Angehörige, Erbinnen oder Erben tragen damit die (Bestattungs-)kosten der verstorbenen Person. Anspruch auf Sterbegeld haben heute nur noch spezielle Personen- und Berufsgruppen.
Anspruch auf Sterbegeld
Sterbegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Angehörigen oder Hinterbliebenen eines Verstorbenen gewährt wird, um die Kosten der Beerdigung zumindest teilweise zu decken. Früher konnte man diesen Betrag bei verschiedenen Stellen beantragen, wie gesetzlichen Versicherungen oder Krankenkassen.
In Deutschland wurde der gesetzliche Anspruch auf Sterbegeld im Jahr 2004 komplett abgeschafft, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt schon auf einen Mindestbetrag gekürzt worden war.
Dadurch sind heute Sterbegeldversicherungen eine interessante Alternative zum Anspruch auf Sterbegeld geworden.
Wichtige Aspekte:
- Es gibt heutzutage keinen Anspruch auf Sterbegeld von gesetzlichen Krankenkassen.
- Nur noch Kriegsopfer des Ersten und Zweiten Weltkriegs können Sterbegeld beim Versorgungsamt beantragen. Dadurch haben immer weniger Personen Anspruch auf Sterbegeld.
- Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gibt es eine Möglichkeit Sterbegeld von einer Unfallversicherung zu erhalten
- Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf Sterbegeld
- Im Bundesversorgungsgesetz (BVG) werden die Ansprüche geregelt
Anspruch auf Sterbegeld stellen: Auf was muss man achten?
Den Anspruch auf Sterbegeld können in der Regel die nächsten Angehörigen des Verstorbenen geltend machen, darunter Ehepartner, Kinder oder auch andere Personen, die nachweislich die Bestattungskosten tragen. Um das Sterbegeld zu beantragen, müssen die Antragsteller bestimmte Dokumente wie die Sterbeurkunde, Rechnungen für Bestattungskosten und Versicherungsnachweise einreichen. Der Antrag sollte so schnell wie möglich nach dem Todesfall gestellt werden, um eine rechtzeitige finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Heutzutage haben nur noch folgende Personengruppen Anspruch auf Sterbegeld:
- Kriegsopfer aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg (Antrag kann beim Versorgungsamt gestellt werden)
- Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes
- Arbeiter, die bei Arbeitsunfällen, auf dem Weg zur Arbeit oder durch eine Berufskrankheit ums Leben kommen und durch eine Unfallversicherung gedeckt waren (Antrag bei der Versicherung)
- Begünstigte einer Sterbegeldversicherung
Arten von Sterbegeld
Sterbegeld kann aus unterschiedlichen Quellen stammen, und diese bestimmt, wer Anspruch auf Sterbegeld hat und wie es beantragt werden kann.
Die verschiedenen Arten von Sterbegeldern sind:
- Gesetzliches Sterbegeld – heute beschränkt auf sehr wenige Personengruppen
- Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse – komplett abgeschafft seit 2004
- Sterbegeld aus Sterbegeldversicherungen – eine gute Alternative, um einen Betrag, der die gesamten Bestattungskosten trägt, im Todesfall zu erhalten
- Sterbegeld der Rentenversicherung – Eigentlich gibt es kein Sterbegeld der Rentenversicherung, aber die Witwe (oder der Witwer) einer verstorbenen Person, die Rente bezog, hat Anspruch darauf, drei Monate lang die vollen Rentenbezüge zu erhalten.
- Sterbegeld vom Arbeitgeber – manche Arbeitgeber zahlen Sterbegeld, soweit im Vertrag vorgesehen
- Sterbegeld der Lebensversicherung – im Todesfall wird die Lebensversicherung ausgezahlt
Anspruch auf gesetzliches Sterbegeld
Heute gibt es kein allgemeines gesetzliches Sterbegeld mehr, und nur noch bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Soldaten, sowie Kriegsopfer aus den Weltkriegen haben weiterhin Anspruch auf Sterbegeld.
Anspruch auf Sterbegeld der Krankenkasse
Einige private Krankenkassen bieten durch Zusatzversicherungen weiterhin Sterbegeld an. Jedoch muss der Versicherte eine Sterbegeldversicherung im Rahmen seiner weiteren Versicherungen abgeschlossen haben. Normalerweise ist in diesen Fällen bereits ein Begünstigter festgelegt. Die Höhe des Sterbegeldes hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Anspruch auf Sterbegeld aus Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen sind spezielle Versicherungen, die abgeschlossen werden können, um im Todesfall eine festgelegte Summe zur Deckung der Bestattungskosten auszuzahlen. Diese Versicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden und wird aus verschiedenen Gründen gewählt:
- um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten.
