Bekannt aus: RTL ntv Bild.de Die Welt
Schutz durch: SSL-Verschlüsselung
Mitglied bei: Mitglied bei Erfolgsfaktor Familie

Sozialbestattung

Sozialbestattung

Tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Da Bestattungen selbst bei günstiger Ausführung mehrere hundert Euro kosten, gibt es Familien, die mit der Finanzierung einer Bestattung überfordert sind. Können die Angehörigen die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten der Bestattung. Der Bestatter muss seine Leistungen in diesem Fall nach einer Kostenordnung abrechnen.

Zahlungsumfang einer Sozialbestattung

Die Sozialbestattung hat einen begrenzten Zahlungsumfang, da das Sozialamt nur einen gewissen Satz für die Ausrichtung der Sozialbestattung bewilligt. Die Zahlungen des Sozialamts variieren von Kommune zu Kommune. Auch die Leistungen unterscheiden sich je nach Ort. Dabei wird in der Regel kein Geld für Todesanzeigen oder einen Leichenschmaus nach der Beisetzung gezahlt. Die Sozialbestattung ist von der Bestattungsart und der Grabart her in der Regel festgelegt, es kann individuell jedoch auch eine andere Bestattungsart oder Grabart genehmigt werden. Aufgrund der beschränkten Übernahme der Kosten sind aufwendigere Bestattungen jedoch nicht möglich.

Kostenlos Bestatter vergleichen

Wünsche des Verstorbenen bei einer Sozialbestattung

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten bereits Wünsche bezüglich seiner Bestattung genannt, so kann dies bedeuten, dass diese Wünsche bei der Sozialbestattung nur teilweise realisiert werden können. Wünsche können bei der Sozialbeerdigung in gewissem Umfang berücksichtigt werden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten bereits einen Wunsch bezüglich der Beisetzungsart geäußert, muss dieser in der Regel berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise eine Seebestattung verfügt wurde, so wird diese bei einer Sozialbeerdigung durchgeführt, falls die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Für die Berücksichtigung der Angaben des Verstorbenen bei einer Sozialbeerdigung muss dieser zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfasst haben, aus der die individuellen Vorstellungen eindeutig hervorgehen.

Antrag auf Sozialbestattung

Der Antrag auf eine Sozialbestattung erfolgt in der Regel bei dem Sozialhilfeträger, der für den Bereich zuständig ist, in dem der Sterbeort liegt. Der Antragsteller muss kein Arbeitslosengeld II empfangen und keine Sozialhilfe beziehen. Menschen mit niedriger Rente oder geringem Einkommen können generell den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen einer Sozialbeerdigung stellen. Dazu ist eine Überprüfung des Vermögens der Angehörigen nötig. Für die Prüfung sind neben dem entsprechenden Formular und den Nachweisen über eigene Einkünfte und finanzielle Belastungen auch einige Dokumente des Verstorbenen einzureichen. Dazu zählen die Sterbeurkunde, Kopien von Sparguthaben des Verstorbenen, dessen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von Versicherungspolicen und die Aufstellung und Bewertung des Nachlasses. Bei einer Ablehnung der Sozialbestattung sollten Angehörige mit dem Bestatter sprechen. Oftmals kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sozialbestattung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:

  • Kostentragungspflicht - Alles zur Kostentragungspflicht bei einer Bestattung.
  • Bestattungskosten - Informieren Sie sich hier über die möglichen Kosten einer Bestattung.
  • Erbe - Allgemeiner Überblick zu gesetzlichen Regelungen zum Erbe.
  • Erbfolge - Finden Sie hier Infos zur gesetzlichen Erbfolge.
  • Nachlass - Hilfreiches zu Nachlasshaftung und Nachlassverbindlichkeiten.

Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de


Bewertung dieser Seite: 4.3 von 5 Punkten. (28 Bewertungen)
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)