Hamburg, 26. September 2012 – Bedürftige Bürger erhalten in Köln rund zweieinhalbmal so viel Geld für eine Sozialbestattung wie im benachbarten Düsseldorf, so das Ergebnis einer Untersuchung von Bestattungen.de. Die Experten analysierten die vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommenen Bestatterkosten bei Feuerbestattungen. Ergebnis des Vergleichs: Bundesweit gibt es bei den Zahlungen für ein Armenbegräbnis Unterschiede von bis 900,- Euro. Auch die übernommenen Leistungen variieren.

„Jede Kommune legt selbst fest, welche Leistungen und Sätze sozial bedürftigen Angehörigen bei Sozialbestattungen zustehen“, heißt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bestattungen.de befragte daher Sozialhilfeträger in ganz Deutschland und stellte große Unterschiede fest: Den niedrigen Sätzen in Berlin (750,- Euro), Essen (913,- Euro) und München (956,- Euro) stehen Beispiele wie Dresden gegenüber. Mit 1.450,- Euro ist die Unterstützung dort fast doppelt so hoch wie in Berlin.

Besonders extrem variiert die Hilfestellung in Nordrhein-Westfalen. Während Köln einen Maximalsatz von 1.465,- Euro pro Bestattung zahlt, bekommen Düsseldorfer nur eine Unterstützung von 588,- Euro, also rund 900,- Euro weniger. Obwohl beide Städte lediglich knapp 50 Kilometer voneinander entfernt liegen, ist die Unterstützung in Köln im Vergleich rund zweieinhalbmal so groß. „In Köln und Düsseldorf sind die Bestattungskosten ähnlich. Es entsteht der Eindruck, dass das wohlhabende Düsseldorf den besonders Bedürftigen keine würdevolle Bestattung ermöglichen möchte“, sagt Fabian Schaaf, Bestattungen.de-Geschäftsführer. Manche Kommunen halten sich sogar gänzlich bedeckt. Die Stadt Hannover verweigerte die Auskunft über Leistungen und Sätze.

Eine Sozialbestattung soll laut Aussage des BMAS „einfach, würdig und angemessen“ sein. Neben den übernommenen Kosten variieren jedoch auch die einzelnen Leistungen von Kommune zu Kommune. In Berlin werden die Kosten für eine Trauerfeier nur in Ausnahmefällen übernommen, während dies in anderen Städten selbstverständlich ist. Einige Kommunen wie München oder Dortmund zahlen zudem keinen Grabstein. In Hamburg stehen den Angehörigen nur vorausgewählte Bestatter zur Verfügung.

Die Untersuchung zeigt, wie stark Leistungen und Kostensätze innerhalb der Bundesrepublik variieren. „Die übernommenen Leistungen und Sätze sind kaum nachvollziehbar. Wir fordern einen bundesweit einheitlichen Leistungskatalog für Sozialbestattungen. Auch die Kostensätze sollten auf Bundesebene vorgegeben und lediglich an die regional üblichen Bestattungskosten angepasst werden“, sagt Schaaf.

Pressekontakt: Anja Rohde – 040/ 609 409 23 – <!-- var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy16173 = 'presse' + '@'; addy16173 = addy16173 + 'bestattungen' + '.' + 'de'; document.write(''); document.write(addy16173); document.write(''); //-->n <!-- document.write(''); //--> Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
<!-- document.write(''); //-->


Grafiken zur Untersuchung:

Image Alt Text