Die Erbauseinandersetzung hat das Ziel, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Das geschieht, indem das Erbe unter den Miterben aufgeteilt wird. Eine Einigung muss dabei gemeinschaftlich erfolgen. Was dabei in der Realität zu beachten ist und welche Herausforderungen zu meistern sind, beschreibt dieser Beitrag. Denn Konflikte oder gar Klagen im Rahmen der Erbauseinandersetzung sind keine Seltenheit.
Was ist die Erbauseinandersetzung?
Die Erbauseinandersetzung bezeichnet das Verfahren, in dem die Gemeinschaft der Erben das Erbe aufteilt. Dazu ist eine gemeinschaftliche Lösung der Mitglieder der Erbengemeinschaft nötig. Das Ziel der Erbauseinandersetzung ist immer, die Erbengemeinschaft auflösen zu können.
Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung
Eine Erbengemeinschaft tritt gemeinschaftlich ein Erbe an und wird erst nach erfolgreicher Auseinandersetzung aufgelöst.
Rechtliche Grundlagen einer Erbengemeinschaft
Die rechtliche Grundlage für die Erbengemeinschaft findet sich in § 2032 BGB. Damit tritt eine Erbengemeinschaft immer dann ein, wenn es mehrere Erben gibt. Aufgelöst wird sie, wenn die Erbauseinandersetzung gelungen ist.
Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge
Die Frage, wer zu den Erben zählt, kann unterschiedlich beantwortet werden. Man kann folgendermaßen zum Erben werden:
- Per Testament
- Per Erbvertrag
- Durch die gesetzliche Erbfolge
Erbengemeinschaften können unterschiedlich groß sein. Zwei Geschwister bilden ebenso eine Erbengemeinschaft wie eine große Gruppe von Verwandten. Jedem Erben steht es frei, das Erbe auszuschlagen. Wichtig ist die Reihenfolge. Denn wenn einmal ein Erbschein beantragt ist, ist das nicht mehr möglich.
Verfahren der Nachlassaufteilung
Es gibt für eine Erbengemeinschaft keine festgelegten Regeln. Bis zur Auflösung einer Erbengemeinschaft vergehen daher bei größeren Erbschaften oft mehrere Jahre. Das ist vor allem dann der Fall, wenn einzelne Erben Kompromisse blockieren oder wenn es sich um einen großen Nachlass handelt.
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Handelt es sich um einen vermögenden Erblasser, muss ein Nachlassverzeichnis angefertigt werden. Darin werden alle Vermögensgegenstände samt einer Bewertung aufgelistet. Sind unter den Vermögenswerten auch Immobilien oder Grundstücke, kann die Verwaltung aufwändig sein. Zudem treten bei höheren Vermögenswerten häufig Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft auf. Diese können bis zur Teilungsversteigerung als Druckmittel gehen.
Mediation in der Erbengemeinschaft
Können sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht einigen, ist die Mediation eine Option, um Konflikte zu lösen. Dabei hilft ein unabhängiger Mediator den Konfliktparteien zu einer Lösung zu kommen, die von allen Parteien akzeptiert werden kann. Doch nicht immer finden die Miterben eine Lösung und die Erbauseinandersetzung über eine Immobilie mündet im großen Streit.
Die Erbauseinandersetzungsklage
In manchen Fällen landet eine Erbengemeinschaft dann vor Gericht und es kommt zu einer Erbauseinandersetzungsklage und zu einem Prozess. Eine Erbengemeinschaft auflösen, ist dann möglich, wenn eine gemeinschaftliche Einigung bezüglich des Erbes gefunden worden ist.
Mitwirkungspflichten und Entscheidungszwänge der Miterben
Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft hat eine Mitwirkungspflicht. Diese Pflicht ist in §2023 BGB geregelt. Die Miterben müssen auch Maßnahmen entscheiden, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Verwaltung etwa von Immobilien nötig sind. Weigert sich ein Mitglied der Erbengemeinschaft bei den Maßnahmen mitzuwirken, kann die Zustimmung auf gesetzlichem Weg durch eine Zustimmungsklage erzwungen werden, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.
Erbauseinandersetzung Immobilie: Besondere Komplexität
Besonders komplex sind Erbauseinandersetzungen, wenn es um Immobilien geht. Hier gibt es verschiedene Interessen:
- Immobilie verkaufen
- Immobilie vermieten
- Immobilie selbst nutzen
In jedem Fall ist ein unabhängiges und neutrales Gutachten empfehlenswert, um den objektiven Wert der Immobilie zu ermitteln.
