Erbrecht in Deutschland
Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Nachlass erhält. Dazu gehört nicht nur das Vermögen auf dem Bankkonto, sondern auch die Immobilien, die im Besitz des Erblassers waren. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wem das Erbe zugesprochen wird. Wenn jedoch ein Testament vorliegt, wird dieses als Entscheidungsbasis genommen. Enterbte gesetzliche Erben können jedoch trotzdem ihren Pflichtanteil einfordern.
Die genauen Regelungen können Sie im 5. Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen. Dort sind unter anderem diese Dinge geregelt:
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Haftung des Erben für die Verbindlichkeiten des Nachlasses
- Anspruch auf die Erbschaft
Erbrecht bei Wohnungen
Wenn Eigentumswohnungen vererbt werden, gehen diese an einen oder an mehrere Erben über. Infolgedessen wird der Grundbucheintrag unrichtig und es muss eine Änderung vorgenommen werden. Als neuer Eigentümer werden dann entweder der Alleinerbe oder alle Miterben eingetragen.
Erbrecht bei Häusern
Sollte es sich bei der Immobilie im Nachlass um ein Haus und nicht um eine Wohnung handeln, gelten die gleichen Regeln. Stellen Sie den Antrag auf die Grundbuchberichtigung am besten innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers. Dann sparen Sie und Ihre Miterben die dafür angefallene Gebühr. Außerdem können Sie das Haus schneller verkaufen, wenn Sie vorhaben, den Erlös zwischen allen Erben zu teilen. Dafür wenden Sie sich einfach an das Grundbuchamt. Sie brauchen allerdings einen Erbschein oder ein notarielles Testament, um nachweisen zu können, dass Sie der rechtmäßige neue Besitzer sind.
Erbrecht bei Grundstücken
Auch wenn ein Grundstück Teil des Nachlasses ist, sieht es nicht anders als bei Häusern und Wohnungen aus. Entscheiden Sie, ob Sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Wenn letzteres der Fall ist, müssen Sie sich um die Grundbuchänderung kümmern.