Schenken oder Erben?
Die Entscheidung, ob es besser ist, zu schenken oder zu erben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich steuerlicher Überlegungen und persönlicher Präferenzen, da es Menschen gibt, die alle ihre materiellen Besitztümer gerne zu Lebzeiten organisieren möchten und nicht auf ein Testament vertrauen möchten.
Steuer bei Schenkung
Bei einer Schenkung wird die Schenkungssteuer auf den Wert der Schenkung abzüglich des Freibetrags erhoben. Der Schenkungssteuer Freibetrag ist derselbe wie bei der Erbschaftssteuer. Der Freibetrag, aber auch der Steuersatz variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögenswertes und kann zwischen 7% und 50% liegen. Durch rechtzeitige und geplante Schenkungen können jedoch die Freibeträge mehrfach genutzt werden, was die steuerliche Belastung deutlich reduzieren kann.
Das bedeutet, dass man über einen längeren Zeitraum durch eine Schenkung einen steuerlichen Vorteil im Vergleich zum Erbe erzielen kann.
Steuer bei Erbe
Bei einem Erbe wird die Erbschaftssteuer erhoben. Hier gelten dieselben Freibeträge wie bei der Schenkungssteuer und sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erben. Auch die Steuersätze reichen von 7% bis 50%.
Beim Erbe werden jedoch noch weitere Freibeträge berücksichtigt, die in manchen Fällen zutreffen. Es ist deshalb immer sinnvoll, sich gut beraten zu lassen, wenn man eine Schenkung tätigen möchte, um die Erbschaftssteuer zu umgehen.
Zu diesen Freibeträgen gehören:
- der Versorgungsfreibetrag: diesen können Ehepartner/Lebenspartner sowie (minderjährige und volljährige) Kinder geltend machen
- der Pflegefreibetrag: Auch diesen können Ehepartner/Lebenspartner und Kinder geltend machen.
- die Nachlassverbindlichkeiten: Wer die Kosten für die Beerdigung trägt, kann dadurch einen weiteren Steuererlass erhalten. Ohne Bescheinigungen wird vom Finanzamt ein Pauschalbetrag von 10.300€ anerkannt