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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, bei dem das gesamte Vermögen der Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum wird.

  • Gemeinschaftliches Vermögen: Umfasst sowohl vor der Ehe eingebrachtes als auch während der Ehe erworbenes Vermögen.

  • Trennung: Bei Auflösung der Ehe wird das gemeinschaftliche Vermögen gleichmäßig aufgeteilt.

  • Erbe: Bei Tod eines Ehepartners wird der Anteil des Verstorbenen gemäß Erbrecht verteilt.

  • Vereinbarung: Die Gütergemeinschaft muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden.

Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, der in der Ehe vereinbart werden kann. Nötig ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der dafür sorgt, dass beide Partner gemeinschaftlich auf das gesamte Vermögen (Gesamtgut) zugreifen dürfen. Zudem können Ehepartner im Vertrag Vorbehaltsgut definieren, das im Besitz eines der Ehepartner bleibt.

FAQs zu Gütergemeinschaft