Wenn Hinterbliebene ein Erbe annehmen, kann hierfür eine Steuer fällig werden. Es gibt jedoch für die Erbschaftssteuer einen Freibetrag, dessen Höhe je nach Verwandtschaftsgrad variiert. Relevant ist auch die Steuerklasse, die ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad, aber auch vom Wert des Erbes abhängt.
Erbschaftssteuer Freibetrag: Das Wichtigste in Kürze
Gibt eine verstorbene Person durch ihren Tod Vermögen in Form eines Erbes weiter, kann hierfür eine Erbschaftssteuer anfallen. Je nach Beziehung zum Verstorbenen gelten jedoch Freibeträge. Gerade bei der Kindererbschaftssteuer ist der Freibetrag laut Tabelle oftmals relevant, wenn die Eltern beispielsweise ein Haus vererbt haben. Hier die wichtigsten Punkte zum Thema:
- Die Höhe der Erbschaftssteuer setzt sich aus der Steuerklasse, dem Wert des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad und dem damit verbundenen Freibetrag zusammen.
- Die Steuerklassen in Bezug auf die Erbschaftssteuer haben nichts mit der regulären Arbeitnehmer-Steuerklasse zu tun. Es gibt insgesamt drei mögliche Steuerklassen.
- Der Wert des Erbes bestimmt den Prozentsatz, zu dem die Erbschaftssteuer fällig wird. Innerhalb der Steuerklassen gibt es unterschiedliche Werte.
- Die Steuer wird nur auf den Restbetrag fällig, nachdem die Freibeträge abgezogen wurden. Durch Freibeträge ist es zudem möglich, dass Erben auch steuerfrei Vermögen erhalten können.
Erbschaftssteuer – hier gibt es keine Freibeträge
In der Regel ist es so, dass vom Vermögen eines Verstorbenen Verpflichtungen wie Kosten für Bestattungen beglichen werden und der Rest dann vererbt wird. Die Erben zahlen dann je nach persönlichem Freibetrag die Erbschaftssteuer. Es kann aber Fälle und Situationen geben, in denen kein Freibetrag zum Einsatz kommen kann.
Erbschaft aus dem Ausland
Bei internationalen Erbschaften kann es sein, dass keine oder deutlich niedrigere Freibetragsgrenzen gelten. Auch kommen internationale Abkommen zur Doppelbesteuerung nicht immer zur Anwendung. Es kann also im schlimmsten Fall passieren, dass sowohl im Herkunftsland als auch im Wohnsitzland des Erben Steuern auf die Erbschaft erhoben werden, ohne dass dabei Freibeträge berücksichtigt werden.
Erbschaften von Unternehmensanteilen
Es ist zwar möglich, dass ein Unternehmen mit Freibeträgen geerbt wird, aber hierfür gelten bestimmte Bedingungen. Der Erbe muss das Unternehmen weiterführen und auch Arbeitsplätze sichern. Wenn die Bedingungen bei diesem Sonderfall nicht erfüllt werden, kann es sein, dass der Freibetrag entfällt und auf die gesamte Erbschaft Steuern anfallen.
Erbschaft an Organisationen
Wenn ein Erbe nicht einer verwandten Person vermacht wird, sondern beispielsweise einer Organisation, aber auch einer Stiftung, einem Verein oder einer juristischen Person, dann gelten ebenfalls andere Regelungen. Es gibt aber auch in diesem Zusammenhang Ausnahmen, sodass eine individuelle Beratung immer wichtig ist. Gemeinnützige Organisationen sind beispielsweise von der Erbschaftssteuer befreit, müssen aber auch nachweisen, dass sie das geerbte Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwenden werden.
Für detaillierte und umfassende Informationen zum Thema Erbschaftssteuer-Freibeträge empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf diesen Artikel von McMakler zu werfen. Dort finden Sie alles Wissenswerte rund um die Freibeträge und deren Berechnung.
Erbschaftssteuer Freibeträge nutzen
Durch die Anwendung von Freibeträgen kann die Erbschaftssteuer teilweise komplett umgangen werden, wobei das mit dem Verwandtschaftsverhältnis und vor allem mit der Höhe des Erbes zusammenhängt. Den Freibetrag für die Erbschaftssteuer können Kinder und andere Verwandte jederzeit online einsehen. So erfahren sie auch, in welcher Steuerklasse sie aufgeführt sind, die wiederum über den Prozentwert der Versteuerung entscheidet.
