Erklärung
Was ist eine Obduktion?
Unter einer Obduktion wird die Öffnung eines Leichnams zur Aufklärung der Todesursache und der genauen Todesumstände verstanden. Sie besteht aus der äußeren und inneren Leichenschau. Das Wort Obduktion stammt vom lateinischen Verb „obducere“ ab, das übersetzt „bedecken“ bedeutet. Eine Obduktion wird auch Autopsie oder Sektion genannt. Anhand spezifischer Merkmale kann ein Mediziner erkennen, welche Krankheiten oder unnatürlichen Ursachen, z.B.Verletzungen oder giftige Substanzen, zum Tod des Patienten geführt haben.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Definition
Eine Obduktion ist die Öffnung des Leichnams zur Klärung der Todesursache.
Todesursache
Durch die äußere und innere Leichenschau kann der Mediziner eventuelle Krankheiten und nicht-natürliche Ursachen für den Todesfall feststellen.
Anordnung
Wann wird eine Obduktion durchgeführt?
Die Obduktion (auch Autopsie oder Sektion genannt) wird zur genauen Klärung natürlicher Todesursachen, aber auch bei Verdacht auf eine Gewalttat angewendet. Es gibt zwei Arten der Obduktion: Eine klinische Obduktion kann der Arzt, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausfüllt, veranlassen, wenn eine natürliche Todesursache vorliegt. Die Obduktion soll mögliche Erbkrankheiten oder Berufskrankheiten identifizieren.
Wenn der Verdacht vorliegt, dass der Verstorbene einer Gewalttat zum Opfer gefallen sein kann, wird die Obduktion gerichtlich angeordnet oder vom Staatsanwalt beantragt. Die gerichtliche Autopsie wird immer dann durchgeführt, wenn der Arzt nach der Leichenschau „Todesursache ungeklärt“ in der Todesbescheinigung angekreuzt hat. Die Obduktion dient dann zur genauen Klärung der Todesursache und hilft eventuell dabei, einen möglichen Täter zu überführen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Klinische Obduktion
Eine klinische Sektion wird bei einer natürlichen Todesursache durchgeführt, um die Todesumstände genauer zu klären und eventuelle Krankheiten festzustellen.
Gerichtliche Obduktion
Wenn der Verdacht auf eine nicht-natürliche Todesursache (Tötung, Selbstmord, Unfall) vorliegt, wird eine gerichtliche Autopsie angeordnet.
Ablauf
Wie läuft eine Obduktion ab?
Die Obduktion beginnt zunächst mit einer äußeren Besichtigung des Leichnams. Dabei werden Eckdaten wie das Gewicht, die Größe, die Hautfarbe und der allgemeine körperliche Zustand festgehalten. Auch Narben, Pigmentflecken und etwaige Verletzungen werden dokumentiert. Ebenso werden die Merkmale des Todes, etwa die Anzahl und Position der Leichenflecken, genau notiert.
Nach der äußeren Leichenschau erfolgt das Öffnen des Körpers. Bei der inneren Leichenschau werden die Organe untersucht und die Körperflüssigkeiten auf Gifte und andere Auffälligkeiten analysiert. Nachdem die Untersuchung beendet wurde, wird der Leichnam versorgt und gewaschen, damit die Beisetzung auf dem Friedhof erfolgen kann.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Äußere Besichtigung des Verstorbenen
Zunächst wird der Leichnam von außen untersucht und alle äußeren Merkmale des Verstorbenen dokumentiert.
Innere Leichenschau
Bei der inneren Leichenschau werden die Organe und die Körperflüssigkeiten untersucht, um zur genauen Todesursache zu gelangen.
Bericht
Was beinhaltet der Obduktionsbericht?
Im Anschluss an eine abgeschlossene Obduktion wird von dem Mediziner, der die Untersuchung durchgeführt hat, ein genauer Bericht verfasst, der alle Beobachtungen und Ergebnisse der Leichenschau wiedergibt. Zunächst beinhaltet der Obduktionsbericht einen deskriptiven Teil. In diesem wird die objektive und genaue Beschreibung des Körperzustandes des Verstorbenen festgehalten. Angeschlossen an den Bericht folgen eine Liste der Todesursachen sowie pathologisch-anatomische Einzeldiagnosen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Erster Teil des Obduktionsberichts
Der deskriptive Teil eines Obduktionsberichts beinhaltet eine objektive und genaue Beschreibung des Leichnams.
Zweiter Teil des Obduktionsberichts
Der Obduktionsbericht beinhaltet neben dem deskriptiven Teil eine Liste der festgestellten Todesursachen sowie pathologisch-anatomische Einzeldiagnosen.
Die folgende Bildergalerie vermittelt Ihnen einen Eindruck, wie ein Obduktionsschein aussieht. Das Formular ist dem Sächsische Bestattungsgesetz entnommen.
Autor: Anja Rohde – Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann / Bestattungen.de, Obduktionsschein © konsolidiertes Landesrecht in REVOSax – Sächsische Bestattungsgesetz: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10852-Aend-SaechsBestG
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