- wenn man keine direkten Nachkommen hat
- wenn man keinen Bezug zu der nächsten Familie hat
- um die Bestattungsart und die Wahl des Bestatters vor dem Tod festzulegen und die Bezahlung zu garantieren.
Die Auszahlung erfolgt im Todesfall relativ schnell an die im Vertrag benannten Begünstigten oder an diejenigen, die die Bestattungskosten tragen. Es ist auch möglich, direkt den Bestatter zu bezahlen.
Sterbegeld Anspruch für Rentner
Auch für Rentner gibt es keinen Anspruch auf Sterbegeld mehr, doch ein Witwer oder eine Witwe eines Rentners hat die Möglichkeit ein sogenanntes “Sterbevierteljahr” zu erhalten. In diesem Vierteljahr erhalten sie die vollen Rentenbezüge des Verstorbenen. Erst im Anschluss an diese drei Monate tritt die eigentliche Witwenrente in Kraft.
Das Sterbevierteljahr muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt werden!
Antragstellung zum Anspruch auf Sterbegeld
Um den Anspruch auf Sterbegeld geltend zu machen, müssen bestimmte Schritte beachtet werden, die jedoch von den unterschiedlichen Institutionen abhängen. Je nach Unfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Rentenkasse oder Versorgungsamt müssen unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden.
Dazu gehören:
- Sterbeurkunde
- Nachweise über die Bestattungskosten
- gegebenenfalls Versicherungsunterlagen
- Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises des Begünstigten
- evtl. Antragsformular
Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach dem Todesfall eingereicht werden, um eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung zu gewährleisten. Oftmals bieten Bestattungsunternehmen Unterstützung bei der Antragsstellung an.
Fazit zum Sterbegeld Anspruch
Sterbegeld bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen und hilft, die Bestattungskosten, die normalerweise mehrere tausend Euro betragen, zu decken. Obwohl das gesetzliche Sterbegeld in Deutschland für gesetzlich Krankenversicherte abgeschafft wurde, bestehen weiterhin Möglichkeiten, Sterbegeld durch eine Sterbegeldversicherung oder spezielle Versorgungswerke zu erhalten. Der Anspruch auf Sterbegeld gilt jedoch heutzutage nicht mehr für jeden. Wenn es einen Anspruch durch eine Unfallversicherung, eine Rentenversicherung oder eine Sterbegeldversicherung gibt, sollte dieser rechtzeitig geltend gemacht werden.
- Sterbegeld hilft den Hinterbliebenen, die Bestattungskosten zu decken.
- Es gibt verschiedene Arten von Sterbegeld, doch heutzutage hat nicht mehr jeder Anspruch darauf.
- Anspruch auf Sterbegeld kann von den nächsten Angehörigen geltend gemacht werden.
- Wichtige Dokumente und Nachweise sind erforderlich.
- Das Bestattungsunternehmen kann bei den Formalitäten helfen
FAQs zum Sterbegeld Anspruch
Wer hat ein Recht auf Sterbegeld?
Ehepartner, Kinder oder Personen, die nachweislich die Bestattungskosten tragen, können Anspruch auf Sterbegeld haben.
Wann hat man Anspruch auf Sterbegeld?
Anspruch auf Sterbegeld haben Angehörige von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Kriegsopfern, Versicherte bei einer Unfallversicherung, Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung im Todesfall, wenn sie die Bestattungskosten tragen.
Was ist Sterbegeld?
Sterbegeld ist eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Bestattungskosten, die an die Hinterbliebenen eines Verstorbenen gezahlt wird, wenn ein Anspruch besteht.
Wann zahlt die Krankenkasse Sterbegeld?
Einige private Krankenkassen zahlen Sterbegeld, wenn eine entsprechende Versicherungspolice besteht. Gesetzliche Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr.
Haben Angehörige Anspruch auf Sterbegeld?
Angehörige wie Ehepartner und Kinder haben Anspruch, wenn eine Sterbegeldversicherung oder eine andere Versicherung mit Sterbegeldanspruch besteht oder der Verstorbene bei einem Versorgungswerk Sterbegeldanspruch hat.