-
Jetzt downloaden
Checkliste Todesfall
Version:15.10.2012Dateigröße:86 KBDownload-Anzahl:7.328Preis:Kostenlos
Stirbt ein Mensch, so stehen die Angehörigen oft unter psychischem Stress. Dazu kommt, dass gerade in den ersten Tagen und Wochen nach dem Tod viele Dinge erledigt werden müssen. Es muss beispielsweise die Überführung des Verstorbenen veranlasst oder die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt werden. Für die Bestattung eines Verstorbenen sind zudem bestimmte Dokumente notwendig, welche Angehörige bereithalten sollten. Hilfreich ist in dieser Situation eine Checkliste, die zeigt, welche Dinge zu erledigen sind.
Erste Maßnahmen
Bei den zu treffenden Entscheidungen und den anstehenden Aufgaben sollte unterschieden werden, welche möglichst zeitnah zu erledigen sind und welche nicht ganz so dringend sind. Falls der Todesfall in der Wohnung eingetreten ist, sollte als erstes ein Arzt benachrichtigt werden. Der Arzt stellt dann die Todesbescheinigung aus. Im nächsten Schritt sind die engsten Angehörigen des Toten zu informieren. Diese können bei den anfallenden Aufgaben unterstützen oder beratend zur Seite stehen. Für das weitere Vorgehen werden die nachstehend aufgeführten Unterlagen benötigt.
Notwendige Dokumente
- Personalausweis des Verstorbenen
- Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
In den ersten 36 Stunden
In den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall sollte überprüft werden, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter abgeschlossen oder eine Bestattungsverfügung verfasst hat. Diese Dokumente klären beispielsweise die gewünschte Bestattungsart des Toten. Falls eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, ist den Versicherungen der Todesfall zu melden. Weiterhin sollte kontrolliert werden, ob eine Grabstätte vorhanden ist. Diese kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Bei Eheleuten wird häufig eine Doppelgrabstelle erworben, in welcher beide Eheleute beigesetzt werden.
Außerdem ist es ratsam, die Bestattungskosten mehrerer Institute zu vergleichen. Auch die Stiftung Warentest rät zu einem Preisvergleich der weder pietätlos ist noch von geringerer Wertschätzung für den Verstorbenen zeugt. Im Anschluss an den Vergleich kann der Bestatter beauftragt werden, welcher die Überführung des Toten veranlassen wird. Je nach Bundesland sollte die Beauftragung innerhalb von 24 bis 36 Stunden erfolgen.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um den Ehepartner kann der Hinterbliebene beim Arbeitgeber Sonderurlaub von bis zu sechs Tagen beantragen. Bei engen Familienangehörigen beläuft sich dieser Anspruch auf bis zu zwei Tage bezahlten Urlaub.
In den ersten 72 Stunden
Weitere wichtige Maßnahmen, die in den ersten Tagen nach dem Tod erledigt werden sollten, sind beispielsweise die Überprüfung des laufenden Zahlungsverkehrs bei der Bank und die Benachrichtigung eventueller Kreditgeber. Falls der Todesfall in einem Heim oder im Krankenhaus eingetreten ist, müssen die persönlichen Sachen des Verstorbenen abgeholt werden.
Gemeinsam mit der Familie oder mit engen Freunden können schon erste Absprachen für die Beerdigung getroffen werden. Den Ablauf sollten die Hinterbliebenen miteinander abstimmen. Außerdem muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Falls der Verstorbene alleine gelebt hat, muss Gas und Wasser abgestellt werden.
Vor der Bestattung
Letzte Maßnahmen, die vor der Beerdigung erledigt werden müssen, drehen sich um die Absprache mit dem Bestatter. Dieser übernimmt einen Großteil der notwendigen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten wie beispielsweise die Terminfestlegung bei der Kirche und dem Friedhof. Je nach Wunsch kann der Bestatter auch musikalische Begleitung für die Trauerfeier organisieren. Im Anschluss an die Bestattung findet häufig ein Beisammensein der Angehörigen und der Trauergemeinde statt. Wünschen die Hinterbliebenen einen sogenannten Leichenschmaus, muss ein Café, Restaurant oder eine Gaststätte ausgesucht werden und eine ungefähre Anzahl an Gedecken bestellt werden.
