Die gesetzlichen Regelungen für Sonderurlaub im Todesfall der Eltern sind relativ sparsam. Sollten Sie verbeamtet sein oder einen Tarifvertrag haben, stehen Ihnen zwei Tage zu.
Für alle anderen Arbeitnehmer gelten individuelle Vereinbarungen, die entweder im Vertrag festgelegt worden sind oder die vor der Beantragung mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen für Sonderurlaub im Todesfall
Die gesetzlichen Regeln für Sonderurlaub im Todesfall von Vater oder Mutter sind nicht besonders umfangreich. Dementsprechend sollten folgenden Punkte beachtet werden, um zu erfahren ob und wie viel Sonderurlaub wirklich für Beerdigung und Trauerbewältigung zugestanden wird:
- Sind Sie verbeamtet? Dann bekommen Sie zwei Tage Sonderurlaub.
- Haben Sie einen Tarifvertrag? Auch dann stehen Ihnen zwei Tage zu.
- Sind Sie ein Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag? Dann können individuelle Regelungen vorliegen.
Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall der Eltern
nach § 616 BGB
Laut §616 BGB haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub.
Die Dauer wird aber nicht genauer benannt. Es heißt nur, dass der Zeitraum „verhältnismäßig“ sein und nicht zu lange andauern sollte. Arbeitgeber haben hier also viel Entscheidungsfreiraum.
Sonderurlaubsregelungen im Tarifvertrag
(TVöD)
Wenn Sie über einen Tarifvertrag verfügen, gelten sehr genau ausformulierte Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Dort ist nicht nur geklärt, welcher Verwandtschaftsgrad vorliegen muss, damit Sie Anspruch auf die Befreiung von der Arbeitspflicht haben, sondern auch, wie lange Sie sich Urlaub nehmen können.
Übersicht über den TVöD
In § 29 des TVöD wird Sonderurlaub im Todesfall folgendermaßen geregelt: Es dürfen zwei Tage Urlaub genommen werden, wenn diese Angehörigen verstorben sind:
- Ehegatte
- Eltern
- Kinder
Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegereltern ist dementsprechend nicht vorgesehen. Laut TVöD ist der Urlaubsanspruch aber in anderen Situationen wie der Geburt des Kindes, eines Umzugs aus dienstlichen Gründen oder einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen gegeben.
Bezahlte Freistellung im Todesfall
Während dieser zwei Tage erhalten Sie laut TVöD eine Entgeltfortzahlung, sodass Sie sich keine Gedanken um einen Lohnausfall machen müssen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, um zu trauern oder um sich um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern, können Sie Urlaub nehmen. Gegebenenfalls ist auch eine Krankschreibung möglich. Wenden Sie sich dafür einfach an Ihren Hausarzt.
Sonderurlaub Todesfall Eltern
– was gilt in diesem Fall?
Weniger klar sehen die Regelungen bei Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag aus. Sie sind auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen.
Es spielen aber auch noch weitere Aspekte wie der Verwandtschaftsgrad und die Betriebszugehörigkeit mit hinein.
Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall
Die Dauer kann ohne einen vorliegenden Tarifvertrag sehr unterschiedlich ausfallen. Üblicherweise werden ein bis drei Tage gewährt. Der tatsächliche Zeitraum wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst.
Einfluss des Verwandtschaftsgrades
Je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren, desto größer ist die Chance, dass Sonderurlaub gewährt wird. Üblich sind zum Beispiel diese Regelungen:
- Sonderurlaub im Todesfall der Eltern: Ein bis zwei Tage
- Sonderurlaub im Todesfall der Geschwister: Ein bis zwei Tage
- Sonderurlaub im Todesfall eines Kindes: Zwei bis drei Tage
- Sonderurlaub im Todesfall des Ehegatten: Zwei bis drei Tage
- Sonderurlaub im Todesfall der Oma oder des Opas: Manche Arbeitgeber gewähren einen Tag.
Selbstredend benötigen Sie auch eine Zeit der Trauer, weil die Freundin gestorben ist. Viele Arbeitgeber geben deswegen nicht nur Sonderurlaub im Todesfall des Ehegatten, sondern auch, wenn der Lebenspartner verstorben ist.
Betriebszugehörigkeit und Kulanz des Arbeitgebers
Neben dem Verwandtschaftsgrad können die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und die Kulanz Ihres Arbeitgebers Einfluss auf die Dauer der bezahlten Freistellung haben.
Beantragung von Sonderurlaub im Todesfall der Eltern
Schritte und Tipps
Um Sonderurlaub einzureichen, sollten Sie ein Schreiben verfassen, in dem Sie den Grund für die gewünschte Freistellung nennen und um die Gewährung nach § 616 BGB bitten. Geben Sie außerdem an, wann Sie den Sonderurlaub nehmen möchten.
Notwendige Dokumente
Gegebenenfalls wird der Arbeitgeber die Vorlage der Sterbeurkunde fordern. Am besten fragen Sie vorher einmal kurz bei der Personalabteilung nach, ob das notwendig ist. Weitere Dokumente müssen Sie in der Regel nicht besorgen.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Sollte es keine festen Regelungen für den Sonderurlaub in Ihrem Betrieb geben, sollten Sie vor dem Antrag das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihn bitten, Ihnen für eine angemessene Zeit Sonderurlaub zu gewähren.
Einfluss von Sonderurlaub auf den gesetzlichen Erholungsurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub. Diese Zeit soll zur Regeneration genutzt werden. Der Sonderurlaub dient hingegen dazu, den Arbeitnehmer bei außerordentlichen Situationen vorübergehend von seiner Arbeitspflicht zu befreien.
