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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ziel der Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung des Erbes

  • Ist die Erbauseinandersetzung gelungen, wird die Erbengemeinschaft aufgelöst

  • Jeder der Erben kann zu jedem Zeitpunkt, die Auflösung der Erbengemeinschaft fordern

  • Konflikte im Rahmen der Erbauseinandersetzung sind keine Seltenheit und können in einer Erbauseinandersetzungsklage münden

  • Eine Versteigerung des Erbes infolge einer Klage ist manchmal der letzte Ausweg, ist aber in der Regel mit hohen Verlusten verbunden.

FAQs zu Erbauseinandersetzung