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Sterbehilfe

Hände

Sterbehilfe ist in Deutschland ein stark diskutiertes Thema. Viele Menschen befürworten diese in einigen Fällen, manche sind jedoch erbitterte Gegner, die Missbrauch und einen leichtfertigen Umgang mit dem Leben befürchten. Der Begriff Sterbehilfe umfasst das Helfen und Unterstützen beim Sterben bis hin zum aktiven Töten einer sterbenden oder schwerstkranken Person. In einigen europäischen Ländern ist die Beihilfe zur Tötung mittlerweile gestattet. Die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Schweiz haben diese in unterschiedlichen Ausmaßen legalisiert.

Aktive Sterbehilfe

Leistet man aktive Sterbehilfe, so bedeutet dies, dass etwas aktiv unternommen wird, um das Leben eines anderen Menschen zu beenden. Ein Beispiel für das aktive Herbeiführen eines Todesfalls ist die Verabreichung einer Überdosis von Medikamenten. Das Abschalten einer lebenswichtigen Maschine, wie etwa ein Beatmungsgerät, gehört jedoch nicht in diesen Bereich, da in diesem Fall eine bestehende Versorgungsmaßnahme lediglich unterlassen wird. Das aktive Verhelfen zum Tod ist in Deutschland verboten. Auch wenn ein Patient wünscht, dass ihm eine Überdosis eines Medikaments verabreicht wird, so macht sich die verabreichende Person damit strafbar.

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Passive und indirekte Sterbehilfe

Bei der passiven Sterbehilfe werden Therapien und medizinische Maßnahmen, die der Lebenserhaltung dienen, nicht mehr fortgesetzt oder gänzlich unterlassen. Dies kann also bedeuten, dass der Patient wichtige Medikamente nicht mehr erhält oder ein laufendes Beatmungsgerät abgeschaltet wird. Die Folge ist, dass der Patient ohne weitere Behandlung an seiner Erkrankung oder seinen Verletzungen verstirbt. Der Patient wird jedoch weiterhin der Menschenwürde entsprechend versorgt, also beispielsweise gewaschen und ernährt. Das Eintreten des Todes wird allerdings nicht medizinisch verhindert. Dieses Vorgehen wird häufig in Hospizen praktiziert. Hat der Patient den Wunsch geäußert, dass medizinische Maßnahmen unterlassen werden sollen, so ist dies nicht strafbar. Die indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls straffrei. Bei dieser Form handelt es sich um Behandlungen, die kurzfristig den Zustand des Patienten verbessern, langfristig jedoch das Leben verkürzen. Dazu gehört etwa die Gabe von starken Schmerzmitteln mit Morphinen.

Sterbehilfe und Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung sind die Wünsche des Verfassers bezüglich medizinischer Maßnahmen festgelegt. Die Verfügung wird wirksam, wenn sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Die festgehaltenen Wünsche des Patienten sind für Betreuer und Ärzte bindend. Werden die Patientenangaben nicht beachtet, so kann dies als Körperverletzung geahndet werden. Der Patient kann festlegen, dass eine passive Sterbehilfe stattfinden soll, indem er etwa verfügt, dass er nicht künstlich beatmet werden möchte. Eine aktive Sterbehilfe erlaubt die Patientenverfügung jedoch nicht.

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Bildquelle: © Albrecht E. Arnold / pixelio.de


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