Vereinbaren Ehepartner für ihre Ehe keinen anderen Güterstand, gilt per Gesetz die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Erbt nun einer der Partner während der Ehe Geld, zählt dieses Erbe zu seinem privilegierten Anfangsvermögen. Der andere Ehepartner hat keinen Anspruch auf das Erbe.
Übersicht über die Zugewinngemeinschaft in Deutschland
Wird in Deutschland eine Ehe geschlossen, erhält sie laut §1363 BGB automatisch den Status einer Zugewinngemeinschaft. Das sind die wichtigsten Fakten dazu:
- Die Vermögen der Ehepartner sind getrennt.
- Im Falle einer Scheidung muss der finanziell besser gestellte Ehepartner dem anderen Partner einen Ausgleich zahlen. Juristen nennen das Zugewinnausgleich.
- Im Todesfall erbt der Ehepartner die Hälfte des Vermögens.
Anfangs- und Endvermögen: Was zählt dazu?
Für den späteren Zugewinnausgleich sind das Anfangs- und das Endvermögen maßgeblich. Als Vermögen gelten Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien, wertvolle Kunstgegenstände, Schmuck oder andere wertvolle Dinge.
- Das Anfangsvermögen ist das Vermögen am Tag der Eheschließung
- Wird die Ehe geschieden, ist das Vermögen am Tag der Zustellung des Antrags auf Scheidung, das Endvermögen
Trennung von Vermögen und Schulden der Ehepartner
So wie das Vermögen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, sind auch die Schulden getrennt. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden haftet. Wurden die Schulden gemeinsam aufgenommen, etwa für eine gemeinsame Immobilie, haften beide Partner gemeinsam. Das gilt auch, wenn es sich um Schulden zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs handelt. Geregelt ist dies in § 1357 BGB.
Erbe während der Ehe: Wer wird rechtlicher Eigentümer?
Erbt ein Ehepartner während der Ehe Geld von den eigenen Eltern, gehört das Erbe nur ihm alleine. Umfasst das Erbe eine oder mehrere Immobilien, wird nur er allein rechtlicher Eigentümer des Erbes. In der Folge wird auch nur der Ehepartner, der geerbt hat, in das Grundbuch eingetragen.
Das Erbrecht und seine Auswirkungen auf das eheliche Vermögen
Das Erbrecht sieht eindeutig vor, dass das Vermögen aus einer Erbschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur einem Ehepartner zusteht. Ein Zugewinnausgleich ist daher im Falle einer Scheidung nicht zu bezahlen. Empfehlenswert ist es hier, wenn es bei einer Schenkung von Bargeld einen Nachweis gibt. Schenkungen und Erbschaften werden nämlich im Gesetz gleich behandelt. Falls der Schenker vor der 10-Jahresfrist stirbt, wird die Schenkung dem Erbe zugerechnet.
Für Wertsteigerungen aus Wertvermögen fällt immer ein Zugewinnausgleich an.
Einfluss des Ehevertrags auf Erbschaften
Das Gesetz sieht vor, dass im Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Erbe zum Anfangsvermögen zählt. Es steht Ehepartnern jedoch frei, in einem gemeinsamen Ehevertrag etwas anderes zu vereinbaren. So können die Eheleute sehr wohl vereinbaren, dass ein Erbe zum Gemeinschaftsvermögen zählen soll.
Abweichende Güterstände durch Ehevertrag
Wird bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft. Darüber hinaus können die Ehepartner vertraglich einen anderen Güterstand vereinbaren. Die weiteren Möglichkeiten sind:
- Gütergemeinschaft: Hier wird das Vermögen als Gemeinschaftsvermögen (Gesamtgut) behandelt. Daneben können Sondergut und Vorbehaltsgut definiert werden.
