Testament & Erbvertrag für Immobilienerbe
Beim Vererben von Immobilien können Sie nicht nur ein Testament, sondern auch einen Erbvertrag aufsetzen. Dieser wird zwischen dem Erblasser und dem Erben geschlossen und ist somit für beide Seiten verbindlich. Wenn Änderungen vorgenommen werden sollen, müssen beide Vertragsparteien zustimmen.
Für Sie als Erblasser hat das den Vorteil, dass Sie Bedingungen festlegen können, die erfüllt werden müssen, damit das Erbe angetreten werden kann. Bedenken Sie beim Abschluss solcher Verträge, dass es auch darauf ankommt, ob Sie private Immobilien oder eine Immobilien-GmbH vererben.
Private Immobilien vererben
Beim Vererben von Immobilien, die privat genutzt werden, ist die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Diese lässt sich gegebenenfalls durch Schenkungen zu Lebzeiten verhindern. Außerdem kann die Erbschaftssteuer entfallen, wenn der Erbe ein enger Familienangehöriger des Erblassers ist und für weitere zehn Jahre selbst in der Immobilie lebt.
Immobilien GmbH vererben
Wenn Sie eine Immobilien-GmbH vererben werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Erbschaftssteuer anfällt, noch höher, da der Vermögenswert schneller die Steuerfreibeträge übersteigt als bei einer einzelnen privat genutzten Immobilie. Sie können die Besteuerung mitunter reduzieren, indem Sie vor Ihrem Tod Gesellschaftsanteile an Ihre späteren Erben übertragen.
Immobilien Gmbh steuerfrei vererben
Gegebenenfalls können Sie eine Immobilien-GmbH steuerfrei vererben. Dazu müsste sie vom Erben mindestens sieben Jahre weitergeführt werden. Wenn sie fünf Jahre weitergeführt wird, sind 85 % des Vermögens steuerfrei. Lassen Sie sich am besten steuerlich beraten, ob Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.