Viele Kommunen bieten einen städtischen Bestattungsdienst an, der im Todesfall Beerdigungen ausführen kann und für die Vorsorge zur Verfügung steht. Somit stellen diese kommunalen Anbieter eine Ergänzung zu den örtlichen Bestattungsunternehmen dar, wenn eine Bestattung geplant oder ausgeführt werden soll.

Städtische Bestattungsdienste in Deutschland

In vielen Städten kann ein städtischer Bestattungsdienst in Anspruch genommen werden. Besonders in Süddeutschland sind diese kommunalen Anbieter von Bestattungsleistungen verbreitet. So bieten beispielsweise die Städte München, Nürnberg, Stuttgart und Ulm Bestattungsleistungen an. Die städtische Bestattung ist der Stadt angegliedert und wird von dieser verwaltet.

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Leistungen eines städtischen Bestattungsdienstes

Im Regelfall bietet ein städtischer Bestattungsdienst alle nötigen Dienstleistungen an, die im Rahmen einer Bestattung erforderlich sind. Dazu zählen Überführungen, die hygienische Versorgung, Organisation der Bestattung und Trauerfeier, das Stellen von Sarg und Urne sowie die Erledigung der Formalitäten. Meist werden alle üblichen Bestattungsarten, etwa Erd- und Feuerbestattungen oder Seebestattungen, vom städtischen Bestattungsdienst durchgeführt. Auch der Abschluss einer Vorsorge ist möglich, wenn die Bestattung bereits zu Lebzeiten geplant werden soll. Die Preise der städtischen Anbieter sind im Regelfall mit denen der lokalen Bestatter vergleichbar.

Beauftragung eines städtischen Bestattungsdienstes

Meist sind städtische Bestattungsdienste ähnlich wie bei den niedergelassenen freien Bestattungsunternehmen organisiert. Es gibt im Regelfall feste Bürozeiten zu denen die Mitarbeiter direkt oder per Telefon erreicht werden können. Für Notfälle ist jedoch auch eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sollte ein Todesfall in der Nacht oder am Wochenende eintreten, ist die Erreichbarkeit trotzdem gewährleistet. Auch der städtische Bestattungsdienst bietet in der Regel an, Beratungen in den Büroräumen oder direkt bei den Angehörigen zu Hause durchzuführen. Die Wahl des Bestatters kann der Angehörige oder Vorsorgende allerdings stets frei vornehmen. Er kann entscheiden, ob er einen städtischen Dienst oder einen freien Bestatter beauftragen möchte.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de