- Gütertrennung: Das Vermögen der Ehepartner ist getrennt. Im Fall einer Scheidung gibt es keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich
- Wahl-Zugewinngemeinschaft oder modifizierte Zugewinngemeinschaft: Nur bestimmte Vermögenswerte zählen zum Zugewinn
Änderungen der gesetzlichen Regelungen durch individuelle Vereinbarungen
Welche Regelungen zwei Ehepartner in ihrem Ehevertrag in Bezug auf den Güterstand oder andere Abmachungen treffen, ist ihnen freigestellt. Schließlich herrscht Vertragsfreiheit. Es darf sich allerdings nicht um rechtswidrige oder sittenwidrige Regelungen handeln. So können Ehepartner etwa bestimmen, dass sie ihr Haus nur an ein Kind überschreiben. Passiert das 10 Jahre vor dem Tod der Eltern, bedeutet es, dass der Begünstigte die Geschwister später nicht auszahlen muss. Da das Haus vor der 10-Jahres-Frist überschrieben wurde.
Management von Erbschaften in der Zugewinngemeinschaft
Das Management einer Erbschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft obliegt dem Ehepartner, der geerbt hat. Er ist für die Eintragung im Grundbuch oder nötige Sanierungsmaßnahmen zuständig.
Im Scheidungsfall steht dem Ehepartner kein Ausgleich für das Erbe an sich zu, sehr wohl jedoch für die Wertsteigerung. Im Erbfall erhält der Ehepartner gemäß seiner Erbquote den Anteil am Erbe.
Einzelfälle: Verwaltung und Verfügung über das geerbte Vermögen
Es gibt durchaus Einzelfälle, in denen die Ehepartner entscheiden, dass beide Ehepartner über das Erbe verfügen und es gemeinsam verwalten. Man nennt dies auch modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Solche Entscheidungen müssen vertraglich festgelegt und notariell beurkundet werden. Sollen beide etwa gesetzliche Eigentümer einer Immobilie werden, muss dies im Grundbuch entsprechend berichtigt werden.
Schutz der wirtschaftlichen Grundlage der Ehe bei Vermögensentscheidungen
In jedem Fall muss bei allen Vermögensentscheidungen sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Grundlage der Ehe bestehenbleibt. Wenn ein Ehepartner während der Ehe von den eigenen Eltern Geld erbt, kann das die wirtschaftliche Grundlage der Ehe leicht verbessern. Geht es jedoch um das sanierungspflichtige Elternhaus und es müssen hohe Schulden für die Sanierung aufgenommen werden, kann das die wirtschaftliche Grundlage der Ehe belasten.
Zugewinnausgleich und Erbschaft: Was bleibt, was zählt?
Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss im Fall der Scheidung ein Zugewinnausgleich bezahlt werden. Es gibt viele legale Tricks, um diesen zu minimieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist es jedoch, dass der Zugewinnausgleich nicht auf das Erbe angewendet werden darf, jedoch auf die Wertsteigerung aus dem Erbe.
Erbt ein Ehepartner im Jahr 2015 eine Immobilie, die 150.000 Euro wert ist. Wird die Ehe im Jahr 2024 geschieden und die Immobilie ist nun 200.000 Euro wert, muss der Ehepartner den entsprechenden Zugewinnausgleich bezahlen.
Berechnung des Zugewinns bei einer Scheidung
Herr Huber besitzt als Anfangsvermögen bei der Eheschließung 50.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung besitzt er 100.000 Euro. Frau Huber startet mit 10.000 Euro Schulden in die Ehe und hat am Ende der Ehe 20.000 Euro Vermögen.
- Der Zugewinn von Herrn Huber beträgt 50.000 Euro.
- Der Zugewinn von Frau Huber beträgt 30.000 Euro
- Der Zugewinn von Herrn Huber übersteigt den seiner Frau um 20.000 Euro
- Als Zugewinnausgleich muss Herr Huber 10.000 Euro zahlen.
Ehepartner erbt während der Ehe von eigenen Eltern Geld - wem gehört es?
