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Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

  • Die nächsten Verwandten erben zuerst.

  • Neben den nächsten Verwandten hat der Ehegatte einen besonderen Erbanspruch.

  • Mit dem Pflichtteil wird sichergestellt, dass bestimmte Erben trotz Testament einen gewissen Anteil erhalten.

  • Für den Antritt des Erbes wird meist ein Erbschein benötigt.

FAQs zu gesetzliche Erbfolge