Erste Maßnahmen
Was muss ich als erstes tun?
Falls der Todesfall in der Wohnung eingetreten ist, rufen Sie als erstes einen Arzt. Dieser stellt dann die Todesbescheinigung aus. Informieren Sie als nächstes Ihre engsten Angehörigen und Freunde, damit Sie in der Situation nicht alleine sind. Diese können bei den anfallenden Aufgaben unterstützen oder beratend zur Seite stehen. Für das weitere Vorgehen werden die nachstehend aufgeführten Unterlagen benötigt.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Infos zusammengefasst
- Arzt benachrichtigen: Totenschein ausstellen lassen.
- Angehörige informieren: Freunde und Familie benachrichtigen.
- Dokumente sammeln: Personalausweis, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde.
- Bestatter beauftragen: Angebote vergleichen, Überführung veranlassen.
- Versicherungen melden: Sterbegeld-, Lebensversicherung informieren.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Arzt anrufen
Falls der Sterbefall Zuhause eingetreten ist, sollten Sie als erstes einen Arzt benachrichtigen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmern die Mitarbeiter sich in der Regel um diese Aufgabe.
Angehörige informieren
Rufen Sie Angehörige oder gute Freunde an, damit Sie in den Stunden nach dem Sterbefall nicht alleine sein müssen. Sicher können Sie auch einige Aufgaben abgeben und sind so entlastet.
Checkliste für den Todesfall
Kostenlos Bestatter vergleichen
Notwendige Dokumente
Dokumente, die Sie für die Bestattung benötigen
Suchen Sie die nachfolgenden persönlichen Unterlagen für die Beantragung der Sterbeurkunde zusammen:
In den ersten 36 Stunden
Was muss als nächstes getan werden?
Überprüfen Sie, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter abgeschlossen oder eine Bestattungsverfügung verfasst hat. Diese Dokumente klären beispielsweise die gewünschte Bestattungsart des Toten. Falls eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, müssen Sie den Versicherungen den Todesfall melden.
Wie empfehlen Ihnen, die Bestattungskosten mehrerer Institute zu vergleichen. Im Anschluss an den Vergleich können Sie den Bestatter beauftragen, welcher die Überführung des Toten veranlassen wird. Je nach Bundesland muss die Beauftragung innerhalb von 24 bis 36 Stunden erfolgen.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um den Ehepartner kann der Hinterbliebene beim Arbeitgeber Sonderurlaub von bis zu sechs Tagen beantragen – abhängig von der Kulanz des Arbeitgebers und dem Tarifvertrag.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Vorsorge vorhanden?
Gibt es einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen? Oder eine Bestattungsverfügung, in welcher der Verstorbene seine Wünsche hinsichtlich seiner eigenen Bestattung äußert? Wurde eine Sterbegeld- oder eine Lebensversicherung abgeschlossen? Handelt es sich womöglich um einen Unfalltod und der Verstorbene hatte eine Unfallversicherung? Informieren Sie die Versicherungsunternehmen, mit denen der Verstorbene Verträge abgeschlossen hat.
Bestatter wählen
Vergleichen Sie die Angebote mehrerer Bestattungsunternehmen und beauftragen Sie anschließend ein Insitut. Dieses wird die Abholung, die sogenannte Überführung des Toten veranlassen.
Überführung
Veranlassen Sie die Abholung des Verstorbenen. Laut der Bestattungsgesetze der Bundesländer muss der Tote nach spätestens 24 bis 36 Stunden die Abholung veranlasst sein. Wenn der Tod in einem Krankenhaus aufgetreten ist und der Verstorbene bereits in einer Kühlkammer ist, haben Sie mehr Zeit.
Sonderurlaub
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist im Tarifvertrag geregelt. Üblicherweise erhalten Sie jeweils 2 Tage, wenn ein Elternteil, der Ehepartner oder ein Kind verstorben ist. Je nach Kulanz des Arbeitgebers kann die Anzahl der Tage variieren.
In den ersten 72 Stunden
Welche Aufgaben fallen als nächstes an?
Weitere wichtige Maßnahmen sind die Überprüfung des laufenden Zahlungsverkehrs bei der Bank und die Benachrichtigung eventueller Kreditgeber. Falls der Todesfall in einem Heim oder im Krankenhaus eingetreten ist, müssen Sie die persönlichen Sachen des Verstorbenen abholen. Bitten Sie hier eventuell einen Verwandten oder einen Freund, Sie zu begleiten und zu unterstützen.
