Erbvertrag vs. Testament: Grundlegende Unterschiede
Das Testament sowie der Erbvertrag unterscheiden sich in der Art und Bindungswirkung. Beim Erbvertrag handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag zwischen Erblasser und zukünftigen Erben. Rechtswirksam wird er erst durch notarielle Beurkundung. Das Testament dagegen ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, welche immer ohne Zustimmung der Erben widerrufen werden kann.
Testierfreiheit und ihre Grenzen
Der Erblasser hat Testierfreiheit und darf demnach sein Vermögen nach eigenen Vorlieben verteilen. Jedoch endet diese Freiheit, wenn es um das Pflichtteilsrecht und andere gesetzliche Regelungen geht. Beim Pflichtteil handelt es sich um einen Mindestanteil, der bestimmten nahen Angehörigen vom Erbe zusteht. Durch einen Erbschaftsvertrag oder ein Testament kann er nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Pflichtteil in Kürze erklärt:
- Begünstigte: Ehepartner, Kinder sowie unter gewissen Umständen die Eltern des Erblassers
- Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils
- Unabdingbarkeit: Es müssen extreme Ausnahmefälle für die Entziehung vorliegen
Einvernehmliche Vereinbarung des Erbvertrags
Der Erbvertrag wird mit Zustimmung aller Beteiligten geschlossen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch alle Vertragsparteien die Regelungen akzeptieren. So wird eine höhere Rechtssicherheit im Vergleich zum Testament gewährt und spätere Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben können umgangen werden.
Die Vorteile des Erbvertrags sind:
- Gute Rechtssicherheit durch notarielle Beurkundung und Bindungswirkung
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Flexible Gestaltung
Entscheidende Differenzen in der Bindungswirkung
Zwischen einem Erbvertrag und einem Testament gibt es Unterschiede bei der Bindungswirkung. Das Testament kann der Erblasser jederzeit ändern, während der Erbvertrag für alle Vertragsparteien bindend ist und nur mit Einwilligung aller Vertragsparteien aufgelöst werden kann. Dies hat seine Vorteile, aber auch Herausforderungen.