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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Testamentseröffnung ist ein interner Vorgang beim Nachlassgericht

  • Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen

  • Die Eröffnung ist in der Regel nicht öffentlich und findet daher ohne die Erben statt

  • Nach der Eröffnung werden die Beteiligten benachrichtigt und erhalten Kenntnis über den Inhalt des Testaments.

  • Das Eröffnungsprotokoll ist für die Erben wichtig, um sich bei Banken, Versicherungen etc. als rechtmäßige Erben auszuweisen.

FAQs zum Thema Testamentseröffnung