Das Testament stellt sicher, dass der eigene Wille nach dem Tod respektiert wird. Im Falle von Grundbesitz spielt das Testament sogar eine wichtige Rolle, da Immobilien meist einen hohen Wert haben und es hier oftmals zu Streitigkeiten unter den Erben kommt. Somit ist es wichtig, das Testament richtig zu gestalten und zu formulieren. Dieser Leitfaden bietet viele Informationen, wie man mit Grundbesitz ein Testament verfassen kann, welche rechtlichen Punkte bedacht werden sollten und welche Klauseln Sinn machen.
Was ist ein Testament und warum ist es mit Grundbesitz besonders wichtig?
Wer Vermögen hat, sollte zu Lebzeiten über ein Testament nachdenken. Diese einseitige, rechtsverbindliche Verfügung regelt, wir das Vermögen nach dem Tod zu verteilen ist. Meist ist Grundbesitz, wie Immobilien oder Land, der wertvollste Teil des Nachlasses, weshalb man mit Grundbesitz unbedingt ein Testament verfassen sollte.
Gibt es kein klar formuliertes Testament, greift die gesetzliche Erbfolge und es kann zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen. Ein Testament vermeidet dies, denn der Erblasser erklärt darin seine Wünsche bezüglich des Nachlasses. Hier gilt aber zu bedenken, dass die Personen der gesetzlichen Erbfolge nicht ganz unbedacht bleiben, denn laut Gesetz steht ihnen zumindest ein Pflichtteil zu. Werden sie im Testament nicht berücksichtigt, erhalten sie dennoch diesen Pflichtteil aus der Erbmasse.
Grundlegende Schritte zum Verfassen eines privaten Testaments
Sofern der Verfasser des Testaments noch Herr seiner Gedanken ist, würde es im Grunde schon ausreichen, wenn er seinen letzten Wunsch auf einem Stück Papier niederschreibt, mit Datum versieht und unterschreibt. Doch hier geht es jetzt darum, wie man das Testament richtig schreibt, damit es auch vor dem Nachlassgericht Bestand hat.
- Prüfen rechtlicher Vorgaben: Das Testament sollte so geschrieben sein, dass es auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Somit muss es vom Erblasser handschriftlich und eigenhändig sowie lesbar geschrieben sein. Der volle Name, Ort und Datum als auch Unterschrift müssen auf dem Testament stehen. Die Formulierungen müssen klar und deutlich sein und es dürfen nur Erben genannt werden, die zum Zeitpunkt des Erbantritt schon leben (also keine ungeborenen Enkelkinder). Tiere dürfen nicht bedacht werden aber wohltätige Organisationen und juristische Personen.
- Wünsche nennen: Man sollte schon vor dem Schreiben des Testament genau überlegen, wie das Vermögen an wen verteilt werden soll.
- Zeugen: Es muss niemand bezeugen können, dass der Erblasser das Testament geschrieben hat, er muss es aber selbst geschrieben und unterschrieben haben.
- Aufbewahrung: Im Idealfall hinterlegt man das fertige Testament bei einem Notar oder dem Nachlassgericht. Man kann es aber auch selbst an einem sicheren Ort verwahren.
Die gesetzliche Erbfolge verstehen und eigene Wünsche definieren
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist im BGB geregelt und bestimmt die Reihenfolge, wer in welchem Umfang erbt.
Hier gibt es:
- Erben erster Ordnung: Kinder und Enkelkinder
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister des Erblassers
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Nichten und Neffen)
Es ist wichtig, diese Reihenfolge zu verstehen, um die Wünsche im Testament möglichst klar zu schreiben, da es im Testament Abweichungen der gesetzlichen Erbfolge geben könnte. Geht es um wertvollen Besitz, sollte man sich Gedanken darüber machen, wer an welchen Dingen großes Interesse haben könnte. Als Beispiel: Es wäre unschön, einem Kind, das schon drei Häuser besitzt, eine Immobilie zu vererben, wogegen sich das andere Kind immer noch kein eigenes Haus leisten konnte. Deshalb sollte man sich beim Testament verfassen mit Grundbesitz ein wenig in die Leute versetzen, die bedacht werden.