Stimmen Sie sich hinsichtlich des Ablaufes der Bestattung mit Ihrem Bestatter ab. Außerdem muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Gas und Wasser können Sie ebenfalls abstellen, sofern der Tote alleine gelebt hat.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Kontobewegungen
Überprüfen Sie eventuelle Daueraufträge oder laufende Kreditzahlungen und besprechen Sie gegebenenfalls mit einem Mitarbeiter des Bankinstitutes das weitere Vorgehen.
Persönliche Sachen
Falls der Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten ist, sind vermutlich noch persönliche Sachen von dem Verstorbenen dort. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie diese Aufgabe überstehen, bitten Sie einen Verwandten oder einen Freund Sie zu begleiten oder die Sachen zu holen.
Ablauf Bestattung
Besprechen Sie mit Ihrer Familie und dem Bestatter den Ablauf der Beisetzung.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird für die Kündigung bzw. die Abmeldung bei Versicherungen etc. benötigt. Außerdem kann der Verstorbene ohne die Sterbeurkunde nicht beigesetzt werden. Üblicherweise kann das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe für Sie übernehmen. Fragen Sie in diesem Fall, ob weitere Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste für den Todesfall
Tipp: Weitere Informationen zu der Kündigung von Verträgen sowie Mustervorlagen finden Sie hier.
Vor der Bestattung
Was muss ich vor der Bestattung erledigen?
Letzte Maßnahmen vor der Bestattung sind die genaue Planung dieser. Ihr Bestatter übernimmt einen Großteil der notwendigen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten wie beispielsweise die Terminfestlegung bei der Kirche und dem Friedhof. Je nach Wunsch kann dieser auch musikalische Begleitung für die Trauerfeier organisieren. Im Anschluss an die Bestattung findet häufig ein Beisammensein statt, der sogenannten Leichenschmaus. Wählen Sie dafür ein CafÄ©, Restaurant oder eine Gaststätte aus und bestellen Sie eine ungefähre Anzahl an Gedecken.
Wenn Sie eine Trauerfeier abhalten, so empfehlen wir Ihnen im Vorfeld ein beratendes Gespräch. Der Pfarrer oder der weltliche Trauerredner wird versuchen, durch das Treffen mit Ihnen die Persönlichkeit des Verstorbenen zu erfassen, um diese in der Trauerrede wiedergeben zu können und dadurch Erinnerungen an Momenten mit dem Toten zu wecken. Wenn Sie für die Trauerfeier und für das Grab Blumen und Kränze wünschen, bestellen Sie diese beim Floristen. Dieser liefert den Grabschmuck dann zum Beisetzungstermin in die Trauerhalle oder zum Friedhof.
Sollte der Tote zu Lebzeiten eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Auszahlung veranlassen. Außerdem sollten Sie die Krankenkasse über den Todesfall informieren.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Ablauf der Bestattung
Legen Sie den Termin der Bestattung fest. Diesen sollten Sie möglichst zeitnah weitergeben, damit Sie Verwandten, Freunden und Bekannten auch die Möglichkeit geben, teilzunehmen. Außerdem sollten Sie den Ablauf mit Ihrem Bestatter besprechen.
Trauerfeier
Überlegen Sie sich, wo die Trauerfeier stattfinden soll. Dabei müssen Sie bedenken, wie groß die Trauergemeinde sein wird.
Trauermusik
Wählen Sie die Musik für die Feier aus. Es können Lieder gespielt werden, die der Verstorbene gerne gehört hat oder die Sie mit ihm verbinden.
Trauerredner
Treffen Sie sich mit dem Trauerredner und stimmen Sie den Inhalt der Rede ab.
Blumenschmuck
Bestellen Sie bei einem Floristen Schmuck für den Sarg oder die Urne, einen Kranz und Blumen für die Verabschiedung am Grab.
Krankenkasse
Melden Sie den Sterbefall der Krankenkasse des Toten und geben Sie die Versichertenkarte ab.
Lebens-/Sterbegeldversicherung
Veranlassen Sie die Auszahlung der Versicherungen. Üblicherweise benötigen Sie hierfür eine Sterbeurkunde.
Kostenlos Bestatter vergleichen
Zur Bestattung einladen
Wie kann ich zur Bestattung einladen?
Die Einladung zur Beisetzung läuft üblicherweise über eine Todesanzeige in der Zeitung beziehungsweise über Trauerkarten. Trauerkarten eignen sich als Einladung zur Beisetzung für Bekannte und entferntere Verwandte, auf diesem Wege müssen Sie nicht alle persönlich informieren. Das Bestattungsunternehmen wird Ihnen bei der Erstellung einer Todesanzeige als Ratgeber zur Seite stehen oder Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.
