Die Kosten für die Nachlassverwaltung variieren je nach Komplexität des Nachlasses und den beteiligten Dienstleistern. Außerdem hängen sie von der Höhe des hinterlassenen Vermögens ab,
KOSTEN SPAREN
Bei einem Erbe, das Schulden einschließt, hilft ein Nachlassverwalter, Kosten zu sparen, indem er nicht nur den Nachlass korrekt verwaltet und alle Schulden durch das vorhandene Vermögen begleicht, sondern auch Verhandlungen mit Gläubigern führt. Sein Ziel ist es, nicht nur den kompletten Nachlass zu regeln und den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen, sondern auch die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Somit kann man trotz der Kosten für die Nachlassverwaltung Geld sparen. Außerdem kann man die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Ablauf der Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist ein komplexer Prozess, der in mehreren Schritten abläuft und verschiedene Kosten einschließt. Dieser Prozess ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Nachlass eines Verstorbenen korrekt und gerecht verwaltet wird.
Die Nachlassverwaltung beginnt nach dem Tod eines Angehörigen und umfasst verschiedene rechtliche und organisatorische Schritte. Ziel ist es, den Nachlass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Wünschen des Verstorbenen zu regeln. Dabei müssen diverse Formalitäten erledigt, Vermögenswerte gesichert und Schulden beglichen werden.
Schritt 1: Eröffnung des Nachlassverfahrens
Der erste Schritt in der Nachlassverwaltung ist die Eröffnung des Nachlassverfahrens beim zuständigen Gericht. Das kann auf verschiedene Art und Weise geschehen:
- Das Verfahren kann von den Erben oder von Gläubigern beim zuständigen Gericht beantragt werden.
- Sollte sich kein Erbe melden, kümmert sich das Nachlassgericht darum, den oder die Erben ausfindig zu machen.
- Ein mögliches Testament oder mehrere Testamente müssen gesetzlich verpflichtend vorgelegt werden.
- Neben dem Testament müssen auch weitere Unterlagen wie Sterbeurkunde, Erbschein und weiteres vorgelegt werden.
Dabei entstehen schon die ersten Kosten für die Nachlassverwaltung, auch wenn noch kein Nachlassverwalter beauftragt wurde. Nach diesem Schritt wird bei einem überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlass ein Nachlassverwalter beauftragt. Normalerweise wird ein Notar oder Anwalt vom Gericht bestellt. Die Erben haben auch die Möglichkeit, ihren Anwalt als Nachlassverwalter vorzuschlagen. Jedoch entscheidet am Ende das Gericht über die Beauftragung.
Schritt 2: Sichtung und Sicherung des Nachlasses
Im zweiten Schritt erfolgt die Sichtung und Sicherung des Nachlasses. Dies umfasst:
- die Ermittlung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen in einer Nachlassliste. Hierbei ist es wichtig, einen genauen Überblick über Bankkonten, Immobilien und Wertgegenstände zu gewinnen
- Ein Schuldenverzeichnis wird erstellt
- Oftmals müssen auch laufende Verträge und Mitgliedschaften gekündigt oder angepasst werden
- Trennung des Nachlasses von privatem Vermögen (zum Beispiel bei Ehepartnern)
Um diesen Schritt kümmert sich der Nachlassverwalter, da er in vielen Fällen sehr komplex sein kann. Dies ist die erste bedeutende Arbeit, die der Nachlassverwalter erstellt, da sich eine Privatperson in vielen Fällen keinen Überblick über das Vermögen und alle Schulden verschaffen kann.
Schritt 3: Begleichung der Schulden und Verbindlichkeiten
Im dritten Schritt müssen alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen beglichen werden. Dies umfasst die Bezahlung von ausstehenden Rechnungen, Krediten und anderen Schulden. Auch Steuern, andere öffentliche Abgaben, sowie die Kosten der Bestattung müssen berücksichtigt und in diesem Schritt abgewickelt werden. Erst wenn alle Schulden und Kosten für die Nachlassverwaltung beglichen sind, kann der verbleibende Nachlass an die Erben verteilt werden. Dieser Schritt kann sogar ziemlich lange dauern, je nachdem wie groß und verschuldet der Nachlass war. Es ist auch gut möglich, dass nach diesem Schritt kein Geld oder andere Vermögenswerte übrig sind.