Handschriftliches vs. notarielles Testament
Das handschriftliche Testament sollte, wie der Name schon sagt, mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es kostet praktisch nichts, kann aber wegen formaler Fehler leichter anfechtbar sein. Was kostet ein Testament beim Notar? Ein Notar kann das Testament erstellen und beglaubigen, was mehr Rechtssicherheit bietet. Hierfür verlangt er eine Gebühr, die sich nach der Höhe des Nachlasswertes richtet.
Der Notar kann beide Testament-Arten sicher verwahren oder dem Erblasser zur eigenen Aufbewahrung aushändigen. Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht? Es ist eine gewisse Sicherheit, wenn man das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Wer es selbst aufbewahrt, läuft Gefahr, dass es im Sterbefall nicht gefunden wird oder ein nicht bedachter Erbe es einfach verschwinden lässt.
Testamentvorlagen nutzen: Darauf sollten Sie achten
Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für ein Testament. Diese kann man durchaus nutzen, doch sollte man daran denken, dass diese nicht immer rechtssicher sind. Deshalb sollte man selbst auf ein paar wichtige Dinge achten:
- Rechtliche Korrektheit: Die Vorlage muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Anpassungsmöglichkeit: Die Vorlage muss sich individuell anpassen lassen.
- Klarheit: Klare Formulierungen sind ein Muss, damit es bei der Testamentseröffnung keine Unklarheiten gibt.
- Aktualität: Das Testament muss nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geschrieben sein.
Testament verfassen mit Grundbesitz
Hat der Erblasser Grundbesitz, geht es unter Umständen um richtig viel Geld und spätere Streitigkeiten bei den Erben. Deshalb muss man beim Testament verfassen mit Grundbesitz doch ein wenig vorsichtiger sein.
- Detailliert beschreiben: Den Grundbesitz möglichst genau beschreiben, mit Adresse und Grundstücksnummer.
- Erbquote festlegen: Genau nennen, wer welchen Anteil am Grundbesitz erbt.
- Sonderregelungen: Gibt es Sonderregelungen wie Nutzungsrechte oder Mieteinnahmen, so sind diese festzuhalten.
Die Erbquote bei Grundbesitz festlegen
Es ist wichtig, die Erbfolge im Testament klar zu definieren, denn sonst kann es später zu Streitereien unter den Erben kommen und im schlechtesten Fall zur Zwangsversteigerung der Immobilie.
Deshalb sollten alle Erben des Grundbesitzes namentlich genannt werden. Zudem braucht es eine Angabe, welche Grundstücksteile oder Größe welcher Erbe erhält. Auflagen können es den Erben zwar schwieriger machen, das Erbe zu verwalten, doch darf der Erblasser diese fordern. Sie müssen aber auch ganz genau im Testament festgehalten sein.
Spezielle Formulierungen und Klauseln für Immobilien im Testament
Ein Testament verfassen mit Grundbesitz ist eigentlich eine super Lösung, denn der Erblasser kann alle seine Wünsche äußern und dafür sorgen, dass sein Nachlass in gute Hände kommt. Somit darf er auch Klauseln und Rechte in sein Testament schreiben. Es sind allein seine Wünsche, die hier zählen.
Beliebte Klauseln sind zum Beispiel:
- Vorbehaltsklausel: Sie erklärt, was mit dem Grundbesitz passieren soll, wenn der genannte Erbe ihn nicht möchte. So zum Beispiel eine Klausel zum Verkaufsvorbehalt.
- Nutzungsrechte: Genau schreiben, Nutzungsrecht an der Immobilie hat. So zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht für den Ehepartner.
- Vermietungsregelungen: Bestimmungen, ob die Immobilie vermietet werden darf.
Es ist übrigens auch wichtig festzuhalten, wie mit einer Generalvollmacht umgegangen wird. Manchmal wird diese auf eine Person ausgestellt, damit sie die Bankgeschäfte des Erblassers erledigen kann. Jedoch kann die berechtigte Person mit der Generalvollmacht das Konto leeren und die Erben gehen leer aus. Deshalb ist es wichtig, dies ebenso im Testament zu vermerken oder bei der Bank eine Generalvollmacht zu erteilen, die mit dem Tod erlischt.