Außerdem wird die Todesanzeige in der Zeitung aufgegeben. Falls die Angehörigen eine Beisetzung im engsten Familienkreis wünschen, kann die Anzeige auch erst im Anschluss an die Beerdigung geschaltet werden. Das Bestattungsunternehmen wird bei der Erstellung einer Todesanzeige als Ratgeber zur Seite stehen oder an die entsprechenden Stellen verweisen.
Ist eine Trauerfeier gewünscht, so ist im Vorfeld ein beratendes Gespräch zu empfehlen. Der Pfarrer oder der weltliche Trauerredner wird versuchen, durch das Treffen die Persönlichkeit des Verstorbenen zu erfassen, um diese in der Trauerrede wiedergeben zu können und dadurch Erinnerungen an Momenten mit dem Toten zu wecken. Sind für die Trauerfeier und für das Grab Blumen und Kränze gewünscht, müssen diese beim Floristen bestellt werden. Dieser liefert den Grabschmuck dann zum Beisetzungstermin in die Trauerhalle oder zum Friedhof.
Eine Bestellung von Trauerkarten und Danksagungen empfiehlt sich ebenfalls. Trauerkarten eignen sich als Einladung zur Beisetzung für Bekannte und entferntere Verwandte, denn die wenigstens Angehörigen haben die Kraft oder die Zeit, jeden persönlich zu informieren. Sollte der Tote zu Lebzeiten eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, kann die Auszahlung veranlasst werden. Außerdem sollte die Krankenkasse über den Todesfall informiert werden.
Nach der Bestattung
Maßnahmen, die etwas nach hinten geschoben werden können, sind beispielsweise die Beauftragung eines Steinmetzes für ein Grabmal oder die Kündigung eventueller Zeitungsabonnements. Der Grabstein kann erst einige Wochen oder Monate nach der Beisetzung auf der Ruhestätte aufgestellt werden. Das Grab muss sich erst vollständig gesetzt haben und eingeebnet werden.
Außerdem muss das Testament, sofern eines vorhanden ist, zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht eingereicht und der Erbschein beantragt werden. Gegebenenfalls ist an dieser Stelle ein Notar einzuschalten. Anschließend muss das Erbe aufgeteilt werden und mögliche Immobilien verkauft werden. Alles, was mit dem Leben des Verstorbenen zusammenhing, muss geregelt werden. So ist die Wohnung zu kündigen, ebenso wie alle laufenden Verträge (beispielsweise Telefon), Lastschriften und Mitgliedschaften bei Vereinen. Falls der Verstorbene eine Rente oder ein Gehalt bezogen hat, sind diese ebenso wie ein Auto abzumelden.
Unterstützung im Todesfall
Oft kann ein Bestattungsunternehmen bei der Erledigung der oben genannten Maßnahmen helfen bzw. unterstützen. Für manche Menschen sind die Auseinandersetzung mit der Bestattung und das persönliche Auswählen etwa von Grabschmuck oder Musik für die Trauerfeier hilfreich bei der Verarbeitung ihrer Emotionen. Für andere stellt die Organisation nur eine zusätzliche Belastung in einer schmerzlichen Zeit dar. Es empfiehlt sich, an dieser Stelle zu überlegen, welche Aufgaben eventuell ohne das Bestattungsunternehmen erledigt werden können. Die Checkliste als Übersicht zum Thema „Todesfall - was tun, wenn jemand stirbt?“ steht hier zum Download bereit.
Weitere interessante Downloads:
- Ratgeber bei einem Todesfall - Kostenlose Infobroschüre für Angehörige.
- Benachrichtigungsliste - Hilfreiches Dokument zum kostenlosen Download.
- Bestattungskosten - Alle Informationen zu möglichen Bestattungskosten.
Autor: Martin Scholz
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)