Falls Sie eine Bestattung im engsten Familienkreis wünschen, können Sie die Anzeige sowie die Trauerkarten auch erst im Anschluss an die Beerdigung schalten bzw. versenden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Todesanzeige
Eine Todesanzeige wird üblicherweise in der lokalen Zeitung geschaltet und informiert über den Sterbefall. Außerdem wird meist am unteren Rand der Anzeige der Termin des Beisetzung bekannt gegeben bzw. mitgeteilt, dass diese im engsten Familienkreis stattfinden oder bereits stattgefunden hat.
Trauerkarten
Eine Trauerkarte nimmt Ihnen die Aufgabe, entfernte Verwandte und Bekannte persönlich über den Sterbefall zu informieren und zu der Bestattung einzuladen.
Nach der Bestattung
Was muss nach der Bestattung getan werden?
Maßnahmen, die Sie etwas nach hinten schieben können, sind beispielsweise die Beauftragung eines Steinmetzes für ein Grabmal oder die Kündigung eventueller Zeitungsabonnements. Der Grabstein kann erst einige Wochen oder Monate nach der Beisetzung auf der Ruhestätte aufgestellt werden. Das Grab muss sich erst vollständig gesetzt haben und eingeebnet werden.
Außerdem müssen Sie das Testament, sofern eines vorhanden ist, zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht einreichen und den Erbschein beantragen. Gegebenenfalls ist an dieser Stelle ein Notar einzuschalten. Anschließend wird das Erbe aufgeteilt und mögliche Immobilien werden verkauft. Alles, was mit dem Leben des Verstorbenen zusammenhing, muss geregelt werden. So müssen Sie die Wohnung kündigen, ebenso wie alle laufenden Verträge (beispielsweise Telefon), Lastschriften und Mitgliedschaften bei Vereinen. Falls der Verstorbene eine Rente oder ein Gehalt bezogen hat, sollten Sie diese ebenso wie ein Auto abzumelden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Grabstein
Planen Sie gemeinsam mit dem Steinmetz das Grabmal. Sie können sich bei dieser Aufgabe etwas mehr Zeit lassen, da der Stein erst einige Monate nach der Abschiednahme aufgestellt werden kann.
Abonnements
Prüfen Sie laufende Abonnements von Zeitungen oder Zeitschriften und kündigen Sie diese.
Erbschein
Reichen Sie das Testament beim Nachlassgericht ein und beantragen Sie den Erbschein. Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, dürfen Sie den Erbschein nicht beantragen. Beachten Sie hier die Frist von 6 Wochen für die Ausschlagung.
Immobilien
Immobilien, die nicht von den Erben übernommen werden, müssen verkauft werden.
Wohnung
Falls der Verstorbene alleine in einer Mietswohnung gelebt hat, muss auch diese gekünfigt werden, sofern kein Erbe in den Mietvertrag eintreten will.
Telefon
Kündigen Sie den Telefon- und Internetanschluss des Toten.
Mitgliedschaften
Wenn der Verstorben Mitglied in Vereinen oder Clubs war, beenden Sie diese.
Rente/Gehalt
Bei der Rente haben Sie als verbliebener Ehepartner Anspruch auf Fortführung der Zahlung während des Sterbevierteljahrs.
Unterstützung im Todesfall
Wer kann mir helfen?
Oft kann ein Bestattungsunternehmen Sie bei der Erledigung der oben genannten Maßnahmen unterstützen. Für manche Menschen sind die Auseinandersetzung mit der Bestattung und das persönliche Auswählen etwa von Grabschmuck oder Musik für die Trauerfeier hilfreich bei der Verarbeitung ihrer Emotionen. Für andere stellt die Organisation nur eine zusätzliche Belastung in einer schmerzlichen Zeit dar. Wir empfehlen Ihnen, sich an dieser Stelle zu überlegen, welche Aufgaben Sie eventuell ohne das Bestattungsunternehmen erledigen können.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Checkliste für den Todesfall
Weitere interessante Downloads:
Ratgeber bei einem Todesfall – Kostenlose Infobroschüre für Angehörige.
Benachrichtigungsliste – Hilfreiches Dokument zum kostenlosen Download.
Bestattungskosten – Alle Informationen zu möglichen Bestattungskosten.
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C.Sollmenn; Bestattungen.de