Tipp:
Es ist wichtig, auf die Haftungsbeschränkung der Erben bei Beginn des Prozesses zur Nachlassverwaltung zu achten, um in diesem Fall nicht für die übrigen Schulden des Erblassers mit dem Privatvermögen haften zu müssen. Wer keine Nachlassverwaltung beginnt und ein Erbe antritt, haftet für alle Schulden. Genau deshalb sollte man sich diesen Schritt gut überlegen.
Wer zahlt die Nachlassverwaltung?
Normalerweise werden die Kosten für die Nachlassverwaltung von den Erben mit dem Nachlass bezahlt, doch es gibt einige Ausnahmen.
Die Erben tragen die Kosten
In den meisten Fällen tragen die Erben die Kosten der Nachlassverwaltung. Dies ist auch gesetzlich so vorgesehen. Erben müssen zwar einen Nachlass nicht antreten, doch auch für die Bestattungen ihrer nächsten Angehörigen müssen sie aufkommen, was so vom Erbrecht festgelegt ist.
Die Kosten für die Nachlassverwaltung werden am Ende normalerweise aus dem Nachlass bestritten, besonders wenn es eine Erbengemeinschaft, also mehrere Erben gibt. Sie können alle Kosten decken, bevor der Nachlass unter allen aufgeteilt wird.
Kostenübernahme durch den Nachlass
Im besten Fall kann der Nachlass selbst die Kosten tragen, insbesondere wenn es sich um einen großen Nachlass mit ausreichend finanziellen Mitteln handelt. Auch wenn es keine Erben, aber einen Nachlass gibt, werden zunächst alle Kosten und Schulden gedeckt. In solchen Fällen werden die Kosten für Anwälte, Notare, Gerichte und sonstige Dienstleistungen direkt aus dem Nachlass bezahlt.
Staatliche Unterstützung und Sonderfälle
In einigen Fällen kann auch der Staat oder spezielle Versicherungen die Kosten für die Nachlassverwaltung übernehmen, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn bei einem sehr geringen Nachlass keine Erben vorhanden sind. Hier greifen besondere gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Nachlassverwaltung trotzdem durchgeführt werden kann, um zumindest alle Schulden und die Bestattungskosten zu bezahlen.
Trauerkarte auswählen
Wenn Sie in stiller Anteilnahme eine Karte schreiben möchten, brauchen Sie erst einmal ein passendes Exemplar. Eine geschmackvolle Trauerkarte finden Sie zum Beispiel im Supermarkt, in Buchhandlungen oder in Drogeriemärkten. Auch Schreibwaren- und Geschenkeläden führen oft Karten für verschiedene Anlässe. Trauerkarten im Internet zu bestellen, ist zwar auch möglich, aber meist keine gute Idee, da das Kondolenzschreiben so schnell wie möglich verfasst und losgeschickt werden sollte.
Suchen Sie das Motiv passend zum Empfänger der Karte aus. Wenn Sie wissen, dass er oder sie gläubig ist, können Sie ihm oder ihr vielleicht mit einem christlichen Symbol wie einem Engel oder einem Kreuz etwas Trost spenden. Ansonsten sind weltliche Motive besser geeignet. Infrage kommen zum Beispiel Bäume, Leuchttürme oder Naturmotive.
Richtiger Zeitpunkt für ein Anteilnahme Schreiben
Verschicken Sie das Anteilnahme-Schreiben so schnell wie möglich. Sobald Sie vom Todesfall erfahren haben, sollten Sie sich eine Trauerkarte oder Briefpapier besorgen und mit dem Schreiben beginnen. Lassen Sie sich dabei aber Zeit und versuchen Sie einfühlsam zu formulieren, ohne zu viele Worte zu verlieren. Anschließend können Sie das Schreiben per Post verschicken oder es persönlich vorbeibringen.
Wenn Sie den Trauernden nicht stören möchten, werfen Sie es am besten einfach nur in den Briefkasten. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie das aufrichtige Anteilnahme-Schreiben verschicken. Sonst kann es sein, dass bei dem Trauernden alles wieder hochkommt und bereits langsam verheilende Wunden wieder aufgerissen werden.