Wenn das Geld fehlt, um die Miterben auszuzahlen
In vielen Fällen verfügt allerdings der Erbe, der die Immobilie gerne behalten würde, nicht über die finanziellen Mittel, um die anderen Erben auszuzahlen. Hier kommt dann oft nur der Verkauf der ganzen Immobilie in Frage, was für den ein oder anderen Erben einem schweren emotionalen Verlust gleichkommt.
Teilungsversteigerung als letztes Mittel
Können sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen, kommt es in letzter Konsequenz zur Teilungsversteigerung. Diese ist allerdings oft mit großen Wertverlusten verbunden. Manchmal wird sie jedoch auch als Druckmittel eingesetzt.
Gründe für die Anwendung der Teilungsversteigerung
Das sind die häufigsten Gründe für die Teilungsversteigerung:
- Ein Erbe setzt die Teilungsversteigerung als Druckmittel ein, um seine persönliche Ziele in Bezug auf das Erbe zu erreichen.
- Es gibt keine Aussicht auf eine Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft
Das Vollstreckungsgericht übernimmt die Teilungsversteigerung
Zuständig für die Teilungsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Bezirk. Eine Teilungsversteigerung ist jedoch nicht immer die schnellste Lösung. Sie kann sich gut und gerne über ein ganzes Jahr oder noch länger hinziehen. Im Prinzip kostet sie vor allem Zeit und Nerven. Es ist jedoch eine Möglichkeit, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen.
Ablauf und mögliche Alternativen zur Teilungsversteigerung
In fast allen Fällen ist es daher sinnvoll, eine andere Option zu finden. Die beste Alternative ist eine gütliche Einigung. Hier einigen sich alle Beteiligten im Rahmen der Erbauseinandersetzung auf ein Verfahren und verkaufen zum Beispiel die Immobilie an einen geeigneten Käufer.
Der Erbteilverkauf
Manchmal kann auch der Verkauf eines Erbteils zur Lösung beitragen. Hier verkauft ein Miterbe seinen Erbteil und scheidet somit aus der Erbengemeinschaft aus und die Gemeinschaft kann sich auflösen. Die Miterben haben in diesem Fall ein Vorkaufsrecht.
Die Abschichtung per Abfindung
Eine dritte Möglichkeit ist die Abschichtung. Hier verzichtet einer der Miterben auf seine Rechte. Im Gegenzug erhält er eine Abfindung. Der Erbteil wird auf die anderen Erben aufgeteilt. Der Fachbegriff dafür lautet Anwachsung. Welche Notarkosten hier bei der Erbauseinandersetzung anfallen, kann leicht mit einem Rechner berechnet werden.
Finanzielle Aspekte der Erbauseinandersetzung
Bei der Erbauseinandersetzung kommt immer wieder die Frage nach der Grunderwerbsteuer auf. Im Zuge einer Erbauseinandersetzung können verschiedene Kosten anfallen. Erbengemeinschaften sind jedoch von der Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Die häufigsten Kosten, die bei einer Erbauseinandersetzung anfallen, sind die Notarkosten. Sie sind gesetzlich geregelt. Verkauft zum Beispiel ein Erbe einem anderen Erben seinen Erbteil, fallen hierfür Kosten laut Notargesetz an. Mit einem Rechner lassen sich die Notarkosten bei der Erbauseinandersetzung berechnen.
Zeitliche Limitierungen: Die Erbauseinandersetzung Frist 6 Monate
Ein Erbe hat in vielen Fällen eine steuerliche Auswirkung. Tritt der Erbfall innerhalb einer Familie auf, gibt es steuerliche Vergünstigungen. Gerade, wenn Kinder von ihren Eltern erben, gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro. Erst darüber fällt die Erbschaftssteuer an. Damit diese Vergünstigung wirksam ist, muss die Erbauseinandersetzung jedoch zeitnah nach dem Erbfall erfolgen. Der Gesetzgeber sieht hier eine Frist von 6 Monaten vor.
Erbe ausschlagen: Reihenfolge und Vorgehensweise
Ein Erbe muss nicht angenommen werden. Jeder Erbe hat die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Wer dies tut, hat keinen Anspruch mehr auf das Erbe, muss aber auch nicht dessen Verpflichtungen nachkommen. Vor allem, wenn der Erblasser hohe Schulden hinterlassen hat, neigen Erben dazu, das Erbe auszuschlagen.
