (Tel. 0911 148783-0, Fax 0911 148783-29, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de
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