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Das Wichtigste in Kürze

  • Erbe als persönliches Vermögen: Geld, das ein Ehepartner von seinen Eltern erbt, bleibt sein persönliches Vermögen.

  • Unabhängig vom Güterstand: Das Erbe gehört nicht zum gemeinsamen Vermögen, auch nicht bei Gütergemeinschaft.

  • Verwendung des Erbes: Der Erbe kann frei über das geerbte Geld verfügen, es sei denn, es wird ausdrücklich ins gemeinsame Vermögen eingebracht.

  • Erbvertrag und Testament: Individuelle Regelungen können im Erbvertrag oder Testament festgelegt werden.

  • Scheidung: Im Falle einer Scheidung bleibt das geerbte Geld beim Erben, sofern es nicht ins gemeinsame Vermögen eingebracht wurde.

FAQs zu Ehepartner erbt während der Ehe von eigenen Eltern Geld