In der heutigen Zeit, im Zeitalter des Internets, haben viele Menschen einen E-Mail-Account, ein Profil in einem sozialen Netzwerk oder ein Benutzerkonto für einen Online-Shop. Doch was passiert mit diesen Benutzerkonten, wenn der Benutzer verstirbt?

In der Regel sind die Zugänge zu den Konten mit einem persönlichen Passwort gesichert, was oft nur der Benutzer selbst kennt. Eher selten kommt es vor, dass einer der Angehörigen ebenfalls die Zugangsdaten kennt, so dass er die Benutzerkonten nach dem Tod beispielsweise löschen könnte. Inzwischen gibt es für die Angehörigen verschiedene Möglichkeiten, die Accounts von Benutzerkonten löschen zu lassen. Es empfiehlt sich, zunächst den Betreiber der entsprechenden Internetseite zu kontaktieren und den Todesfall des Benutzers mitzuteilen. Meist können die Betreiber den Angehörigen schon mit Informationen weiterhelfen, was man tun kann, wenn man den Zugang löschen oder weiter erhalten möchte. In einigen Fällen kann als Beleg eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt werden. Können Zweifel an der Richtigkeit des Dokuments ausgeschlossen werden, so bekommen die Angehörigen die Zugangsdaten zum Account und können frei darüber entscheiden, was mit dem Benutzerkonto geschehen soll.

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Virtuelles Gedenken

Das soziale Netzwerk Facebook bietet Hinterbliebenen neben der kompletten Löschung des Accounts an, das Profil in eine Art Gedenkzustand zu versetzen, so dass nur bestätigte Freunde das Profil besuchen und ansehen können. Diese Variante erinnert stark an die in den letzten Jahren aufgekommene Möglichkeit, für Verstorbene eine Gedenkseite im Internet einrichten zu können. Auf diesen Gedenkseiten, die auch als „Virtuelle Friedhöfe“ bekannt sind, können Angehörige mit Bildern und Texten an einen Verstorbenen gedenken, um gemeinsam die Trauer zu verarbeiten. Außenstehende können dort ihr Beileid bekunden, auf einigen Seiten sogar eine virtuelle Kerze anzünden.

Virtueller Bestatter

In den USA hat sich in den letzten Jahren die Idee des so genannten „Digitalen Bestatters“ entwickelt. Bereits im Vorfeld können bei diesen Anbietern Passwörter hinterlegt werden und Anweisungen, was nach dem Tod mit den Benutzerkonten geschehen soll. Zudem kann ein virtuelles Testament hinterlegt werden. Tritt der Todesfall ein, müssen auch in diesem Fall die Angehörigen zunächst den Todesfall bestätigen, bevor sich die digitalen Bestatter um die Löschung oder Bearbeitung diverser Accounts kümmern.

Autor: Anja Rohde