Die Wichtigkeit der Nachlassplanung bei Immobilienbesitz
Geld lässt sich gut unter den Erben aufteilen, doch Immobilien haben ein hohes Potenzial für Streitigkeiten, die sogar vor Gericht enden. Die sorgfältige Nachlassplanung ist deshalb entscheidend, um den Wert der Immobilie möglichst zu erhalten. Dies erspart den Erben später auch finanzielle Belastungen durch Zwangsversteigerung, Gerichts- und Anwaltskosten.
Rechtliche Stolpersteine beim Testament mit Grundbesitz
Wer ein Testament mit Grundbesitz verfassen möchte, muss aufpassen. Schon kleine Formfehler, schlechte Formulierungen oder das Vergessen der Pflichtteilsansprüche kann zu Problemen oder gar Unwirksamkeit des Testaments führen.
Das Testament muss formell korrekt sein, sonst hat es keine Gültigkeit. Es muss absolut klar die Wünsche aufzeigen, damit hier keine Fragen offenbleiben. Selbst wenn ein Erbe im Testament übergangen wird, weil er vielleicht den Kontakt zur Familie abgebrochen hat, so hat er doch ein Recht auf seinen Pflichtteil. Wird laut Testament das Haus einem Erben vermacht, so muss dieser Erben den übergangenen Erben den Pflichtteil auszahlen. Im Zweifel bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung oder sogar Verschuldung.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, die Erbfolge beim Schreiben des Testaments im Hinterkopf zu behalten und diese Personen nicht ganz auszuschließen.
Das Berliner Testament: Eine Möglichkeit für Ehepaare
Beim Berliner Testament handelt es sich um eine spezielle Art des Testaments, bei dem sich Ehepaare als Alleinerben einsetzen können. Der überlebende Partner wird bei Hausbesitz durch das Berliner Testament abgesichert. Gleiches gilt natürlich bei Geldvermögen. Allerdings darf man auch beim Berliner Testament den Pflichtteil nicht vergessen. Denn diesen gibt es nicht. Das bedeutet, beim Berliner Testament erbt erst der Ehepartner alles und wenn dieser verstorben ist, sind die Kinder an der Reihe.
Im Falle von erwachsenen Kindern könnten diese nun ihren Pflichtteil einklagen, doch dafür enthält das Berliner Testament eine Pflichtteil-Strafklausel. Fordern sie den Pflichtteil gerichtlich ein, enterben sie sich praktisch selbst. Die Krux an der Sache ist aber, dass dem Kind dennoch ein Pflichtteil zusteht und den bekommt es auch. Stirbt nun aber der noch lebende Elternteil, erhält das Kind von diesem nicht das komplette Erbe, sondern auch nur einen Pflichtteil davon, weil es wegen der Pflichtteil-Strafklausel aus dem Berliner Testament enterbt wurde.
Im Grunde ist es also so, dass die Kinder nicht unbedingt schlechter behandelt werden. Die Summe des Erbes ist am Ende aber deutlich geringer. Somit sollte man gut überlegen, ob man vom Berliner Testament Gebrauch macht, wenn man eine Familie hat.
Somit wäre auf jeden Fall die Frage geklärt: Ehepartner stirbt, wer erbt das Haus? Im Falle des Berliner Testaments, der noch lebende Ehepartner. Die Kinder gehen dabei aber leer aus und es kann zu Streitereien kommen.
Testament und Pflichtteil: Ansprüche von Angehörigen beachten
Das Gesetz regelt im BGB nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Ansprüche des Pflichtteils. Diesen erhalten bestimmte Angehörige wie Kinder und Ehepartner, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Beim Testament verfassen mit Grundbesitz muss dieser unbedingt bedacht werden, sonst kann es später Konflikte geben.
Auswirkungen des Pflichtteils beim Erbe von Immobilien
Die Pflichtteilsansprüche können für Erben eine finanzielle Belastung darstellen, wenn es um den Nachlass von Immobilien geht. Den Pflichtteil kann man nicht in Form von Immobilien ausbezahlen, nur als Geld. Somit kann dies bedeuten, dass die Immobilie verkauft werden muss, damit die Ansprüche befriedigt werden. Deshalb ist es fast schon eine moralische Pflicht beim Verfassen des Testaments mit Grundbesitz, den Pflichtteil zu bedenken und entweder die Erben der Erbfolge nicht zu berücksichtigen.