Erbt ein Ehepartner während der Ehe Geld von den eigenen Eltern, lässt sich die Frage, wem das Geld gehört, einfach beantworten. Das Geld gehört allein dem Ehepartner, der es geerbt hat. Natürlich kann er das Geld in gemeinsame Projekte einbringen. Dazu gibt es aber keine Verpflichtung.
Rechtslage des Alleinerbes in der Ehe
Wird ein Ehepartner Alleinerbe eines Erbes, gehört ihm dieses Erbe auch alleine, wenn die Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde. Im Fall der Gütergemeinschaft gilt das Erbe automatisch als Gesamtgut.
Ehepartner, die sich als Alleinerben einsetzen
Andererseits haben Ehepartner natürlich auch die Möglichkeit, den anderen Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. In der Praxis nutzen Ehepartner dazu häufig einen Erbvertrag. Auch das Berliner Testament ist eine Möglichkeit, einen Ehepartner zum Alleinerben einzusetzen und bereits die Nacherben zu definieren, die dann erben, wenn beide verstorben sind. Somit lässt sich schon zu Lebzeiten die Frage klären, wer das Haus erbt, wenn der Ehepartner stirbt. Kinder haben jedoch in jedem Fall einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Ausnahmefälle und gerichtliche Entscheidungen
Wie bei vielen Dingen, steckt auch in Bezug auf Erbschaften im Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Teufel im Detail. Ausnahmefälle landen immer wieder vor Gericht. Dort muss dann der Richter eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können. Das kann zum Beispiel bei einer Verschwendung (illoyale Vermögensminderung) der Fall sein.
Steuerliche Aspekte und Vorsorgemaßnahmen im Erbfall
Viele Ehepartner treffen Vorsorgemaßnahmen für den Erbfall und klären die Frage, wer das Haus erbt, wenn der Ehepartner stirbt, frühzeitig. So setzen sich Ehepartner gerne gegenseitig als Alleinerben ein, damit der Überlebende im gemeinsamen Haus bleiben kann und dieses nicht in eine Erbengemeinschaft mit den Kindern aufgeteilt wird. Die Kinder haben jedoch in diesem Fall einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Sie können diesen einfordern, müssen es aber nicht.
Den Freibetrag der Kinder optimal nutzen
In Bezug auf die Erbschaftssteuer kann es sinnvoll sein, dass Erbe bereits beim Tod eines Elternteils an die Kinder weiterzugeben. Dann können diese nämlich zweimal ihren Freibetrag bei der Erbschaftssteuer in Höhe von 400.000 Euro geltend machen. Hier kann dann vertraglich auch ein Wohnrecht vereinbart werden oder das Haus an nur ein Kind überschrieben und die anderen ausgezahlt werden.
Fazit zu Ehepartner erbt während der Ehe von eigenen Eltern Geld
Herrscht in einer Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, gehört Geld, das von den Eltern geerbt wird, allein dem Erben. Es wird zu Anfangsvermögen hinzugerechnet. Im Fall einer Scheidung muss kein Zugewinnausgleich für das Erbe gezahlt werden. Der Zugewinnausgleich ist jedoch für eine potenzielle Wertsteigerung zu bezahlen.
FAQs zu Ehepartner erbt während der Ehe von eigenen Eltern Geld
Was passiert mit einer Erbschaft in einer Zugewinngemeinschaft?
In einer Zugewinngemeinschaft zählt das Erbe zum Anfangsvermögen des Ehepartners.
Zählt eine Erbschaft zum Zugewinn?
Eine Erbschaft zählt nicht zum Zugewinn. Wird jedoch mit der Erbschaft eine Wertsteigerung erreicht, ist für diese bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich nötig.
Wie wird ererbtes Geld bei einer Scheidung behandelt?
Das geerbte Geld muss bei einer Scheidung nicht für den Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Muss eine Erbschaft in einem Ehevertrag festgehalten werden?
Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Wie kann ich nachweisen, dass eine Erbschaft mein alleiniges Eigentum ist?
Per Testament, Erbvertrag oder durch den Erbschein.