6 Wochen Zeit, um ein Erbe auszuschlagen
Damit die Ausschlagung rechtswirksam ist, muss sie innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung des Erbfalls erfolgen. Ideal ist es, wenn der Erbe die Ausschlagung des Erbes am Nachlassgericht erklärt, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. Schlägt ein Erbe sein Erbe aus, rückt für ihn der nächste Erbe in der Folge nach. Wichtig ist beim Erbe ausschlagen, die Reihenfolge zu berücksichtigen. Ist zum Beispiel ein Erbschein beantragt, kann das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden.
Erbengemeinschaft: Wer bekommt den Erbschein?
Sie fragen sich als Teil einer Erbengemeinschaft “Wer bekommt den Erbschein?” Einen Erbschein kann jeder offizielle Erbe beantragen. Grundlage dafür ist § 2353 BGB. Ein Erbschein kann nötig sein, um sich bei folgenden Stellen als rechtmäßiger Erbe zu legitimieren:
- Banken
- Versicherungen
- Behörden.
Wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe offiziell angenommen. Eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich.
Fazit zu Erbauseinandersetzung
Die Erbauseinandersetzung ist nötig, damit die Erben ihr Erbe gerecht aufteilen. Nicht selten ist das Verfahren der Erbauseinandersetzung durch Konflikte geprägt. In den meisten Fällen gelingt es den Erben, einen Kompromiss zu finden, um das Vermögen gerecht aufzuteilen.
Manche Erbengemeinschaften ziehen auch einen Mediator zu Rate, der bei Konflikten vermitteln kann. Gelingt dies nicht, kann eine Erbauseinandersetzung in einem Gerichtsprozess münden und etwa im Falle von Immobilien zu einer Zwangsversteigerung führen. Manche Erben setzen die Teilungsversteigerung auch als Druckmittel ein.
FAQs zu Erbauseinandersetzung
Was bedeutet Erbauseinandersetzung?
Eine Erbauseinandersetzung ist ein gesetzliches Verfahren nach dem deutschen Zivilrecht. Es bedeutet, dass das Vermögen aus der Erbschaft unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft verteilt wird. Nach der Erbauseinandersetzung gilt die Erbengemeinschaft als aufgelöst und jeder hat seinen Teil erhalten.
Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?
In der Regel übernehmen die Erben die Erbauseinandersetzung und teilen das vorhandene Vermögen aus. In manchen Fällen hat jedoch der Erblasser auch bereits einen Testamentsvollstrecker beauftragt. Dann übernimmt dieser die Erbauseinandersetzung in Zusammenarbeit mit den Erben.
Wie die Erbauseinandersetzung abläuft, ist individuell verschieden. Am einfachsten ist es, wenn sich die Erben einig sind und das vorhandene Vermögen einvernehmlich aufteilen.
Komplizierter und langwieriger kann es werden, wenn Erbteile verkauft werden müssen. Nicht zuletzt kann es auch zu einer Erbauseinandersetzungsklage und einem Prozess vor Gericht kommen. Dann entscheidet ein Richter über die Verteilung.
Welche Herausforderungen können bei der Erbauseinandersetzung auftreten?
Bei einer Erbauseinandersetzung bei Immobilien kommt es häufig zu Konflikten. Schließlich ist ein Erbe eine höchst emotionale Angelegenheit. Häufig können sich die Erben nicht über eine gerechte Verteilung einigen. Dann kann es zu einer Klage und zu einem Prozess kommen.
Welche Rolle spielt ein Anwalt oder Notar bei der Erbauseinandersetzung?
Manche Erbengemeinschaften ziehen einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater zu Rate, um etwa die Erbschaftssteuern zu minimieren. Manchmal ist ein Experte auch nötig, um die Sachlage zu verstehen. Ein Notar ist dann nötig, wenn ein Verkauf ansteht. Ein Erbteilverkauf muss etwa durch einen Erbteilkaufvertrag notariell beurkundet werden. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Verkauf innerhalb einer Erbengemeinschaft handelt. Generell gilt: Immer, wenn sich bei einem Grundstück oder bei einer Immobilie der Besitzer ändert, muss dies notariell beurkundet werden. In einem Rechner können die Notarkosten während der Erbauseinandersetzung berechnet werden.
Wie kann man Konflikte bei der Erbauseinandersetzung vermeiden?
Der erste Schritt, um Konflikte bei einer Erbauseinandersetzung zu vermeiden, ist es, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten mit seinen Nachfahren spricht. Häufig übertragen Eltern ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Immobilien und vermeiden damit Streitigkeiten im Todesfall. Ist der Erbfall eingetreten und es gibt keine klare Verfügung durch den Erblasser, hilft es, wenn die Erben gemeinsam für Transparenz sorgen.