Freibeträge der Steuerklasse I
Zur ersten Steuerklasse in Bezug auf die Erbschaftssteuer gehören alle nahen Verwandten. Dazu zählen der eigene Ehepartner und die eigenen Kinder, aber auch Enkelkinder, Urenkel, die eigenen Eltern sowie eingetragene Lebenspartner, Stief- und Adoptivkinder. Der Steuersatz beträgt in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent (abhängig des vererbten Vermögens). Der Erbschaftssteuer-Freibetrag gestaltet sich wie folgt:
- Eltern, Großeltern: 100.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eigene Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder: 400.000 Euro
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Freibeträge der Steuerklasse II
In der zweiten Steuerklasse sind ein wenig weiter entfernte Verwandte aufgeführt. Dazu zählen eigene Geschwister und deren Kinder (Neffen und Nichten), aber auch Schwiegerkinder, Stiefeltern sowie Schwiegereltern. Ebenfalls in Steuerklasse II sind geschiedene Ehepartner und Lebenspartner aus einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft aufgeführt. Für die zweite Steuerklasse liegt der Steuersatz bei 15 bis 43 Prozent. Der Erbschaftssteuer-Freibetrag unterliegt hier aber keiner Staffelung und beträgt immer 20.000 Euro.
Freibeträge der Steuerklasse III
Alle weiteren Erben fallen in die Steuerklasse III. Dazu zählen zum Beispiel noch weiter entfernte Verwandte und auch Freunde. Der Erbschaftssteuer-Freibetrag liegt zwar auch hier bei 20.000 Euro, aber dafür ist in Steuerklasse III der angewandte Steuersatz höher. Er liegt bei 30 bis 50 Prozent.
Erben ohne Steuerabgaben – Praxisbeispiel
Mit einer guten Planung zu Lebzeiten kann vermieden werden, dass es im Todesfall Steuerabgaben für die Familie gibt. Angenommen, zur Familie Müller gehören Vater Hans Müller, Mutter Anna Müller und die zwei Kinder Paul und Lena Müller. Hans Müller verstirbt und hinterlässt als erfolgreicher Geschäftsmann ein Haus im Wert von 300.000 Euro, Wertpapiere im Wert von 200.000 Euro und ein Bankguthaben von 100.000 Euro. Das gesamte Erbe beläuft sich also auf 600.000 Euro.
In seinem Testament hat Hans festgelegt, dass das Haus an seine Frau Anna gehen soll, während die Wertpapiere und das Bankguthaben zu gleichen Teilen seinen beiden Kindern vermacht wird.
- Ehefrau Anna: Anna erbt das Haus im Wert von 300.000 Euro.
- Tochter Lena: Lena erbt Wertpapiere im Wert von 100.000 Euro und 50.000 Euro vom Bankguthaben, zusammen also 150.000 Euro.
- Sohn Paul: Paul erbt ebenfalls Wertpapiere mit einem Wert von 100.000 Euro sowie die andere Hälfte des Bankguthabens von 50.000 Euro, sodass auch hier ein Erbe von 150.000 Euro zusammenkommt.
Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer für Kinder liegt pro Kind bei 400.000 Euro, für den Ehepartner bei 500.000 Euro. Das geerbte Haus liegt also bereits unter dem Freibetrag, sodass keine Erbschaftssteuer anfällt. Auch die Kinder müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, weil das geerbte Vermögen in Summe niedriger ist als die Freibeträge.
Ausnahmefälle – Erbschaftssteuer Freibeträge
Je nach Höhe des Erbes und vor allem Verwandtschaftsgrad gibt es in Sachen Erbschaftssteuer und Freibetrag (Quelle: McMakler) erhebliche Unterschiede. Es kann zudem Ausnahmefälle geben – und zwar in beide Richtungen. Teilweise kann damit garantiert erbschaftssteuerfrei geerbt werden und teilweise kommen Freibeträge überhaupt nicht zur Anwendung.
Garantiert erbschaftssteuerfrei
In vielen Szenarien fällt keine Erbschaftssteuer an. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Erbe schlichtweg unterhalb des Freibetrags liegt. Für die Kindererbschaftssteuer liegt der Freibetrag laut Tabelle zum Beispiel bei 400.000 Euro. Wer Vermögen erbt, welches im Wert darunter liegt, muss keine Steuer zahlen und erbt demnach garantiert erbschaftssteuerfrei.
