Bei einem Todesfall ist das Bestattungsinstitut die erste Anlaufstelle und eine hilfreiche Unterstützung für Angehörige. Innerhalb kurzer Zeit müssen viele Formalitäten geregelt und zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Das Bestattungsinstitut bietet an, sämtliche Notwendigkeiten rund um eine Bestattung zu erledigen. Diese umfassen neben der Abholung und hygienischen Versorgung des Verstorbenen beispielsweise die Organisation der Trauerfeier, das Abmelden des Verstorbenen bei Versicherungen sowie das Einholen aller notwendigen Papiere bei den Behörden. Es empfiehlt sich, in einem Beratungsgespräch zu klären, welche Dinge man selbst übernehmen möchte und welche Aufgaben der Bestatter erledigen soll.
Der Begriff Bestattungsinstitut
Synonym zum Begriff Bestattungsinstitut können auch die Begriffe Bestattungsunternehmen oder Bestattungsdienst verwendet werden. Beerdigungsinstitute fungieren in erster Linie als Vertreter der Angehörigen. Dabei unterstützen Beerdigungsinstitute die Hinterbliebenen bei der Durchführung der gewünschten Bestattung und der Erledigung der Formalitäten, wie etwa der Einholung von Sterbeurkunden. Zudem sind sie oftmals wichtige Stützen bei der Trauerbewältigung. Aber nicht nur nach dem Eintreten eines Trauerfalls steht ein Bestattungsinstitut unterstützend zur Seite. Da sich viele Menschen heute verstärkt Gedanken um ihre Zukunft machen, bieten viele Bestattungsunternehmen auch eine Beratung zu Vorsorgemaßnahmen und Vorsorgeverträgen an.
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Die Leistungen eines Bestattungsunternehmens
Beerdigungs- oder Bestattungsinstitute zählen zu den Dienstleistungsunternehmen. Das Leistungsangebot eines Bestattungsinstituts gliedert sich in zwei Bestandteile: Die Eigenleistungen des Bestatters und die Fremdleistungen, für die der Bestatter finanziell in Vorleistung geht. Zu den Eigenleistungen eines Bestatters zählen zum Beispiel die Überführung des Verstorbenen, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung des Leichnams. Die Aufbahrung kann dabei sowohl in eigenen Räumen des Beerdigungsinstituts als auch in externen Räumen, wie etwa in einer Friedhofskapelle, stattfinden.
Fremdleistungen
Die Fremdleistungen, für welche der Bestatter in Vorleistung tritt, sind unter anderem die Traueranzeige, Trauerbriefe oder Blumenschmuck für die Trauerfeier oder die Beisetzung. Auch die für eine Trauerfeier in der Regel nötige Anmietung der Friedhofskapelle sowie die Kosten für einen Redner gehören zu den Fremdleistungen. Weitere Fremdkosten, die von Bestattern verauslagt werden, sind die Friedhofsgebühren. Diese gliedern sich in Beisetzungsgebühren und Grabkosten. Die Beisetzungsgebühren fallen für die Bereitstellung des Grabes an. Darin enthalten sind Leistungen wie das Öffnen und Auskleiden der Grabstätte für die Beisetzung sowie das Schließen und Einebnen. Die Grabkosten werden für die Nutzung eines Grabes gezahlt. Die Höhe der Kosten ist in diesem Fall von der Dauer der Ruhezeit sowie der Größe der Grabstelle abhängig. Üblicherweise liegt die Ruhezeit zwischen 15 und 25 Jahren.
Der Beruf eines Bestatters
Die Berufsbezeichnung des Bestatters ist in Deutschland nicht geregelt und frei. Das bedeutet, dass eine Bestattung auch ohne Ausbildung durchgeführt werden kann. Es Bedarf lediglich eines Gewerbescheins. Dennoch gibt es einen Ausbildungsberuf sowie die Meisterprüfung. Den bundeseinheitlichen Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2003. Die Fachkräfte werden in vielen Bereichen, wie etwa Betriebswirtschaftslehre, Hygiene und Recht geschult. Nach der erfolgreichen Ausbildung in einem Beerdigungsinstitut können sich Bestattungsfachkräfte zusätzlich zu Thanatopraktikern weiterbilden. Ein Thanatopraktiker hat die Aufgabe, entstellte Tote wie etwa Unfallopfer wiederherzustellen oder eine Einbalsamierung für Auslandsüberführungen durchzuführen. Viele Bestatter haben auch einen theologischen Hintergrund, sie sind beispielsweise ausgebildete Pfarrer. Ebenso gibt es Bestatter, die gleichzeitig als Trauerbegleiter oder freie Redner tätig sind.
Vergleich von Bestattungsinstituten
Bestatter sollten ihre Preise transparent darlegen und bei der Angebotserstellung die persönlichen Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen berücksichtigen. Damit die Hinterbliebenen einen Bestatter mit dem für sie richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis finden, ist ein Vergleich verschiedener Bestattungsinstitute ratsam. Auch Verbraucherschützer und die Stiftung Warentest empfehlen für die Wahl eines Bestattungsinstituts, verschiedene Unternehmen miteinander zu vergleichen. Bei Bestattungen.de ist ein Preisvergleich in nur wenigen Schritten möglich. Auf Basis der persönlichen Vorstellungen werden dann passende Angebote zusammengestellt, die miteinander verglichen werden können. Dieser Service ist unverbindlich und kostenlos.
Vorsorgevertrag
Neben der Beisetzung eines Verstorbenen können beim Bestatter auch vorsorgliche Maßnahmen getroffen werden. Das bedeutet, dass mit dem Bestatter zu Lebzeiten ein Vertrag erstellt wird, welcher die Gestaltung der eigenen Beisetzung festlegt. Dabei können neben der Bestattungsart auch der gewünschte Friedhof und die Grabart enthalten sein. Weitere Festlegungen wie die Gestaltung der Trauerfeier und des Grabsteins sind ebenso möglich. Einen vorgeschrieben Umfang für einen Vorsorgevertrag gibt es nicht, je nach eigenem Wunsch kann dieser präzise Angaben enthalten oder nur den groben Rahmen abstecken. Außerdem können alle Inhalte des Vertrages jederzeit wieder geändert werden. In der Regel wird bei dem Abschluss eines Vorsorgevertrages ein Treuhandkonto eingerichtet, welches die Kosten für die geplante Beisetzung tragen soll. Diese Art von Konten schützt den Abschließenden vor einer Insolvenz oder dem Tod des Bestatters.
Geschichte des Bestatters
Der Beruf des Bestatters ist ursprünglich aus dem Beruf des Schreiners und Tischlers entstanden. Diese Berufsgruppe war in der Lage, aus Brettern eine Art Kiste zu fertigen oder eine Bahre herzustellen, um die Verstorbenen zu transportieren. Auch heutzutage können sich Tischler und Schreiner in Richtung des Bestattungsgewerbes weiterbilden. Nach der erfolgreichen Ausbildung stehen dem Gesellen unter anderem Weiterbildungsmöglichkeiten wie beispielsweise zum Fachgeprüften Bestatter zur Auswahl. Viele Familienbetriebe bieten noch heute die Dienstleistungen des Bestatters an, führen aber außerdem eine Tischlerei.
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Autor: Martin Scholz
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