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Das Wichtigste in Kürze

  • Erben erster Ordnung: Kinder und deren Nachkommen erben zuerst.

  • Erben erster Ordnung: Kinder und deren Nachkommen erben zuerst.

  • Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen).

  • Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins).

  • Ehegatten: Haben neben Verwandten erbrechtliche Ansprüche, deren Höhe vom Güterstand der Ehe abhängt.

  • Gesetzliche Grundlage: Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 1924-1936.

FAQs zu Erbreihenfolge