Beide Urlaubsarten werden also aus sehr unterschiedlichen Gründen beantragt. Wenn allerdings der Todesfall während Ihres Erholungsurlaubs eintritt, haben Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Es ist auch nicht möglich, sich ein paar Tage des Erholungsurlaubes wieder gutschreiben zu lassen. Der Grund dafür ist, dass Ihnen der Sonderurlaub nur zusteht, wenn Sie aufgrund der besonderen Umstände daran gehindert sind, Ihre Arbeit zu verrichten.
Wenn Sie gerade Urlaub haben, besteht aber gar keine Arbeitspflicht.
Alternativen zum Sonderurlaub im Todesfall der Eltern bei Ablehnung
Der Arbeitgeber ist nach § 616 BGB verpflichtet, Ihnen Sonderurlaub im Todesfall der Eltern zu gewähren. Aufgrund der schwammigen Regelung im Gesetz kann es aber durchaus passieren, dass dieser verwehrt wird. Wenn Sie ohnehin mit Ihrer Trauerbewältigung beschäftigt sind, haben Sie wahrscheinlich wenig Lust, sich mit ihm zu streiten. Dann sollten Sie Ihre Alternativen ausloten.
Unbezahlte Freistellung
Wenn Sie Ihre Urlaubstage nicht dafür verbrauchen möchten oder keine mehr übrig haben, können Sie einen Antrag auf unbezahlte Freistellung stellen. In diesem Fall müssen Sie auf die Lohnfortzahlung verzichten.
Regulärer Urlaub
Es steht Ihnen natürlich frei, Ihren regulären Urlaub zu nehmen. Hierbei kommt es ein wenig darauf an, wie flexibel die Personalabteilung ist. Im Todesfall müsste der Urlaub schließlich relativ spontan eingereicht werden.
Besondere Situationen: Sonderurlaub bei Schwiegereltern und Großeltern
Tarifliche Angestellte und Beamte haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Schwieger- oder die Großeltern verstorben sind. Sie müssen regulären Urlaub nehmen oder sich freistellen lassen. Anders kann es bei Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag aussehen.
Manchmal gestattet der Arbeitgeber ein bis zwei Tage. Schwieriger wird es in der Regel, wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Wenn also der beste Freund gestorben ist, sind die Chancen meist schlecht.
Rechtliche Möglichkeiten bei Verweigerung von Sonderurlaub im Todesfall der Eltern
Der Arbeitgeber darf einen Antrag auf Sonderurlaub bei einem Todesfall nicht einfach so ablehnen. Das gilt insbesondere, wenn es entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag gibt, aber auch ohne feste Vereinbarungen können Sie sich auf § 616 BGB berufen. Zunächst sollten Sie noch einmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Wenn er den Sonderurlaub im Todesfall der Eltern immer noch verweigert, können Sie anschließend rechtliche Schritte einleiten.
Arbeitsgericht und einstweilige Verfügung
Sie können Ihr Recht auf Sonderurlaub einklagen. Wenn er besonders zeitnah gewährt werden soll, käme eventuell eine einstweilige Verfügung infrage. Es kann aber auch Schadensersatz eingeklagt werden.
Rechtliche Schritte und Beratung
Lassen Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten und führen Sie die Klage möglichst nicht auf eigene Faust durch. Mit der Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt lässt sich die Angelegenheit vielleicht auch außergerichtlich regeln.
Besonders praktisch ist in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt dann die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
Fazit zum Sonderurlaub im Todesfall der Eltern
Die gesetzlichen Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall lassen viel Interpretationsspielraum, sodass Sie sich immer direkt mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen sollten.
Optimalerweise ist im Arbeitsvertrag festgelegt, wie lange Sie sich beurlauben lassen können. Ansonsten sollten Sie zeitnah das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Beamte und Angestellte mit Tarifvertrag haben hingegen grundsätzlich zwei Tage Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Elternteil gestorben ist.
FAQs zum Sterbegeld Anspruch
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall eines Elternteils?
Der Arbeitgeber kann Ihnen den Sonderurlaub nicht einfach verwehren. Wie Ihre Ansprüche im Detail aussehen und ob Sie vielleicht auch im Todesfall der Schwiegereltern eine bezahlte Freistellung beantragen können, ist aber von den individuellen Regelungen abhängig.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir im Todesfall eines Elternteils zu?
Beamte und tarifliche Angestellte können zwei Tage Sonderurlaub nehmen. Bei anderen Arbeitgebern sind es zwischen ein bis drei Tagen.
Muss ich den Sonderurlaub für den Todesfall meines Elternteils nachweisen?
Normalerweise besteht eine Nachweispflicht durch den Arbeitnehmer. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach und reichen Sie bei Bedarf die Sterbeurkunde ein. Damit können Sie eindeutig nachweisen, dass eines Ihrer Elternteile verstorben ist.
Wie beantrage ich Sonderurlaub im Todesfall eines Elternteils bei meinem Arbeitgeber?
Reichen Sie den Sonderurlaub für die Beerdigung und die Trauerbewältigung einfach so ein, wie Sie auch Ihren regulären Urlaub einreichen würden. Geben Sie als Grund den Todesfall eines Elternteils an und nennen Sie den gewünschten Zeitraum.
Wird der Sonderurlaub im Todesfall eines Elternteils bezahlt?
Während des Sonderurlaubs erhalten Sie eine Lohnfortzahlung für die vorher vereinbarte Zeit. Diese liegt bei ein bis drei Tagen. Wenn Sie länger fernbleiben, müssen Sie Urlaub nehmen oder sich unbezahlt freistellen lassen.