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Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub im Todesfall

Für die meisten Menschen ist es schwierig nach Eintreten eines Todesfalls im nahen Verwandten- oder Bekanntenkreis in den gewohnten Alltag zurückfinden. Vor allem der Arbeitsalltag und die Auseinandersetzung mit Kunden und Kollegen stellt in diesem Fall eine große Herausforderung dar. Insbesondere, wenn zusätzlich zur seelischen Belastung die bürokratischen und organisatorischen Aufgaben für die Bestattung übernommen werden müssen. Eine Erleichterung bringt in einem solchen Fall ein Sonderurlaub.

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub bezeichnet hierbei eine Befreiung von der Arbeitspflicht mit Entgeltfortzahlungen. Dabei ist die Dauer des Sonderurlaubs von vielen Faktoren abhängig. So spielen Verwandtschaftsgrad, Länge der Betriebszugehörigkeit und Freundlichkeit des Arbeitgebers oftmals die größte Rolle. Im Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Abwesenheit bei Sonderurlaub eine nicht erhebliche Zeitspanne nicht überschreiten sollte.Als Übersicht für die Dauer dienen hierbei je nach Betriebszugehörigkeit folgende Richtwerte:

  • Betriebszugehörigkeit kürzer als 6 Monate:1 - 3 Tage
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 6 und 12 Monaten: 2 - 7 Tage
  • Betriebszugehörigkeit länger als 12 Monate: 3 - 14 Tage

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Regelung des Sonderurlaubs

Dabei ist zu beachten, dass Sonderurlaub im Gesetz nur sehr grob in § 616 BGB geregelt ist. So ist Sonderurlaub im Regelfall vorwiegend bei sehr nahen Verwandtschaftsgraden wie Eltern, Kindern oder Partnern abgesichert. Bei anderen Zusammengehörigkeiten empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen. In einigen Fällen gibt es auch eine explizite Regelung über abgedeckte Verwandtschaftsverhältnisse und Dauer des Sonderurlaubs, zum Beispiel in Tarif- oder Betriebsverträgen.

Gesetzliche Urlaubstage

Sonderurlaub ist nicht vergleichbar mit den gesetzlichen Urlaubstagen. Zwar muss ein Sonderurlaub wie gesetzlich geregelter Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden. Sonderurlaub darf allerdings nicht von den gesetzlichen oder vertraglich festgesetzten Urlaubstagen abgezogen werden. Darauf sollte man in jedem Fall achten.

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Bildquelle: © Susann von Wolffersdorff / pixelio.de


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