Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie dokumentiert den Sterbeort und den Todeszeitpunkt des Verstorbenen und wird von dem Standesamt erstellt, wo derjenige verstorben ist. In der Regel werden für eine Beisetzung fünf bis zehn Sterbeurkunden im Original benötigt, beispielsweise für Versicherungen, Banken oder für die Erstellung des Erbscheins beim Nachlassgericht. Bei der Abmeldung von Mitgliedschaften (zum Beispiel im ADAC) reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunden aus.
Benötigte Dokumente
Für die Erstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Standesamt in jedem Fall die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) und den Personalausweis des Verstorbenen. Folgende weitere Dokumente werden zudem benötigt: Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde (bei Verheirateten), Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten). Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser in der Sterbeurkunde genannt werden soll, muss man das entsprechende Diplom vorlegen.
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Kosten für die Sterbeurkunden
Eine Sterbeurkunde kostet fünf bis zehn Euro. Das erste Exemplar kostet zehn Euro, weitere Exemplare jeweils fünf Euro. Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei. Es empfiehlt sich, im Vorfeld bei den Instituten, die eine Sterbeurkunde bekommen sollen, nachzufragen, ob die Sterbeurkunde im Original benötigt wird oder ob eine Kopie ausreicht.
Unterstützung durch ein Bestattungsunternehmen
Viele Bestatter bieten den Angehörigen an, die notwendigen Dokumente entgegenzunehmen und mit dem Standesamt die Formalitäten für die Erstellung der Sterbeurkunden zu regeln. Falls die benötigten Dokumente für eine Sterbeurkunde nicht vorhanden sind, kann ein Bestattungsinstitut oder ein Angehöriger auch eine Abschrift aus dem Familienbuch beim zuständigen Standesamt besorgen.
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