Beileidsschreiben gestalten
Das Beileidsschreiben setzt sich im Wesentlichen aus diesen Teilen zusammen:
- Anrede: Sprechen Sie den Empfänger passend zu der Beziehung zwischen Ihnen an. Bei einem engen Verwandten oder einem guten Freund ist die Anrede „Liebe/r….“ gut geeignet. Wenn es sich um einen Arbeitskollegen oder einen Angestellten handelt, wäre vermutlich „Sehr geehrte/r Frau/Herr…“ passender.
- Einleitung: In der Einleitung schreiben Sie darüber, wie oder wann Sie von dem Todesfall erfahren haben und was das in Ihnen ausgelöst hat.
- Anteilnahme zeigen: Jetzt kommt der Teil, in dem Sie Ihre Anteilnahme zeigen und Ihr Beileid ausdrücken.
- Erinnerungen: Wenn Sie den Verstorbenen kannten, können Sie ein bis zwei Sätze darüber schreiben, was Sie an ihm geschätzt haben oder was Sie gemeinsam erlebt haben.
- Unterstützung anbieten: Sie stehen dem Empfänger des Anteilnahme-Schreibens nahe? Dann können Sie ihm unterstützend zur Seite stehen. Machen Sie das mit wenigen Worten klar.
- Wünsche: Zum Schluss können Sie noch einmal viel Kraft wünschen und das Schreiben mit einer dem Anlass angemessenen Grußformel beenden.
Steuer & Kosten für Nachlassverwaltung
Kosten, die im Rahmen der Nachlassverwaltung entstehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählen alle sogenannten Nachlasskosten, wie:
- Anwalts- und Notargebühren
- Kosten für Sachverständige
- andere notwendige Auslagen.
WICHTIG: Alle Belege sorgfältig zu sammeln und bei der Steuererklärung geltend zu machen. Außerdem können nur Nachlasskosten von der Steuer abgesetzt werden, die im selben Jahr entstanden sind.
Kostenfazit zur Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist ein unvermeidlicher und oft kostspieliger Prozess. Doch schließlich ist dieses Verfahren in einigen Fällen notwendig, da sich der Nachlassverwalter um die komplette Abwicklung, inklusive Verhandlungen mit Gläubigern, Berechnungen und Werteinschätzungen kümmert. Eine Privatperson kommt normalerweise mit der Komplexität nicht klar. In vielen Fällen ist die Nachlassverwaltung auch durch ein Gericht bestimmt und den Erben bleibt nichts anderes übrig, als am Ende die Kosten für die Nachlassverwaltung zu tragen.
- Die Kosten für die Nachlassverwaltung setzen sich aus verschiedenen Posten wie Anwalts- und Notargebühren, Gerichtsgebühren und sonstigen Auslagen zusammen.
- Es ist ratsam, professionelle Hilfe von Anwälten und Steuerberatern in Anspruch zu nehmen, um den Prozess effizient zu gestalten
- Anwalts- und Notargebühren sind ein signifikanter Kostenfaktor
- Kosten können oft aus dem Nachlass bestritten werden
- Nachlasskosten können von der Steuer abgesetzt werden
FAQs zu Nachlassverwaltungskosten
Wann benötigt man einen Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter wird benötigt, wenn der Nachlass komplex ist, Streitigkeiten unter den Erben bestehen, der Erblasser dies im Testament festgelegt hat, oder wenn der Nachlass überschuldet ist. Auch wenn Zweifel bestehen, kann ein Nachlassverwalter eingesetzt werden.
Wie hoch sind die Kosten für einen Nachlassverwalter?
Die Kosten für einen Nachlassverwalter variieren, sie können pauschal vereinbart oder nach dem Nachlasswert berechnet werden. Normalerweise liegen die Kosten bei rund 1-5% des Nachlasswerts.
Wer zahlt die Nachlassverwaltung?
Die Kosten der Nachlassverwaltung werden in der Regel aus dem Nachlass selbst bestritten, also letztlich von den Erben getragen.
Wie rechnet ein Nachlassverwalter ab?
Ein Nachlassverwalter rechnet entweder pauschal oder prozentual vom Nachlasswert ab. Er erstellt dafür eine detaillierte Abrechnung seiner Tätigkeiten und Auslagen.
5. Wie viel Prozent bekommt ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter erhält in der Regel zwischen 1% und 5% des gesamten Nachlasswerts, abhängig von der Komplexität und dem Umfang seiner Aufgaben.