Möglichkeiten der Pflichtteilsreduzierung
Es gibt viele Schlupflöcher für Menschen mit Vermögen und diese sollte man nutzen, wenn man für bestimmte Personen den Pflichtteil reduzieren möchte.
Folgende Möglichkeiten gibt es hier:
- Schenkungen: Es können zu Lebzeiten Schenkungen an die Erben erfolgen, um den Pflichtteil zu reduzieren. Dies muss natürlich alles schriftlich, möglichst notariell festgehalten werden.
- Verzichtserklärungen: Die Pflichtteilsberechtigten können durch eine notarielle Vereinbarung auf den Pflichtteil verzichten.
- Ausgleichszahlungen: Die Erben können Ausgleichszahlungen vereinbaren.
Testamentsvollstrecker einsetzen: Verwaltung des Grundbesitzes nach dem Tod
Bei komplexen Nachlässen mit Immobilien ist es sinnvoll. einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dieser verwaltet und verteilt den Nachlass nach den testamentarischen Vorgaben.
Kosten eines Testaments beim Notar
Wie hoch die Kosten des Notars sind, hängt von der Höhe des Vermögens ab. Die Kosten setzen sich aus Notar-Gebühr und Verwahrungsgebühr zusammen. Sie mögen zwar hoch erscheinen, bieten am Ende aber die Sicherheit, dass das Testament rechtssicher ist. Beim Testament verfassen mit Grundbesitz eine sehr wichtige Tatsache.
Überblick über potenzielle Notarkosten
Geht man von einem Nachlasswert von 10.000 Euro aus und lässt man ein Einzeltestament erstellen und verwahren, so liegen die Kosten bei etwa 75 Euro. Liegt der Nachlasswert bei etwa 250.000 Euro steigen die Kosten für den Notar schon auf bis zu 535 Euro an.
Lassen Ehepartner ein Gemeinschaftstestament erstellen, sind die Kosten auch etwas höher. Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro liegen die Kosten bei 150 Euro. Hat der Nachlass einen Wert von 250.000 Euro fallen Gebühren von etwa 1070 Euro an.
Spartipps bei der Testamentserrichtung
Wer Notarkosten sparen möchte, hat folgende Möglichkeiten:
- Handschriftliches Testament: Kostet nichts, birgt aber auch Risiken.
- Testament mit Vorlage: Diese gibt es kostenlos oder kostengünstig im Internet.
- Verzicht auf Formalitäten: Der Blick auf das Wesentliche gerichtet und klare Formulierungen können unnötige Kosten beim Notar vermeiden.
Fazit zu Testament verfassen mit Grundbesitz
Die Planung eines Testament erfordert Sorgfalt und präzise Formulierungen, gerade dann, wenn man ein Testament mit Grundbesitz verfassen möchte. Es muss ganz klar den letzten Willen ausdrücken und darf keine Fragen offen lassen. Zwar ist ein handschriftliches Testament auch gültig, jedoch bietet die notarielle Variante mehr Rechtssicherheit. Unter Ehepaaren ist das Berliner Testament sehr beliebt, wobei hier die Vor- und Nachteile gut überdacht werden sollten, wenn erwachsene Kinder vorhanden sind. Immer sollte der Erblasser beim Testament die Erbfolge beachten, damit die Erben am Ende keine finanziellen Nachteile haben.
FAQs zu Testament verfassen mit Grundbesitz
Wie benenne ich Grundbesitz in meinem Testament korrekt?
Er sollte so detailliert wie möglich beschrieben werden, mit Adresse und Grundstücksnummer.
Welche steuerlichen Aspekte muss ich beim Vererben von Grundbesitz beachten?
Es kann die Erbschaftssteuer anfallen, die vom Wert des Grundstücks und dem Verwandtschaftsgrad der Erben abhängt.
Wie wird der Grundbesitz nach meinem Tod auf die Erben übertragen?
Die Erben müssen einen Eintrag im Grundbuch vornehmen lassen. Hierfür brauchen sie den Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament.
Was passiert, wenn ich den Pflichtteil für nahe Verwandte nicht berücksichtige?
Sie haben einen Anspruch darauf und können diesen gerichtlich durchsetzen. Somit haben die Erben eine finanzielle Belastung.
Ist es sinnvoll, ein notariell beglaubigtes Testament zu erstellen?
Ja, denn dieses ist rechtssicher und kann nicht so leicht angefochten werden.