Die Bezeichnung Beerdigung wird häufig synonym zu den Begriffen Bestattung und Beisetzung verwendet. Im Vergleich zu diesen wird der Begriff Beerdigung jedoch von der Bedeutung her enger gefasst. Von einer Beerdigung oder einem Begräbnis spricht man in der Regel nur bei den traditionellen Bestattungsarten der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Gemeint ist der Vorgang, bei dem ein Sarg oder eine Urne in ein Erdgrab gelassen und anschließend mit Erde bedeckt wird. Somit wird der Verstorbene sinngemäß beerdigt.
Vor der Beerdigung
Nach einem Sterbefall muss der Verstorbene innerhalb kurzer Zeit von einem Bestattungsunternehmen überführt werden. Bei Todesfällen zu Hause beträgt die gesetzliche Frist für die Abholung durch Bestattungsinstitute in den meisten Bundesländern 36 Stunden. Vor der Abholung des Toten haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich noch einmal in Ruhe von diesem zu verabschieden. Für die Abschiednahme kann der Bestatter den Verstorbenen zu Hause aufbahren. In der Regel erfolgt eine Aufbahrung, sofern diese gewünscht ist, in den Räumen des Bestattungsinstituts oder der Friedhofskapelle.
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Benötigte Dokumente
Die wichtigsten Dokumente sind der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt. Tritt der Todesfall Zuhause ein, ist es daher besonders wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen ebenfalls einen Arzt zu informieren. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern, diese erfolgt automatisch. Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe kann auf Wunsch das Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen übernehmen. Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiraturkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, fünf bis zehn Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten wie beispielsweise der Kündigung von Verträgen oder der Regelung von Bankangelegenheiten benötigt wird. Außerdem ist eine Durchführung der Beerdigung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde nicht möglich.
Ablauf einer Beerdigung
Vor der eigentlichen Beerdigung findet in der Regel eine Trauerfeier statt. Diese wird je nach Wunsch in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder in Räumlichkeiten des Bestatters ausgerichtet. Für die Trauerfeier wird ein geistlicher oder weltlicher Redner mit den Angehörigen über das Leben beziehungsweise über den Charakter des Verstorbenen sprechen. So kann die Persönlichkeit des Toten in der Trauerrede dargestellt werden und die Trauergemeinde kann des Verstorbenen gedenken. Anschließend erfolgt die eigentliche Beisetzung, sprich die Überführung des Verstorbenen in das Grab. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Grablege. Die Hinterbliebenen und die Gemeinde haben an der Grabstätte die Möglichkeit Abschied zu nehmen. Bei einer Beerdigung ist es üblich, dass eine Hand voll Erde oder eine Rose in das Grab geworfen wird. Die Angehörigen verabschieden sich als erstes, stellen sich üblicherweise neben dem Grab auf und empfangen die Beileidsbekundungen der Trauergemeinde. Nach der Beerdigung ist es in einigen Regionen üblich, den sogenannten Leichenschmaus oder Trauerkaffee zu veranstalten. In diesem formlosen Rahmen treffen sich die Trauergäste anschließend und tauschen beispielsweise Erinnerungen an den Toten aus. Der Leichschmaus sowie die Trauerfeier sind ein wichtiger Schritt in der Verarbeitung der Trauer.
Orte für eine Beerdigung
In Deutschland ist die Wahl des Ortes für eine Beerdigung gesetzlich eingeschränkt. Beerdigungen finden meist auf einem Friedhof statt, da der Friedhofszwang als Bestandteil des Bestattungsgesetzes vorschreibt, Verstorbene nur in dafür vorgesehenen Böden beizusetzen. Diese Vorschrift entstand bereits vor mehreren hundert Jahren aus der Angst vor hygienischen Risiken, die von Beerdigungen auf privaten Flächen ausgingen. Seit einigen Jahren ist es möglich, Verstorbene in Wäldern beizusetzen, die wie der Friedwald® oder der Ruheforst® als Beerdigungsflächen anerkannt sind. Diese Art der Beisetzung wird Naturbestattung oder Baumbestattung genannt. In angrenzenden Nachbarländern sind darüber hinaus viele weitere Bestattungsarten möglich, wie etwa die Luftbestattung, die Almwiesenbestattung oder die Felsbestattung. In der Schweiz ist es zudem möglich, die Asche eines Verstorbenen einige Zeit oder sogar unbegrenzt zu behalten, wenn dies der Trauerbewältigung dient. In einigen anderen Ländern wie Großbritannien oder den USA kann die Asche eines Verstorbenen an einem beliebigen Ort beigesetzt oder verteilt werden.
Kosten einer Bestattung
Die Beerdigungskosten können je nach Bestattungsart unterschiedlich ausfallen. Die günstigste Variante ist die anonyme Feuerbestattung, da in diesem Fall geringe Friedhofsgebühren sowie keine Zusatzkosten für einen Grabstein anfallen. Die Friedhofsgebühren für eine Erdbestattung, eine Beerdigung im Sarg, sind höher, da ein größeres Grab benötigt wird. Die Gebühren sowie die Kosten für die Eigenleistungen des Bestatters können stark variieren. Verbraucherschützer und Stiftung Warentest empfehlen daher einen Vergleich sowie eine genaue Prüfung der Kosten. Für die meisten Menschen ist die Organisation einer Bestattung neben dem Schmerz der Trauer eine große Last. Um die Familie zu entlasten und die Beerdigung nach den eigenen Vorstellungen durchführen zu lassen, können Vorsorgen getroffen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Ablauf in einer Bestattungsverfügung bereits zu Lebzeiten festzulegen. Für eine finanzielle Vorsorge bieten sich ein Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen oder eine Sterbegeldversicherung an. Ein Vorsorgevertrag beinhaltet in der Regel auch die Absprache über die gewünschte Bestattungsart.
Totenfürsorge
Verantwortlich für die Organisation einer Beerdigung sind in Deutschland gemäß der Totenfürsorgepflicht die nächsten Familienangehörigen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um die durch das Erbrecht festgelegten Erben handeln.
Besonderheiten einer Beerdigung
Eine Beerdigung wird in erster Linie danach ausgerichtet, ob der Verstorbene Mitglied einer Religionsgemeinschaft war. Gehörte der Verstorbene einer katholischen Gemeinde an, so findet die Trauerfeier häufig in der Kirche statt, wobei ein Priester die Trauerrede hält. Evangelische Trauerfeiern finden bevorzugt in der Friedhofskapelle statt. Religiöse Menschen werden zumeist auf entsprechenden katholischen, evangelischen oder jüdischen Friedhöfen beigesetzt. Falls der Verstorbene keine religiöse Trauerfeier wünschte oder kein Kirchenmitglied war, so kann dieser auf einem städtischen Friedhof beigesetzt werden. Die Trauerfeier kann von einem freien oder weltlichen Trauerredner geführt werden. Viele Friedhöfe bieten mittlerweile auch Grabflächen für muslimische Beerdigungen an. Diese ermöglichen die nach islamischem Glauben notwendige Ausrichtung der Verstorbenen in Richtung Mekka.
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Autor: Martin Scholz - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de
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