Die Bezeichnung Beerdigung wird häufig synonym zu den Begriffen Bestattung und Beisetzung verwendet. Im Vergleich zu diesen wird der Begriff Beerdigung jedoch von der Bedeutung her enger gefasst. Von einer Beerdigung spricht man in der Regel nur bei den traditionellen Bestattungsarten der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Gemeint ist der Vorgang, bei dem ein Sarg oder eine Urne in ein Erdgrab gelassen und anschließend mit Erde bedeckt wird. Somit wird der Verstorbene sinngemäß beerdigt.
Ablauf einer Beerdigung
Verantwortlich für die Organisation einer Beerdigung sind in Deutschland gemäß der Totenfürsorgepflicht die nächsten Familienangehörigen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um die durch das Erbrecht festgelegten Erben handeln.Nach einem Sterbefall muss der Verstorbene innerhalb kurzer Zeit von einem Bestattungsunternehmen überführt werden. Bei Todesfällen zu Hause beträgt die gesetzliche Frist für die Abholung in den meisten Bundesländern 36 Stunden. Vor der Abholung des Verstorbenen haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich noch einmal in Ruhe von diesem zu verabschieden. So kann der Verstorbene beispielsweise durch den Bestatter zu Hause aufgebahrt werden. Auch eine Aufbahrung in den Räumen des Bestattungsinstituts oder der Friedhofskapelle ist möglich. Vor der eigentlichen Beerdigung findet in der Regel eine Trauerfeier statt, häufig in einer Kirche oder in der Friedhofskapelle. Anschließend wird der Verstorbene in das Grab überführt und mit Erde bedeckt. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Grablege. Nach der Beerdigung ist es in einigen Regionen üblich, den sogenannten Leichenschmaus oder Trauerkaffee zu vollziehen, bei dem die Trauergäste sich in einem formlosen Rahmen treffen und austauschen können.
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Orte für eine Beerdigung
In Deutschland ist die Wahl der Orte für eine Beerdigung gesetzlich eingeschränkt. Beerdigungen finden meist auf einem Friedhof statt, da der Friedhofszwang als Bestandteil des Bestattungsgesetzes vorschreibt, Verstorbene nur in dafür vorgesehenen Böden beizusetzen. Diese Vorschrift entstand bereits vor mehreren hundert Jahren aus der Angst vor hygienischen Risiken, die von Beerdigungen auf privaten Flächen ausgingen. Seit einigen Jahren ist es jedoch auch möglich, Verstorbene in Wäldern beizusetzen, die wie der Friedwald® oder der Ruheforst® als Beerdigungsflächen anerkannt sind. Diese Art der Beisetzung wird Naturbestattung oder Baumbestattung genannt. In angrenzenden Nachbarländern sind darüber hinaus viele weitere Bestattungsarten möglich, wie etwa die Luftbestattung, die Almwiesenbestattung oder die Felsbestattung. In der Schweiz ist es zudem möglich, die Asche eines Verstorbenen einige Zeit oder sogar unbegrenzt zu behalten, wenn dies der Trauerbewältigung dient. In einigen anderen Ländern wie Großbritannien oder den USA kann die Asche eines Verstorbenen an einem beliebigen Ort beigesetzt oder verteilt werden.
Besonderheiten einer Beerdigung
Eine Beerdigung wird in erster Linie danach ausgerichtet, ob der Verstorbene Mitglied einer Religionsgemeinschaft war. Gehörte der Verstorbene einer katholischen Gemeinde an, so findet die Trauerfeier häufig in der Kirche statt, wobei ein Priester die Trauerrede hält. Evangelische Trauerfeiern finden bevorzugt in der Friedhofskapelle statt. Kirchenmitglieder werden zumeist auf entsprechenden katholischen, evangelischen oder jüdischen Friedhöfen beigesetzt. Falls der Verstorbene keine religiöse Trauerfeier wünschte oder kein Kirchenmitglied war, so kann dieser auf einem städtischen Friedhof beigesetzt werden. Die Trauerfeier kann von einem freien oder weltlichen Trauerredner geführt werden. Viele Friedhöfe bieten mittlerweile auch Grabflächen für muslimische Beerdigungen an. Diese ermöglichen die nach islamischem Glauben notwendige Ausrichtung der Verstorbenen in Richtung Mekka.
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