Gestaltungsmöglichkeiten: Erbschaftssteuer legal minimieren
Im Bereich der Erbschaftssteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Höhe legal zu minimieren. Dazu gehört etwa die Aufteilung des Erbes auf mehrere Personen oder die Nutzung der 10-Jahres-Frist für Schenkungen
Aufteilung des Erbes auf mehrere Personen
Der Freibetrag bei der Steuer gilt nicht pro Erblasser, sondern pro Person. Daher lässt sich die Steuerlast einfach minimieren, wenn das Erbe auf mehrere Personen aufgeteilt wird. Ein Klassiker ist, dass Großeltern etwa Kinder und Enkelkinder als Erben einsetzen und damit die Erbschaftssteuer minimieren. Auch Schenkungen oder ein Supervermächtnis im Berliner Testament werden gerne genutzt. Ebenso ist eine Heirat die Möglichkeit, die Steuer zu minimieren.
Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Wird im Rahmen einer Erbschaft Betriebsvermögen vererbt, gibt es zahlreiche Steuererleichterungen. Der Fachbegriff, um die Höhe der Erbschaftssteuer zu reduzieren, lautet Regelverschonung. Für Betriebsvermögen ist ein Verschonungsabschlag in Höhe von 85 % möglich, wenn der Wert unter 26 Millionen Euro liegt. Zusätzlich ist ein Abzugsbetrag in Höhe von maximal 150.000 Euro möglich.
Nutzung von Schenkungen zur Steuerreduktion
Jedem Menschen steht es zu Lebzeiten frei, sein Vermögen zu verschenken. In Bezug auf ein späteres Erbe kann das eine gute Idee sein, um etwa die Erbschaftssteuer für die Kinder zu reduzieren. Schenkungen werden bei der Berechnung der Höhe der Erbschaftssteuer beachtet, jedoch gilt hier die 10-Jahres-Frist.
Beispiel für den Schenkungssteuer Freibetrag
Mit einer Schenkung lässt sich der Schenkungssteuer Freibetrag realisieren. Angenommen, ein Vater schenkt seiner Tochter 100.000. Verstirbt er im Laufe von zehn Jahren nach der Schenkung, wird die Schenkung zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Jedoch wird die Schenkung in jedem Jahr um 10 % weniger berücksichtigt. Stirbt der Erblasser im Jahr nach der Schenkung, wird die Schenkung in voller Höhe berücksichtigt. Stirbt er nach 6 Jahren, werden nur noch 40 % berücksichtigt. In diesem Fall also 40.000 Euro.