Im Todesfall stellt sich die Frage, welche Versicherung als erstes benachrichtigt werden muss und bei welchen Verträgen bis nach der Bestattung gewartet werden kann. Einige Versicherungen schreiben in ihren Tarifen feste Fristen aus, andere berechnen die Rückzahlung der Beiträge auf Grundlage der Meldung.

Lebensversicherung

Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung für sich selbst abgeschlossen endet der Vertrag und die Versicherungssumme wird ausgezahlt. War der Verstorbene der Versicherungsnehmer aber nicht die versicherte Person, wird der Vertrag umgeschrieben.
Der Versicherungsträger muss unverzüglich über den Sterbefall informiert werden. Für die Abmeldung benötigen die Hinterbliebenen das Original des Versicherungsscheins, die Sterbeurkunde, das Zeugnis über die Todesursache beziehungsweise über den Verlauf der Krankheit. Es ist zu empfehlen, die Originale im Vorfeld zu kopieren und die Dokumente per Einschreiben zu versenden.

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Haftpflicht

Handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine Familienversicherung, so bleibt der Versicherungsschutz für die Angehörigen bis zu der nächsten Fälligkeit des Beitrages bestehen. Mit der Zahlung ändert sich dann der Versicherungsnehmer.

Hat der Verstorbene eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so endet dieser mit dem Tod und Hinterbliebenen erhalten eine Rückzahlung des Jahresbeitrages. Wichtig ist, dass diese Rückzahlungssumme ab dem Tag berechnet wird, an dem die Meldung über den Todesfall bei dem Versicherungsträger eingeht. Je später die Information erfolgt, desto geringer fällt die Summe der Rückzahlung dementsprechend aus.

Unfallversicherung

Ist der Verstorben aufgrund eines Unfalls ums Leben gekommen, muss dieser innerhalb einer Frist von 48 Stunden bei dem Versicherungsträger der Unfallversicherung gemeldet werden. Die bezugsberechtigte Person erhält anschließend die Versicherungssumme. Mit der Meldung erlischt der Vertrag, sofern der Verstorbene Versicherungsnehmer und versicherte Person war. Handelt es sich bei dem Toten nicht um die versicherte Person, wird der Vertrag auf diese übertragen.

Weitere Versicherungen

Einige Versicherungen müssen möglichst zeitnah informiert werden, um den Versicherungsschutz der Angehörigen nicht zu gefährden. Handelt es sich beispielsweise bei der Krankenversicherung um eine Familienversicherung, müssen die Angehörigen sich innerhalb von zwei Monaten melden. Eine einfache Mitteilung, dass der Vertrag weitergeführt werden soll, reicht in diesem Fall aus. Ebenso verhält es sich mit einer Kfz-Versicherung sowie der Hausratsversicherung. Die Kfz-Versicherung kann, an veränderte Voraussetzungen angepasst, von den Erben übernommen werden. Handelt es sich bei den Verstorbenen um den Versicherungsnehmer der Hausratsversicherung, so kann dieser bei Übernahme der Wohnung beispielsweise durch Erben ebenfalls übernommen werden. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel maximal zwei Monate nach dem Todesfall weiter, die Benachrichtigung kann dementsprechend etwas nach hinten geschoben werden.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de