Kosten einer Teilungsversteigerung
Die Kosten einer Teilungsversteigerung können erheblich sein und umfassen verschiedene Posten.
Die Gerichtskosten beinhalten die Anordnung des Rechtspflegers, die bei 50€ bis 150€ liegt, Zustellungsgebühren 3,50€ pro Person und die eigentlichen Verfahrenskosten, die nicht pauschal eingeschätzt werden können, da sie vom Wert und der Anzahl der Termine zur Versteigerung abhängen. Man kann diese aber beim zuständigen Amtsgericht anfragen. Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmt. Sie beinhalten außerdem eine Antragsgebühr von 110€, die sowohl vom Antragsteller als auch vom Antragsgegner bezahlt werden müssen.
Ein Anwalt kann sowohl nach dem Wert der Immobilie, normalerweise mit der sogenannten 0,4-Gebühr abrechnen oder nach Stundensatz, wobei Kosten von 250€ – 350€ pro Stunde anfallen. Diese Kosten werden nicht von der Erbengemeinschaft getragen, sondern vom jeweiligen Klienten des Anwalt.
Das Gutachten einer Immobilie ist teuer, ist aber ein verpflichtender Teil der Teilungsversteigerung. Im Durchschnitt kostet dieses zwischen 1.000€ und 2.500€, hängt aber von der jeweiligen Immobilie ab und kann in manchen Fällen auch um einiges teurer werden.
Steuerbelastung bei einer Teilungsversteigerung
Bei einer Teilungsversteigerung können verschiedene Steuern anfallen, wie z.B. die Grunderwerbsteuer und die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, dabei trägt sowohl die Erbengemeinschaft als auch der Ersteher, also der Käufer eine Steuerbelastung auf den Kauf bzw. Verkauf. Der Ersteher muss außerdem Gerichtskosten auf den Verkauf zahlen.
Wer bezahlt die Teilungsversteigerung?
Die Kosten der Teilungsversteigerung werden in der Regel von den Miteigentümern getragen und anteilig vom Versteigerungserlös abgezogen. Einige Posten, wie ein Teil der Verfahrenskosten, müssen jedoch schon im Voraus bezahlt werden. Außerdem sind die Anwaltskosten individuell zu tragen..
Kostenbeispiel zur Teilungsversteigerung
Bei der Teilungsversteigerung einer Immobilie im Wert von 500.000€, unabhängig von der Anzahl der Miteigentümer fallen folgende Kosten an:
- Antragskosten zur Online-Veröffentlichung: 150€ (in Regionalzeitungen bis zu 2.000€)
- Antragsgebühr: 110€
- Gutachterkosten: 1.000€ – 2.500€
- Verfahrenskosten: pro Station bis zur Versteigerung 1.950€
- Zusätzlich fallen Anwaltskosten an, die abhängig vom Anwalt sind, der jedoch normalerweise nach Stundensatz oder nur eine Gebühr für den Anteil seines Klienten kassiert. Wenn der Anteil sich auf 250.000€ beläuft, liegt die 0,4-Gebühr bei 940,40€.