Regelungen
Was regelt die Vorsorgevollmacht?
Angehörige haben nicht automatisch die Befugnis, für einen Angehörigen zu entscheiden, wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann. Ohne eine hinterlegte Vorsorgevollmacht wird stets ein Gericht eingeschaltet, um einen Bevollmächtigten zu bestellen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Angehörigen des Patienten handeln. Eine Vorsorgevollmacht verhindert eine gerichtliche Bestellung. Der Bevollmächtigte erhält umfangreiche Befugnisse. Diese umfassen Entscheidungen bezüglich medizinischer Betreuung, dem Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten. Auch die Vertretung bei Versicherungen und Behörden sowie die Entscheidungsgewalt über das Vermögen des Patienten wird übertragen. Zudem darf der Bevollmächtigte die Post des Patienten öffnen und diesen bei Prozessen vertreten.