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Das Wichtigste in Kürze

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    Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

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    Die nächsten Verwandten erben zuerst.

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    Neben den nächsten Verwandten hat der Ehegatte einen besonderen Erbanspruch.

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    Mit dem Pflichtteil wird sichergestellt, dass bestimmte Erben trotz Testament einen gewissen Anteil erhalten.

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    Für den Antritt des Erbes wird meist ein Erbschein benötigt.

FAQs zu gesetzliche Erbfolge