Regelmäßige Schenkungen
Die Erbschaftssteuer kann auch umgangen werden, indem Eltern beispielsweise schon zu Lebzeiten Vermögen an die Kinder übertragen. Das funktioniert mittels Schenkungen. Alle zehn Jahre können damit Vermögenswerte bis zu 400.000 Euro verschenkt werden, ohne dass darauf eine Schenkungssteuer anfällt. Das schmälert am Ende den Wert des Erbes und dieses kann unter dem Freibetrag liegen und ist daher dann erbschaftssteuerfrei.
Keine Freibeträge
Vermögen muss natürlich nicht zwangsweise an Familienmitglieder vererbt werden. Im Testament können auch Organisationen, juristische Personen, Stiftungen und Vereine als Erben benannt werden. In dem Fall werden aber keine Freibeträge wie bei natürlichen Personen angewandt. Es gibt aber auch hier wichtige Ausnahmen. Organisationen, die gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sind, können zum Beispiel (unter bestimmten Bedingungen) komplett von der Erbschaftssteuer befreit sein.
Fazit zum Freibetrag der Erbschaftssteuer
Wenn nur wenig Vermögen an Kinder oder Lebenspartner vererbt werden, müssen sich Hinterbliebene aufgrund hoher Freibeträge in der Regel keine Sorgen um Steuern machen. Bei höheren Vermögenswerten kann es aber sein, dass die Freibeträge nicht ausreichen.
Hier sind Schenkungen zu Lebzeiten eine gute Option, um die Steuerlast zu reduzieren. Außerdem werden Kosten für Bestattungen oder weitere Nachlasstätigkeiten üblicherweise im Vorfeld abgezogen, ehe der Steuersatz für die Erbschaftssteuer nach Abzug des Freibetrags angewandt wird. Die Freibeträge selbst sind gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad und auch die Höhe des Erbes sorgt dann für eine Variation des Steuersatzes.
FAQs
Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag?
Der Erbschaftssteuer-Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben zum Beispiel einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder können dagegen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Enkelkindern kann man immerhin noch 200.000 Euro steuerfrei vererben und für Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Andere Verwandte sowie Freunde und Bekannte haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Wie viel kann man steuerfrei erben?
Die genaue Höhe eines Vermögens, welches sich steuerfrei erben lässt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Der Freibetrag der Erbschaftssteuer für Kinder beträgt 400.000 Euro und kommt häufig zum Einsatz. Generell liegen die Freibeträge jedoch zwischen 20.000 und 500.000 Euro.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer laut Tabelle?
Die genaue Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des geerbten Vermögens und der Steuerklasse des Erben ab. Steuerklasse I (nahe Verwandte) hat niedrigere Steuersätze zwischen sieben und 30 Prozent. Steuerklasse II (entfernte Verwandte) hat Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent. Die höchsten Steuersätze werden für noch entferntere Verwandte und Freunde fällig. Hier liegt der Wert bei 30 bis 50 Prozent. Vom Vermögen selbst wird zuerst der Freibetrag abgezogen und vom Restwert der persönliche Steuersatz angewandt.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Der Erbschaftssteuer-Freibetrag staffelt sich je nach Steuerklasse, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad abhängt. In der ersten Steuerklasse sind nahe Verwandte aufgeführt, die Freibeträge zwischen 100.000 und 500.000 Euro nutzen können. Entfernte Verwandte landen in Steuerklasse II und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro (allerdings günstigere Steuersätze), wohingegen Freunde und noch entferntere Verwandte ebenfalls 20.000 Euro Freibetrag haben, aber höhere Steuern zahlen müssen.
Wann ist eine Immobilie erbschaftssteuerfrei?
Wird die zuvor bewohnte Immobilie von einem Ehepartner oder vom Kind geerbt und danach noch mindestens zehn weitere Jahre bewohnt, kann das Haus steuerfrei geerbt werden. In dem Fall wird keine Erbschaftssteuer fällig. Außerdem könnte das Haus steuerfrei geerbt werden, wenn der generelle Wert des Objektes unter dem Erbschaftssteuer-Freibetrag liegt.