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Studie: Beisetzungsgebühren in Deutschland 2011

Hamburg, 24. Mai 2011 – Nur wenige Angehörige informieren sich bei der Organisation einer Bestattung zu den Friedhofsgebühren. Diese können je nach Kommune 1.500,- Euro und mehr betragen. Ein wichtiger Teil der Friedhofsgebühren, die Beisetzungsgebühren, waren der Schwerpunkt einer neuen Untersuchung von Bestattungen.de.

Beisetzungsgebühren werden für das Bereitstellen des Grabes für die Beisetzung an den Friedhofsträger gezahlt. Die Gebühr beinhaltet Leistungen wie das Ausheben des Grabes, das Auskleiden mit Matten oder Tannengrün für die Bestattungszeremonie und das Schließen des Grabes. Neben den Beisetzungsgebühren müssen die Grabkosten entrichtet werden. Diese werden für die Vergabe des Nutzungsrechts an der Grabstelle erhoben. Das Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab beträgt je nach örtlich vorgeschriebener Ruhezeit etwa 20 bis 25 Jahre. Die Summe aus Beisetzungsgebühren und Grabkosten wird Friedhofsgebühren genannt.

Bereits Anfang 2011 hatte Bestattungen.de eine umfangreiche Untersuchung zu den Grabkosten in Deutschland durchgeführt. In der aktuellen Untersuchung standen die Beisetzungsgebühren im Vordergrund. Verglichen wurden dabei die Gebühren der 20 größten Städte der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage der Untersuchung waren die Friedhofsgebührenordnungen aus den Jahren 2008 und die aktuellen Gebührenordnungen von 2011. Entscheidend waren dabei die Beisetzungsgebühren für Erdwahlgräber auf städtischen Friedhöfen.

Ausgewählte Ergebnisse der Studie:

  • Spitzenreiter bei der Gebührenerhöhung ist Frankfurt am Main mit fast 25% Steigerung der Beisetzungsgebühren seit 2008
  • Bochum erhöhte die Gebühren um 12% und erhebt damit bundesweit bereits die dritthöchsten Gebühren
  • In Köln hingegen wurden die Gebühren seit 2008 um fast 4% gesenkt; Indiz dafür, dass Gebührenerhöhungen nicht zwingend notwendig sind
  • Selbst benachbarte Städte verlangen sehr unterschiedliche Gebühren: Bochum fordert 1.500,- Euro, während Essen nur 684,- Euro erhebt
  • Aktuell ist das größte Gebührengefälle zwischen Stuttgart und Berlin zu verzeichnen: Mit 1.669,- Euro verlangt Stuttgart 1.384,- Euro mehr als Berlin mit 285,- Euro Gebühr
  • Die Beisetzungsgebühren sind derzeit in Süddeutschland im Durchschnitt am höchsten: Alle süddeutschen Städte, die untersucht wurden, sind mit ihren Gebührensätzen unter den teuersten 8 Städten

Ergebnis der Untersuchung war, dass viele deutsche Kommunen ihre Gebühren erhöht haben, einige sogar in besonders hohem Ausmaß. Erhöhungen von bis zu 25 Prozent stehen allerdings keiner Leistungsverbesserung gegenüber. Gebührenerhöhungen dieses Umfangs sind auch mit der Begründung gestiegener Arbeitskosten nicht zu rechtfertigen

Überraschend war neben den drastischen Gebührenerhöhungen besonders das massive Gebührenungleichgewicht in Deutschland. Teilweise sind die Gebührenunterschiede selbst in benachbarten Städten enorm. Die Beispiele Bochum und Essen zeigen dieses Missverhältnis besonders deutlich. In Bochum wird mehr als das Doppelte an Beisetzungsgebühren verlangt als in Essen, obwohl die beiden Städte nur rund 17 Kilometer von einander entfernt liegen.

Ein ernüchterndes Ergebnis der Untersuchung war die mangelnde Transparenz der Gebührenerhebung der Friedhofsträger. Die Verwendung der Gebühren wird den Angehörigen nicht dargelegt. Die Gebührenhöhe ist schwer nachzuvollziehen, da jeder Friedhofsträger seine eigene Gebührenordnung festsetzt und die einzelnen Leistungen darin teilweise sehr unterschiedlich zusammengefasst werden.

Grafik zur Studie:

Pressekontakt: Anja Rohde – (040) 609 409 23 – presse@bestattungen.de